Leistungsdimension Musterklauseln

Leistungsdimension. Digitalisierung‌ Plattformen an. Eine Auseinandersetzung mit der Veränderung des Materialbegriffs, der zunehmend auch im Digitalen stattfindet, ist in den Werkstätten angesiedelt. Die Städelschule wird eine zeitgemäße Medienwerkstatt zum Erforschen und Lehren von digitalen Techniken, Produktion und Postproduktion von Film, Animation und neuen Technologien (z. B. AI, AR, VR) realisieren. Seit der Gründung des Vortragsprogramms fanden um die 800 Vorträge statt, die dokumentiert wurden. Durch die Einrichtung eines Onlinekanals soll der Zugang zu den aktuellen und zukünftigen Vorträgen verbessert werden. Zum Wintersemester 2021/22 soll ein Digitales Transformationsoffice eingerichtet werden, um eine kontinuierliche Partizipation am Digitalpakt, aber vor allem auch digitale Projekte an entscheidenden Querschnittsstellen umzusetzen. Strategisch ist diese Stelle der Hochschulleitung zugeordnet. Eine umfassende Digitalisierungsstrategie soll entwickelt werden. DFG-Projekt realisiert werden. Darüber hinaus soll eine Förderung und Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen des Personals (z. B. anhand von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen) erfolgen.
Leistungsdimension. Internationalisierung‌ Wir fördern die interkulturelle Kompetenz aller Mitglieder unserer Hochschule. Dazu werden wir unsere Aktivitäten zur weiteren Internationalisierung in allen Leistungsdimensionen inten- sivieren. Grundlage unserer Ziele und Maßnahmen ist die Internationalisierungsstrategie der Hochschule Darmstadt, die mit Blick auf die Strategie der h_da sowie auf die Ziele im Rahmen des EUt+-Verbundes überarbeitet wird. Dabei wollen wir insbesondere die Potentiale nutzen, die sich aus dem EUt+-Verbund als Allianz europäischer Hochschulen für die h_da eröffnen. Die folgenden Ziele und Maßnahmen sind aus den genannten strategischen Grundsatzdoku- menten abgeleitet. Die Internationalisierungsstrategie der h_da fokussiert die Verstärkung der Internationalisie- rungsaktivitäten im europäischen Raum, insbesondere im Hochschulverbund EUt+. Folgende Maßnahme leiten sich daraus ab. Maßnahmen Messwert Zusammenarbeit im europäischen Hoch- schulverbund EUt+ ausbauen Kooperationsvertrag Phase 2 (nächster För- derzeitraum): 2023 Mobilität Beschäftigte erhöhen um jährlich 5% Studierendenmanagement hochschulüber- greifend im Rahmen EUt+ ermöglichen9 Konzeption: 2022 Umsetzung: 2023
Leistungsdimension. Internationalisierung‌ Die Städelschule als internationale Kunsthochschule ist in Deutschland einzigartig und bestrebt, ihre vielfältige internationale Gemeinschaft der Fakultät und der Studierendenschaft (50 Prozent kommen aus dem nichteuropäischen Ausland) zu fördern und zu stärken. Internationalität ist ein integraler Wert der Städelschule und spiegelt sich auch im öffentlichen Programm und den zahlreichen internationalen Partneruniversitäten wider. Die Unterrichtssprache an der Städelschule ist Englisch. Ausgenommen hiervon ist jener Teil des Unterrichts des Kooperationsmasterstudienganges Curatorial Studies, der an der Goethe-Universität auf Deutsch stattfindet. Die Kommunikation aller öffentlichen Programme und Ausstellungen erfolgen auf Deutsch und Englisch. Dadurch werden eine uneingeschränkte Kommunikation und aktive Interaktion mit internationalen