Zielvereinbarungen Musterklauseln

Zielvereinbarungen. Teil 1 – Vereinbarung zur Erfüllung der hochschulpolitischen Ziele des HHSP unter Berücksichtigung der individuellen Strategie
Zielvereinbarungen. Hier sollten alle Punkte aufgezählt werden, die in der Verhandlung angesprochen und geprüft werden sollten. Dies sind insbesondere die in der gesetzlichen Grundlage (§ 166 Abs. 2 SGB IX) genannten Punkte: Darüber hinaus können beispielsweise Vereinbarungen zur Gesundheitsförderung und Rehabilitation oder zur Qualifizierung von Mitarbeitern und Vorgesetzten getroffen werden. Die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen von Anfang an zu berücksichtigen. Weitere mögliche Zielfelder sind im Arbeitsblatt 3 des Handlungsleitfadens aufgelistet.
Zielvereinbarungen. (IATF 16949: Kapitel 6.2) Der LIEFERANT ist dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet und muss seine Leistungen dahingehend kontinuierlich optimieren. Dieses Ziel muss mit Maßnahmen wie konsequenter Qualitätsplanung und Serienüberwachung, mit dem Schwerpunkt auf Fehlervermeidung, angestrebt werden. Es werden ggf. jährliche ppm-Ziele in einer ppm-Vereinbarung festgelegt. Die Festlegung solcher ppm-Ziele lässt die Verpflichtung des LIEFERANTEN, nur mängelfreie Produkte zu liefern, und Mängelansprüche des AUFTRAGGEBERS bei Lieferung mangelhafter Produkte unberührt.
Zielvereinbarungen. Im Schulbereich sind zurzeit ca. 39.860 Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, in den Studiensemi-naren ca. 500 Fachleiterinnen und Fach- leiter sowie Seminarleiterinnen und Seminarleiter und deren Stellvertrete- rinnen und Stellvertreter beschäftigt; davon sind etwas mehr als 1.330 Menschen schwerbehindert. Dies entspricht nicht der Mindestzahl von Ar- beitsplätzen, an denen nach dem SGB IX schwerbehinderte Menschen im staatlichen Schuldienst beschäftigt sein sollen. Die Erhöhung der Quote wird angestrebt. Diese Zielvereinbarungen unterliegen einem kontinuierlichen Verbesse- rungsprozess. Daher werden sie permanent durch die Schwerbehinder- tenvertretung, die Hauptpersonalräte und die Dienststelle überprüft und jeweils nach Bedarf im Einvernehmen fortgeschrieben. Im Landesdienst sind zurzeit an Schulen und Studienseminaren ca. 47.600 Personen beschäftigt, davon sind etwas mehr als 1.300 Menschen schwerbehindert. Dies ent- spricht nicht der Mindestzahl von Arbeitsplätzen, an denen nach dem SGB IX schwerbehinderte Menschen beschäftigt sein sollen. Die Erhöhung der Quote wird angestrebt. Diese Zielvereinbarungen unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Daher werden sie permanent durch die Schwerbehindertenvertretung, die Hauptper- sonalräte und die Dienststelle überprüft und jeweils nach Bedarf im Einvernehmen fortgeschrieben.
Zielvereinbarungen. Im Landesdienst sind zurzeit an Schulen und Studienseminaren ca. 47.600 Personen beschäf- tigt, davon sind etwas mehr als 1.300 Menschen schwerbehindert. Dies entspricht nicht der Mindestzahl von Arbeitsplätzen, an denen nach dem SGB IX schwerbehinderte Menschen beschäftigt sein sollen. Die Erhöhung der Quote wird angestrebt. Diese Zielvereinbarungen unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Daher werden sie permanent durch die Schwerbehindertenvertretung, die Hauptpersonalräte und die Dienststelle überprüft und jeweils nach Bedarf im Einvernehmen fortgeschrieben.
