Leistungsdimension Lehre Musterklauseln

Leistungsdimension Lehre. Ausgehend von der im Hessischen Hochschulpakt vereinbarten Mindestleistungszahl für die Universität Kassel von 12.909 Studierenden in der Regelstudienzeit (ohne Zweitstudierende) wird die Universität ihre derzeitigen fachlichen Schwerpunktsetzungen in der Lehre beibehal- ten. Die Universität Kassel möchte auch weiterhin ihrer Verantwortung als einziger Universität in Nordhessen gerecht werden und wie im WS 2020/21 so auch im WS 2025/26 ein ausgewo- genes und breites Angebot universitärer Bildung bereitstellen, mit rund 59 Prozent der Studie- renden in den Geistes-, Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften sowie Sport und Kunst (Fächergruppen 01, 02, 03, 09) und 41 Prozent der Studierenden in MINT-Studiengän- gen (Fächergruppen 04, 07 und 08)1. Den aus demographischen Gründen erwartbaren Rück- gang der Studierendenzahlen möchte die Universität aktiv gestalten, einerseits durch die Er- schließung zusätzlicher studentischer Nachfrage (z.B. weitere englischsprachige Studienan- gebote und den Aufbau des MINT-Orientierungsstudiums) und andererseits durch Maßnah- men zur Verbesserung der Studienqualität (z.B. verbesserte Betreuungsrelationen und die Etablierung eines systematischen Coachingprogramms). Ihrer Verpflichtung in der Lehrerbil- dung wird die Universität in den kommenden Jahren durch Weiterführung des bisher angebo- tenen Fächerspektrums in den schulformbezogenen Lehramtsstudiengängen für Grundschu- len, für Haupt- und Realschulen, für Gymnasien und für Berufsschulen nachkommen sowie den mit dem Hessischen Kultusministerium vereinbarten Aufwuchs an Studienplätzen für das Lehramt an Grundschulen und den Aufbau eines grundständigen Angebots im Bereich Förder- /Inklusionspädagogik realisieren. Ihr Selbstverständnis zur Weiterentwicklung in der Lehre hat die Universität in ihrem im Jahr 2019 verabschiedeten Leitbild Lehre festgelegt. Es beinhaltet u.a. die umfassende Vermittlung von Kompetenzen, wie sie der deutsche Qualifikationsrahmen beschreibt, die Herstellung ei- nes ausgewogenen Verhältnisses zwischen universitärem Anspruch mit wissenschaftlicher
Leistungsdimension Lehre. Die HSRM verfügt über ein breites Fächerspektrum von künstlerischen Disziplinen bis hin zu Ingenieurwissenschaften und qualifiziert vom Bachelor über den Master bis hin zur Promotion. Das Studiengangsportfolio wird bedarfsgerecht weiterentwickelt. Insgesamt plant die Hochschule dabei aber keine Steigerung der Studierendenzahlen, sondern wird sich im Korridor laut Hessischem Hochschulpakt (HHSP) zwischen 9.536 und 10.607 Studierenden in der Regelstudienzeit gemäß HHSP 2021-2025 bewegen. Die Zielzahlen werden zu rund 53% aus dem ingenieurwissenschaftlichen Cluster, zu rund 5% aus dem Kunstcluster ohne Einzelunterricht, zu rund 25% aus dem rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Cluster und zu rund 17% aus dem sozialwissenschaftlichen Cluster erbracht. Gegenüber der jetzigen Zusammensetzung gewinnt damit das ingenieurwissenschaftliche Cluster leicht an Gewicht. Die mit den Fachbereichen vereinbarten Leistungszahlen sind in der Tabelle dargestellt. Architektur und Bauingenieurwesen Cluster VII 1.526 Design Informatik Medien Cluster V 515 Design Informatik Medien Cluster VII 1.753 Wiesbaden Business School Cluster II 2.622 Sozialwesen Cluster I 1.850 Ingenieurwissenschaften Cluster VII 2.342 Die Studierendenschaft der HSRM ist sehr divers und durch einen hohen Anteil an Erstakademiker:innen gekennzeichnet. Um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, werden bei allen Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs solche bevorzugt, die eine höhere räumliche und zeitliche Flexibilität des Studienangebots sowie verbessertes individuelles Lernen ermöglichen. Die laut Selbstverständnis Lehre und Lernen (Leitbild Lehre der HSRM) aktuelle akademische Lehre erfordert in den nächsten Jahren eine verstärkte Integration von Future Skills und Nachhaltigkeitsaspekte in die Curricula sowie einen größeren Fokus auf Internationalisierung, die auch für eine verbesserte Employability in globalisierten, sich schnell wandelnden Berufsfeldern sorgt. Diese Rahmenbedingungen prägen die Entwicklung der nächsten fünf Jahre. Als grundsätzliche Ziele strebt die HSRM an: Die Hochschule zeichnet sich durch eine vielfältige Studierendenschaft mit diversen Lebens- und Bildungsbiographien aus. Das hat Auswirkungen nicht zuletzt auf die Vorkenntnisse für das Studium. Obgleich die Hochschule bereits über viele gute Maßnahmen zum Umgang mit heterogenen Studienvoraussetzungen verfügt, ist dennoch die Abbruchquote im Bachelorbereich sehr hoch. Eine Ursache sieht die Hochschule in der Xxxxx zwischen d...