Diskursen, Plattformen sowie die Wettbewerbsfähigkeit garantiert. Zusätzlich zu einem robusten internationalen Netzwerk von Kunsthochschulen und der Teilnahme an einem Studierenden-Austauschprogramm, sucht die Städelschule derzeit nach Strategien, um bestehende Verbindungen mit Ghana und Jakarta für den Ausbau internationaler Forschungskooperationen (HHSP S. 13) zu erweitern. Eine Erhöhung des bereits exzellenten Anteils Lehrender und Forschender (davon 28 Prozent aus Nicht-EU-Ländern) aus dem Ausland (HHSP S. 13) soll durch die künftigen Gastprofessuren im Rahmen des Strategieprozesses bewirkt werden. Eine Trotz des bereits stark international ausgerichteten Curriculums bedarf es einer Weiterentwicklung der Internationalisierungsstrategie in allen Leistungsdimensionen (HHSP S. 12). Neben einer in internationalen Diskursen verankerten Fakultät soll diese beispielsweise durch die Gastprofessuren und das Visiting Research Fellowship (QuiS, siehe S. 5) gestärkt werden. Für eine neue Generation von Künstler*innen ist ein internationaler Austausch zu aktuellen Forschungsfragen von essenzieller Bedeutung. Diesen Umstand nimmt die Städelschule zum Anlass, um das experimentelle Forschungssymposium Gasthof, das 2022 sein 20-jähriges Jubiläum feiert, neu aufleben zu lassen. Der einwöchige Austausch soll zur Stärkung der Internationalisierung von Curricula (HHSP S. 12) und zur Netzwerkbildung beitragen. Nach einem Jahr der Isolation aufgrund der Covid-19- Pandemie und einer Zukunft voller Ungewissheiten angesichts des Klimawandels will Gasthof 2022 bewusst erkunden, was radikale Solidarität heute ausmacht und wo d...
Leistungsdimension. Lehre‌ Unser Anspruch im Bereich von Studium und Lehre ist die Ausbildung exzellenter Fach- und Führungskräfte auf Bachelor-, Master- und Promotionsniveau. Bei der Entwicklung der Studie- rendenzahlen bis 2025 orientieren wir uns am Zielkorridor des hessischen Hochschulpaktes 2021 – 2025 und werden die darin vereinbarte Mindestleistungszahl von 10.459 Studierenden 2025 umsetzen. Im grundständigen Studienangebot werden wir die fachliche Schwerpunktset- zung entsprechend des aktuellen Profils grundsätzlich beibehalten. Innerhalb unseres Fächerprofils befähigen wir unsere Studierenden, sich in ihrem zukünftigen beruflichen Umfeld, das zunehmend durch transdisziplinäre Aufgaben und internationale Zu- sammenarbeit geprägt sein wird, erfolgreich auch der Lösung von gesellschaftlichen Heraus- forderungen zu stellen, die wir heute noch nicht kennen. Bei der Bereitstellung der Studien- plätze orientieren wir uns dabei sowohl an der Nachfrage am Bewerbermarkt als auch am Fachkräftebedarf des Arbeitsmarktes. Sofern diese es erlauben, werden wir das Angebot der Studienplätze innerhalb der Cluster grundsätzlich aufrechterhalten. Dabei orientieren wir uns an folgenden Ausgangswerten: 1 1.449 2 1.602 5 1.157 7 7.425 Lehre sowie Forschung und Entwicklung verstehen wir als miteinander vernetzt. Wir vermitteln bereits im Bachelorstudium Forschungs- und Entwicklungskompetenzen. Dabei leitet uns ein ganzheitliches, lebensbegleitendes Bildungsverständnis. Diesem Verständnis folgend, vermit- teln wir Studierenden ein breites Repertoire an Methoden sowie Wissen und befähigen sie dazu, Gesellschaft kritisch und aktiv mitzugestalten. Durch folgende Ziele und Maßnahmen setzen wir diesen