Leistungsdimension Musterklauseln

Leistungsdimension. Forschung‌ Die Städelschule verfolgt einen kreativen Forschungsansatz, der Kunst und Forschung unmittelbar miteinander verbindet. Dieses Verständnis von „forschendem Kunstschaffen“ und „Kunst als Forschung“ entspricht einem Ansatz, Forschung an künstlerischen Hochschulen zu bestimmen. Es ist anerkannt, dass künstlerische Forschung durch einen kumulativen Prozess von Versuch und Irrtum stattfindet, in dem Künstler*innen Ideen entwickeln und Wissen durch Wiederholung, Bewertung, Unterschiede und Variationen erzeugen. Die Forschung auf dem Gebiet der Freien Bildenden Kunst ist also die künstlerische Arbeit selbst. Forschung findet an der Städelschule vor allem in den Ateliers und in den Werkstätten statt, wo die Studierenden Raum für die Auseinandersetzung mit Materialien und Formen zur Verfügung stehen. In den Ateliers werden sie intensiv von den Professor*innen betreut und ermutigt, eine Praxis zu entwickeln, die sich auf forschungsorientierte Prozesse und Innovation ausrichtet. Die von Künstler*innen geleiteten Werkstätten fungieren als Experimentierräume, in denen Kunst entsteht und Forschung stattfindet. Hier stehen die Untersuchung und der Vergleich von Produktionsmethoden, die Analyse von Materialien sowie das Experimentieren mit unterschiedlichen Techniken im Mittelpunkt. Des Weiteren findet Forschung an der Städelschule im Feld der Kunsttheorie statt. 2003 wurde das an der Hochschule ansässige Institut für Kunstkritik gegründet, das Kunstkritik erstmalig zu einem wissenschaftlichen Forschungsbereich erklärt hat. Das Institut publiziert regelmäßig Tagungsbände und kritische Reflexionen auf höchstem Niveau. Der voranschreitende technologische Wandel und der Klimawandel sind Bestandteil eines offenen Forschungsumfeldes der Studierenden und fördern die Praxis des Experimentierens. Im Jahr 2022 wird eine neue zeitgemäße Medienwerkstatt (z. B. AI, AR, VR) zur künstlerischen Forschung auf dem Feld digitaler Medien entstehen. Die immaterielle Produktion von Kunst mit wachsenden ökologischen Herausforderungen bietet ein breites Spektrum für innovative Forschungsvorhaben. Zusätzlich bemüht sich die Hochschule mit dem federführenden Kooperationspartner Lo schermo dell’arte, Florenz (internationales Filmfestival) am EU- Kulturförderprogramm Kreatives Europa (Creative Europe) (HHSP. 10f) teilzunehmen. Mit der Initiierung des Studien- und Residenzprogramms für europäische Medienkünstler*innen möchte die Städelschule das kreative und kulturelle Potenzial immersiver...
Leistungsdimension. Internationalisierung‌ Die Städelschule als internationale Kunsthochschule ist in Deutschland einzigartig und bestrebt, ihre vielfältige internationale Gemeinschaft der Fakultät und der Studierendenschaft (50 Prozent kommen aus dem nichteuropäischen Ausland) zu fördern und zu stärken. Internationalität ist ein integraler Wert der Städelschule und spiegelt sich auch im öffentlichen Programm und den zahlreichen internationalen Partneruniversitäten wider. Die Unterrichtssprache an der Städelschule ist Englisch. Ausgenommen hiervon ist jener Teil des Unterrichts des Kooperationsmasterstudienganges Curatorial Studies, der an der Goethe-Universität auf Deutsch stattfindet. Die Kommunikation aller öffentlichen Programme und Ausstellungen erfolgen auf Deutsch und Englisch. Dadurch werden eine uneingeschränkte Kommunikation und aktive Interaktion mit internationalen Diskursen, Plattformen sowie die Wettbewerbsfähigkeit garantiert. Zusätzlich zu einem robusten internationalen Netzwerk von Kunsthochschulen und der Teilnahme an einem Studierenden-Austauschprogramm, sucht die Städelschule derzeit nach Strategien, um bestehende Verbindungen mit Ghana und Jakarta für den Ausbau internationaler Forschungskooperationen (HHSP S. 13) zu erweitern. Eine Erhöhung des bereits exzellenten Anteils Lehrender und Forschender (davon 28 Prozent aus Nicht-EU-Ländern) aus dem Ausland (HHSP S. 13) soll durch die künftigen Gastprofessuren im Rahmen des Strategieprozesses bewirkt werden. Eine Trotz des bereits stark international ausgerichteten Curriculums bedarf es einer Weiterentwicklung der Internationalisierungsstrategie in allen Leistungsdimensionen (HHSP S. 12). Neben einer in internationalen Diskursen verankerten Fakultät soll diese beispielsweise durch die Gastprofessuren und das Visiting Research Fellowship (QuiS, siehe S. 5) gestärkt werden. Für eine neue Generation von Künstler*innen ist ein internationaler Austausch zu aktuellen Forschungsfragen von essenzieller Bedeutung. Diesen Umstand nimmt die Städelschule zum Anlass, um das experimentelle Forschungssymposium Gasthof, das 2022 sein 20-jähriges Jubiläum feiert, neu aufleben zu lassen. Der einwöchige Austausch soll zur Stärkung der Internationalisierung von Curricula (HHSP S. 12) und zur Netzwerkbildung beitragen. Nach einem Jahr der Isolation aufgrund der Covid-19- Pandemie und einer Zukunft voller Ungewissheiten angesichts des Klimawandels will Gasthof 2022 bewusst erkunden, was radikale Solidarität heute ausmacht und wo d...