Leistungsdimension Lehre. Fachliche Schwerpunktsetzung im grundständigen Studienangebot gem. § 7 Abs. 2 HHG Bereitzustellende Anzahl der Studienplätze gem. § 7 Abs. 2 HHG und § 48 Abs. 5 HHG Vermeidung einer Überspezialisierung bei Bachelorstudiengängen gem. HHSP S. 4 u. 7, MiEP (2021-2025) S. 16 Fokus auf der Studieneinstiegsphase gem. HHSP S. 5, MiEP S. 17 Ausbau der medialen Kompetenzen der Lehrenden gem. HHSP S. 7 u. 17 Weiterentwicklung interner Qualitätssicherungssysteme gem. HHSP S. 7
Leistungsdimension Lehre. Die Lehre an der HfG bietet eine künstlerische Ausbildung, die den Studierenden die Entwicklung eines hochindividualisierten künstlerischen und gestalterischen Profils ermöglicht Im Einklang mit dem Hessischen Hochschulpakt 2021 - 2025 verfolgt die HfG im Bereich Lehre drei übergeordnete Ziellinien: Die Optimierung der Qualität der Ausbildung durch eine verbesserte Betreuungsrelation in der Lehre (inklusive der Grundlehre), die Neueinführung von BA/MA-Studiengängen sowie die Einführung von neuen Schwerpunktsetzungen im Bereich der Zukunftsthemen KI/Robotik, Mobili- tät/Nachhaltigkeit und Bewegtbild/Storytelling. Die HfG plant die Weiterentwicklung der Ausbildung von Künstler_innen, Designer_innen und Wissenschaftler_innen in exzellenter Qualität und auf hohem Niveau durch die Umsetzung fol- gender Maßnahmen: • Bis zu 456 Studierende in der RSZ (Leistungszahl gemäß HHSP), mindestens aber 409 Studierende in der RSZ (Mindestleistungszahl gemäß HHSP). Auch bei Einführung und damit verbundener Verlängerung des Regelstudiums für BA und MA (8 + 4 Sem) soll die Leistungszahl nicht erhöht werden. Damit wird bewusst eine Verbesserung der Betreu- ungsrelation umgesetzt, die vor allem in den angewandten und Werkstatt-Kursen zu spür- bar optimierten Lehrsituationen führen wird. • Verbesserung des persönlichen Mentoring, indem der Betreuungsschlüssel in der Lehre u. a. durch bis zu zwei neue Professuren (300-W-Stellen-Programm) verbessert wird. Da- mit verbunden ist auch eine profilbildende Erweiterung des Lehrportfolios (s. auch 1.3). • Aufbau eines akademischen Mittelbaus (Qualifizierungsstellen) für alle gestalterischen Lehrgebiete in zwei Tranchen wie im Strategiekonzept erarbeitet und von der Experten- kommission zur Strategieberatung unterstützt (s. Antrag im Profilbudget A). Die gestalteri- schen Lehrgebiete sind sowohl in die intensive Erstsemesterbetreuung eingebunden als auch mit ihrer Lehre in Grund- und Hauptstudium aktiv. Gerade zu Beginn des Studiums müssen die Lehrenden mit einer starken Heterogenität bei den Studierenden umgehen. Bedingt durch den Nachweis der künstlerischen oder der hervorragenden (bei fehlender Hochschulzugangsberechtigung) künstlerischen Begabung ist die Zulassung sehr durch- lässig und die Vorbildung bei den Studienanfängern sehr unterschiedlich. Dies führt in al- len Lehrgebieten zu hohem Betreuungs- und Orientierungsaufwand, um den Übergang von Schule zu Hochschule optimal zu gestalten und ein einheitliches und gemeinsames Ausgangs...
Leistungsdimension Lehre. A.1.1 Profil- und Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre Tabelle 1: Übersicht Studierendenzahlen nach Fächergruppen Wintersemester 2020/2021 Ingenieurwis- senschaften/ Informatik Rechts- Wirt- schafts- und Sozial- wissenschaften Gesundheits- wissenschaften Gesamt Meilensteine/Indikatoren:

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.