Anspruch um: Durch die Nutzung der disziplinären Vielfalt in ihrer Gesamtheit wird die h_da in neuartiger Weise zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen (Impact). Im Bereich Studium und Lehre sehen wir Diversität gleichermaßen als Herausforderung und als Chance. Hier werden innovative Konzepte entwickelt, die Studierende mit heterogenen Bildungs- und Lebenserfahrungen erfolgreich zum Studienabschluss führen (Herausforderung) und ihnen neuartige Kompetenzen durch eine innovative, systematische Erweiterung ihrer fachlichen und kulturellen Erfahrungen vermitteln (Chance). Als Absolvent*innen der h_da verfügen diese Studierenden über Kompetenzen, die ganz wesentlich für die Bewältigung zukünftiger beruflicher Anforderungen sind (Future Skills). i. Lehre mit dem Fokus auf „Lösung für komplexe, ge...
Leistungsdimension. Forschung‌ Die Städelschule verfolgt einen kreativen Forschungsansatz, der Kunst und Forschung unmittelbar miteinander verbindet. Dieses Verständnis von „forschendem Kunstschaffen“ und „Kunst als Forschung“ entspricht einem Ansatz, Forschung an künstlerischen Hochschulen zu bestimmen. Es ist anerkannt, dass künstlerische Forschung durch einen kumulativen Prozess von Versuch und Irrtum stattfindet, in dem Künstler*innen Ideen entwickeln und Wissen durch Wiederholung, Bewertung, Unterschiede und Variationen erzeugen. Die Forschung auf dem Gebiet der Freien Bildenden Kunst ist also die künstlerische Arbeit selbst. Forschung findet an der Städelschule vor allem in den Ateliers und in den Werkstätten statt, wo die Studierenden Raum für die Auseinandersetzung mit Materialien und Formen zur Verfügung stehen. In den Ateliers werden sie intensiv von den Professor*innen betreut und ermutigt, eine Praxis zu entwickeln, die sich auf forschungsorientierte Prozesse und Innovation ausrichtet. Die von Künstler*innen geleiteten Werkstätten fungieren als Experimentierräume, in denen Kunst entsteht und Forschung stattfindet. Hier stehen die Untersuchung und der Vergleich von Produktionsmethoden, die Analyse von Materialien sowie das Experimentieren mit unterschiedlichen Techniken im Mittelpunkt. Des Weiteren findet Forschung an der Städelschule im Feld der Kunsttheorie statt. 2003 wurde das an der Hochschule ansässige Institut für Kunstkritik gegründet, das Kunstkritik erstmalig zu einem wissenschaftlichen Forschungsbereich erklärt hat. Das Institut publiziert regelmäßig Tagungsbände und kritische Reflexionen auf höchstem Niveau. Der voranschreitende technologische Wandel und der Klimawandel sind Bestandteil eines offenen Forschungsumfeldes der Studierenden und fördern die Praxis des Experimentierens. Im Jahr 2022 wird eine neue zeitgemäße Medienwerkstatt (z. B. AI, AR, VR) zur künstlerischen Forschung auf dem Feld digitaler Medien entstehen. Die immaterielle Produktion von Kunst mit wachsenden ökologischen Herausforderungen bietet ein breites Spektrum für innovative Forschungsvorhaben. Zusätzlich bemüht sich die Hochschule mit dem federführenden Kooperationspartner Lo schermo dell’arte, Florenz (internationales Filmfestival) am EU- Kulturförderprogramm Kreatives Europa (Creative Europe) (HHSP. 10f) teilzunehmen. Mit der Initiierung des Studien- und Residenzprogramms für europäische Medienkünstler*innen möchte die Städelschule das kreative und kulturelle Potenzial immersiver...

