Grundschutzkonformer Betrieb Musterklauseln

Grundschutzkonformer Betrieb. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom BSI in den IT-Grundschutzkatalogen3 vorgegebenen BA- SIS- und STANDARD-Anforderungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers fallen, für den von dieser Vereinbarung betroffenen Informationsverbund umzusetzen. Die Identifikation und Umsetzung von Sicherheitsanforderungen erfolgt auf Basis der Bausteine der IT- Grundschutzkataloge in der beim Auftragnehmer eingesetzten Fassung und unter Einhaltung der für BSI-Zertifizierungen geltenden Übergangsfristen. Die für den betrachteten Informationsverbund maßgeblichen Sicherheitsanforderungen und dessen je- weiliger Umsetzungsstand werden im Sicherheitskonzept dokumentiert. Sofern zusätzliche Sicherheits- anforderungen umgesetzt werden müssen, sind diese im SSLA Teil B zu benennen und dessen Umset- zung zu beauftragen.