Leistungserbringung, Mindestlohn. 1. Der Auftragnehmer wird bei der Erbringung der vereinbarten Leistun- gen die anerkannten Regeln der Technik zugrunde legen und die ei- genen Kenntnisse und Erfahrungen einbringen. Sollte sich bei Erbrin- gung der vereinbarten Leistungen ergeben, dass diese aus vom Auf- tragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nur mit wesent- lich geändertem technischen, personellen und/oder sonstigen Auf- wand durchgeführt werden können, informiert der Auftragnehmer un- verzüglich den Auftraggeber. Die Vertragsparteien entscheiden, ob, mit welchem Umfang und zu welchen Kosten der Auftrag weiter durchgeführt wird. Kommt keine Einigung zustande, hat jeder Ver- tragspartner das Recht, den Vertrag durch schriftliche Erklärung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
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