Leistungsdimension. Digitalisierung‌ Plattformen an. Eine Auseinandersetzung mit der Veränderung des Materialbegriffs, der zunehmend auch im Digitalen stattfindet, ist in den Werkstätten angesiedelt. Die Städelschule wird eine zeitgemäße Medienwerkstatt zum Erforschen und Lehren von digitalen Techniken, Produktion und Postproduktion von Film, Animation und neuen Technologien (z. B. AI, AR, VR) realisieren. Seit der Gründung des Vortragsprogramms fanden um die 800 Vorträge statt, die dokumentiert wurden. Durch die Einrichtung eines Onlinekanals soll der Zugang zu den aktuellen und zukünftigen Vorträgen verbessert werden. Zum Wintersemester 2021/22 soll ein Digitales Transformationsoffice eingerichtet werden, um eine kontinuierliche Partizipation am Digitalpakt, aber vor allem auch digitale Projekte an entscheidenden Querschnittsstellen umzusetzen. Strategisch ist diese Stelle der Hochschulleitung zugeordnet. Eine umfassende Digitalisierungsstrategie soll entwickelt werden. DFG-Projekt realisiert werden. Darüber hinaus soll eine Förderung und Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen des Personals (z. B. anhand von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen) erfolgen.
Leistungsdimension. Lehre‌ Unser Anspruch im Bereich von Studium und Lehre ist die Ausbildung exzellenter Fach- und Führungskräfte auf Bachelor-, Master- und Promotionsniveau. Bei der Entwicklung der Studie- rendenzahlen bis 2025 orientieren wir uns am Zielkorridor des hessischen Hochschulpaktes 2021 – 2025 und werden die darin vereinbarte Mindestleistungszahl von 10.459 Studierenden 2025 umsetzen. Im grundständigen Studienangebot werden wir die fachliche Schwerpunktset- zung entsprechend des aktuellen Profils grundsätzlich beibehalten. Innerhalb unseres Fächerprofils befähigen wir unsere Studierenden, sich in ihrem zukünftigen beruflichen Umfeld, das zunehmend durch transdisziplinäre Aufgaben und internationale Zu- sammenarbeit geprägt sein wird, erfolgreich auch der Lösung von gesellschaftlichen Heraus- forderungen zu stellen, die wir heute noch nicht kennen. Bei der Bereitstellung der Studien- plätze orientieren wir uns dabei sowohl an der Nachfrage am Bewerbermarkt als auch am Fachkräftebedarf des Arbeitsmarktes. Sofern diese es erlauben, werden wir das Angebot der Studienplätze innerhalb der Cluster grundsätzlich aufrechterhalten. Dabei orientieren wir uns an folgenden Ausgangswerten: 1 1.449 2 1.602 5 1.157 7 7.425 Lehre sowie Forschung und Entwicklung verstehen wir als miteinander vernetzt. Wir vermitteln bereits im Bachelorstudium Forschungs- und Entwicklungskompetenzen. Dabei leitet uns ein ganzheitliches, lebensbegleitendes Bildungsverständnis. Diesem Verständnis folgend, vermit- teln wir Studierenden ein breites Repertoire an Methoden sowie Wissen und befähigen sie dazu, Gesellschaft kritisch und aktiv mitzugestalten. Durch folgende Ziele und Maßnahmen setzen wir diesen Anspruch um: Durch die Nutzung der disziplinären Vielfalt in ihrer Gesamtheit wird die h_da in neuartiger Weise zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen (Impact). Im Bereich Studium und Lehre sehen wir Diversität gleichermaßen als Herausforderung und als Chance. Hier werden innovative Konzepte entwickelt, die Studierende mit heterogenen Bildungs- und Lebenserfahrungen erfolgreich zum Studienabschluss führen (Herausforderung) und ihnen neuartige Kompetenzen durch eine innovative, systematische Erweiterung ihrer fachlichen und kulturellen Erfahrungen vermitteln (Chance). Als Absolvent*innen der h_da verfügen diese Studierenden über Kompetenzen, die ganz wesentlich für die Bewältigung zukünftiger beruflicher Anforderungen sind (Future Skills).
Leistungsdimension. Internationalisierung‌ Wir fördern die interkulturelle Kompetenz aller Mitglieder unserer Hochschule. Dazu werden wir unsere Aktivitäten zur weiteren Internationalisierung in allen Leistungsdimensionen inten- sivieren. Grundlage unserer Ziele und Maßnahmen ist die Internationalisierungsstrategie der Hochschule Darmstadt, die mit Blick auf die Strategie der h_da sowie auf die Ziele im Rahmen des EUt+-Verbundes überarbeitet wird. Dabei wollen wir insbesondere die Potentiale nutzen, die sich aus dem EUt+-Verbund als Allianz europäischer Hochschulen für die h_da eröffnen. Die folgenden Ziele und Maßnahmen sind aus den genannten strategischen Grundsatzdoku- menten abgeleitet. Die Internationalisierungsstrategie der h_da fokussiert die Verstärkung der Internationalisie- rungsaktivitäten im europäischen Raum, insbesondere im Hochschulverbund EUt+. Folgende Maßnahme leiten sich daraus ab. Maßnahmen Messwert Zusammenarbeit im europäischen Hoch- schulverbund EUt+ ausbauen Kooperationsvertrag Phase 2 (nächster För- derzeitraum): 2023 Mobilität Beschäftigte erhöhen um jährlich 5% Studierendenmanagement hochschulüber- greifend im Rahmen EUt+ ermöglichen9 Konzeption: 2022 Umsetzung: 2023

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und