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  • Leistungsangebot (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt. (3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite.

  • Leistungsinhalt 5.1.1 Im Rahmen von Consulting-Leistungen schuldet EXASOL die Unterstützung des Vertragspartners nach Maßgabe des in dem Leistungsschein beschriebenen Gegenstands und Umfangs. 5.1.2 Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, schuldet EXASOL im Rahmen des Consultings kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verpflichtung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele. 5.1.3 Consulting-Leistungen, die keine lokale Präsenz beim Kunden erfordern, können remote erbracht werden. 5.1.4 EXASOL ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Mitarbeiter von gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen einzuschalten. Wird die Leistung durch einen sonstigen Subunternehmer erbracht, wird der Vertragspartner zuvor unterrichtet.

  • Leistungsfreiheit Machen Sie entgegen der Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet. Erhalten wir von Ihnen als Versicherungsnehmer personenbezogene Daten von Dritten, müssen Sie das Merkblatt zur Datenverarbeitung an diese weitergeben. Das sind z. B. Mitversicherte, versicherte Personen, Bezugsberechtigte, abweichende Beitragszahler, Kredit-, Leasinggeber etc.

  • Leistungszeit Die Zeit (Datum, Uhrzeit), zu der eine bestimmte Leistung zu erbringen ist, z. B. ein Zeitfenster oder ein Zeitpunkt.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Rücktritt und Leistungsfreiheit Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Nr. 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen abgeschlossen hätte. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

  • Leistungsort Der Leistungserbringer hat die Lieferung der Hilfsmittel und die Erbringung der weiteren von ihm zu erbringenden Leistungen persönlich „vor Ort“, d.h. im allgemeinen Lebensbereich / der häuslichen Umgebung am Wohnsitz des Versicherten oder - soweit erforderlich - in Behinder- teneinrichtungen, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen durchzuführen, soweit nach- folgend bzw. im Vertrag nicht Abweichendes bestimmt ist. Auf Wunsch des Versicherten und mit Zustimmung des Krankenhauses können die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen auch bereits während des stationären Aufenthaltes (in Vorbe- reitung auf die Entlassung) erbracht werden. § 13 des Rahmenvertrages gilt.

  • Leistungsumfang 4.1 Der Umfang der vertraglichen Reiseleistung ergibt sich grundsätzlich aus der für den im Reisezeitraum maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den Angaben der Reisebestätigung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Die Leistungen von ICO bestehen aus der Beförderung und Unterbringung und weiteren Leistungen für die angemeldeten Personen wie in der Reisebestätigung nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen angegeben. Nebenabreden oder sonstige abweichende Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung der ICO. 4.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind insbesondere Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort der Reisenden zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, es sei denn, diese Leistungen sind Teil der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen und bestätigten vertraglichen Leistung. Sind diese Leistungen (z.B. manche Anreisepakete) nicht Teil der Leistungsbeschreibung können die Anmeldenden solche Leistungen auf Anfrage nach ihren Vorgaben zusammenstellen lassen. Sie werden von ICO, wennmöglich, als Zusatzleistungbestätigtundwerdeninsoweit Teil des Pauschalreisevertragessolangeessichnichtum vermittelte Leistungen handelt. Soweit sich hieraus gesonderte Regelungen für die Anmeldenden ergeben, werden sie stets dann hingewiesen, wenn AGB anderer Leistungsträger einzubeziehen sind. Wenn diese Leistungen ausdrücklich und unmissverständlich als Fremdleistung und unter Angabe des vermittelten Leistungsträgers gekennzeichnet sind, gehören sie nicht zum Leistungsumfang des Veranstalters ICO. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung maßgebend. 4.3 Die Übermittlung der Reisedokumente hat gegenüber den Anmeldenden oder dem von ihnen beauftragten Reise- büro bis spätestens sieben Tage vor dem Reisebeginn zu erfolgen, wenn der Reisepreis vollständig gezahlt und das Bordmanifest ausgefüllt ist. Sind die Reisedokumente wider Erwarten noch nicht angekommen, haben sich die An- meldenden dringend mit dem von Ihnen beauftragten Reisebüro, ansonsten mit ICO zur Klärung in Verbindung zu setzen.

  • Gewährleistungsfrist Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.

  • Leistungsausführung 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.