Leistungsdimension Diversität/Gleichstellung/Personalentwicklung/ Governance‌ Musterklauseln

Leistungsdimension Diversität/Gleichstellung/Personalentwicklung/ Governance‌. Die Städelschule steht für Diversität und Inklusion in allen Bereichen und ist einer integrativen Gemeinschaft verpflichtet, in der Toleranz als zentraler Pfeiler fungiert. Die kulturelle Vielfalt der unterschiedlichen Mitglieder der Städelschule wirkt als Zugang zu einer komplexen und vielschichtigen Gemeinschaft, die sich durch einen respektvollen und achtsamen Umgang auszeichnet. Um die Inklusion aller Hochschulangehöriger zu garantieren, muss die Barrierefreiheit innerhalb der Einrichtungen verbessert werden. Nicht nur physische, sondern auch psychische Barrierefreiheit sind wichtige Parameter für ein respektvolles Miteinander. Für den Abbau der physischen Barrierefreiheit wurde in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Inklusion und dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Frankfurt bereits ein Vorgehen festgelegt, das die Hochschulleitung, die Schwerbehindertenvertretung, die Vertretung für Liegenschaftsangelegenheiten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie den Vermieter der Xxxxxxxxxxx 00 (Xxxxxx Museum) einbindet. Zur Verbesserung der Angebote zur psychischen Barrierefreiheit befindet sich die Hochschule in Gesprächen mit der Goethe-Universität für eine mögliche Angliederung zu deren psychotherapeutischen Beratungsstelle, begleitet von studentischen Projekten und Initiativen zur Sensibilisierung. Als Gemeinschaft vielfältiger Stimmen ist die Sensibilisierung für Gleichstellung ein essenzielles Gut. Um ein sicheres Umfeld für die Studierenden zu schaffen, fördert diese Gemeinschaft ein Bewusstsein für Inklusion. Die Mitarbeiter*innen werden zu Fort- und Weiterbildungen ermutigt, insbesondere wird auf die Möglichkeit der Nutzung des Programms der Zentralen Fortbildung der hessischen Landesverwaltung jedes Semester hingewiesen. Zudem ermöglichen regelmäßige Mitarbeiter*innengespräche, auf der Grundlage von Tätigkeitsbeschreibungen den Status Quo der unterschiedlichen Fachbereiche zu reflektieren, zukunftsweisende Entwicklungsmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen und diese Erkenntnisse in zukünftige Formate und Projekte der Hochschule einfließen zu lassen. Durch zusätzliche Stellen sollen die Rektorin und die Kanzlerin bei den kontinuierlich wachsenden administrativen Anforderungen entlastet werden. Hierzu gehört eine neu eingerichtete Stelle für eine*n Referent*in zur Unterstützung der Strategieentwicklung und deren Umsetzung für die Hochschule. Zusätzlich wird eine erhöhte Stellenausstattung der künst...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.