Liefer- und Leistungszeit Musterklauseln

Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
Liefer- und Leistungszeit. 3.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungszeit. 4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungszeit. 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
Liefer- und Leistungszeit. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch bei Aufträgen über Datenfernübertragung. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Auftragseinganges und endet mit dem Tag (Liefertermin), an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. zur Abholung bereitgestellt wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages – was von unserer Zustimmung abhängig ist - so beginnt mit unserer Bestätigung des Änderungsverlangens die Lieferfrist neu zu laufen. Ein Lieferverzug ist ausgeschlossen, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Kunde nach erfolgloser schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung nur vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Erfüllung für ihn kein Interesse hat und wir das Ausbleiben der Lieferung zu vertreten haben; Vertragsstrafen akzeptieren wir nicht. Die Lieferfristen und –termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Hersteller oder einer dritten beteiligten Partei eintreten.
Liefer- und Leistungszeit. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die ci solution GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der ci solution GmbH nachzuweisen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesendet wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller der ci solution GmbH die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein, im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt etc. gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ci solution GmbH ist im Fall von nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der ci solution GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die ci solution GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die ci solution GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Liefer- und Leistungszeit a) Die von EC Cash Direkt genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungszeit. 6.1. Xxxxxxxxxxxxx gelten als unverbindlich, es sei denn ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart worden.
Liefer- und Leistungszeit. 5.1 Verbindliche Liefertermine oder –fristen werden schriftlich vereinbart. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der evtl. Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart.
Liefer- und Leistungszeit. 6.1 Die von uns in der Bestellung angegebene Liefer- /Leistungszeit ist bindend.