Zielvereinbarungen. Beschäftigung Die Diözese strebt an, bei der Diözesankurie auch über die Pflichtquote (§ 71 Abs. 1 SGB IX) hinaus schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, sofern die betrieblichen Möglichkeiten und die Bewer-
Zielvereinbarungen. (IATF 16949: Kapitel 6.2) Alle Produkte müssen der vereinbarten Beschaffenheit unterliegen und den Spezifikationen, Zeichnun- gen, Datenblättern und ggf. Mustern entsprechen. Der LIEFERANT ist sich der Einhaltung der Merkmale und Beschaffenheit bewusst und wird bei einer vorgelegten Beschreibung, wie Lastenhefte, Zeichnungen etc. auf offensichtliche Fehler, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder andere Abweichungen prüfen und vor Aufnahme des Fertigungsprozesses die Huhn Gruppe schriftlich verständigen. Der LIEFERANT ist dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet und muss seine Leistungen dahingehend kontinuier- lich verbessern. Dieses Ziel muss mit geeigneten Maßnahmen, wie bspw. einer konsequenten Qualitätsvorausplanung, sowie einer geeigneten Serienüberwachung –sofern möglich-, angestrebt werden. Es gilt den Schwer- punkt auf die Fehlervermeidung zu legen. Es werden ggf. jährliche ppm-Ziele in einer ppm-Vereinbarung festgelegt. Mängelansprüche der Huhn Gruppe werden dem XXXXXXXXXXX bei mangelhaften Produkte unberührt.
Zielvereinbarungen. Kernstück und Ziel dieser Vereinbarung sind eine spürbare Verbesserung des Integrationsprozesses beim Amt für Denkmalpflege. Ansatzpunkte hierzu wurden auf der Basis der aktuellen Situation zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ermittelt. Diese Integrationsvereinbarung wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Denkmalpflege in geeigneter Form zur Kenntnis gegeben.
Zielvereinbarungen. Die Zielvereinbarungen leiten sich ab, aus den in der Grundordnung benannten Aufgaben und sollen bei der Erfüllung dieser hilfreich sein. Durch Zielvereinbarungen werden mit dem einzelnen Mitarbeiter und der einzelnen Mitarbeiterin gemeinsame Perspektiven entwickelt. Damit ist auch eine Orientierung für die jeweiligen Arbeitsbereiche und für die Weiterentwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters, jeder einzelnen Mitarbeiterin gegeben. Die Zielvereinbarungen im Rahmen des Mitarbeitergesprächs müssen in diesem Gesamtkontext gesehen werden. Die Inhalte von Zielvereinbarungen knüpfen an die Entwicklungsplanung an und zielen ab auf die Verbesserung der Arbeitsergebnisse, der Arbeitssituation, der Arbeitszufriedenheit und auf die persönliche Weiterentwicklung. Dabei können Maßnahmen in vielen Bereichen möglich sein, z. B. • Veränderungen des Aufgabenbereichs • ausreichende gegenseitige Information • Entscheidungsspielraum • Arbeitszeitgestaltung • Umgang mit Ressourcen • Zusammenarbeit mit Kollegen, Kolleginnen, dem/der Vorgesetzten, im Team • Zusammenarbeit mit Gemeinden und anderen Arbeitszweigen Dazu können auch Verabredungen gehören • zu internen und externen Fortbildungen für die weitere kurz- und mittelfristige Qualifizierung für den aktuellen Arbeitseinsatz oder die zukünftige berufliche Entwicklung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters • zu notwendigen fachlichen Einweisungen bzw. Einarbeitungen • zu Hospitationen an anderen Arbeitsplätzen • zur Übernahme besonderer Aufgaben • zur Mitarbeit in Gremien und Projektgruppen Darüber hinaus gibt es immer die Möglichkeit, ganz individuell erforderliche Maßnahmen zu vereinbaren. Zielvereinbarungen werden von beiden Gesprächspartnern gemeinsam inhaltlich abgestimmt. Sie sollen realisierbar und praxisnah sein und werden mit einem hohen Maß an Verbindlichkeit vereinbart. Die Dokumentation enthält eine präzise Beschreibung dessen, was erreicht werden soll, ebenso quantitative und qualitative Kriterien, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, in welchem Umfang vereinbarte Ziele umgesetzt werden konnten. Durch eine eindeutige und klare schriftliche Dokumentation der Zielvereinbarungen wird Verbindlichkeit und eine gute Ausgangsbasis für die weitere Arbeit und das nächste Mitarbeitergespräch geschaffen. Aus der Dokumentation geht auch hervor, wer für die Aufgabenerledigung, unter welchen Voraussetzungen verantwortlich ist. • Gründliche Vorbereitung auf das Gespräch durch beide Beteiligten • Praktizieren eines partnersc...
Zielvereinbarungen. Teil 1 – Vereinbarung zur Erfüllung der hochschulpolitischen Ziele des Hessischen Hochschulpakts unter Berücksichtigung der indivi- duellen Strategie