Common use of Leistungsfähigkeit Clause in Contracts

Leistungsfähigkeit. (1) Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, die Pflegebedürftigen, die die Leistungen dieser Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen. Einrichtungen der vollstationären Pflege erbringen entsprechend dem individuellen Pflegebedarf Leistungen bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht nicht, wenn entsprechend dem Versorgungsauftrag die Leistungskapazität der Einrichtung erschöpft ist oder die besondere - von der Einrichtung betreute - Zielgruppe einer Aufnahme entgegensteht.

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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag

Leistungsfähigkeit. (1) Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, die Pflegebedürftigenpflegebedürftigen Menschen entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen, die die Leistungen dieser Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen. Einrichtungen der vollstationären Pflege erbringen entsprechend dem individuellen in- dividuellen Pflegebedarf Leistungen bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und FeiertagenFeier- tagen. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht nicht, wenn entsprechend dem Versorgungsauftrag die Leistungskapazität der Einrichtung erschöpft ist oder die besondere - von der Einrichtung Einrich- tung betreute - Zielgruppe einer Aufnahme entgegensteht. Das Kündigungsrecht nach § 8 Heimgesetz bleibt unberührt.

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Samples: www.bagfw.de

Leistungsfähigkeit. (1) Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, die Pflegebedürftigen, die die Leistungen Pflegeleistungen dieser Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen. Einrichtungen der vollstationären Pflege erbringen entsprechend dem individuellen Pflegebedarf Leistungen bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht nicht, wenn entsprechend dem Versorgungsauftrag die Leistungskapazität der Einrichtung erschöpft ist oder die besondere - von der Einrichtung betreute - Zielgruppe einer Aufnahme entgegensteht. Einrichtungen der Kurzzeitpflege erbringen entsprechend dem individuellen Pflegebedarf Pflegeleistungen bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen.

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Samples: Rahmenvertrag

Leistungsfähigkeit. (1) Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, die PflegebedürftigenPflegebedürftigen entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen, die die Leistungen dieser Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen. Einrichtungen der vollstationären Pflege erbringen entsprechend dem individuellen Pflegebedarf Leistungen bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht nicht, wenn entsprechend dem Versorgungsauftrag die Leistungskapazität der Einrichtung erschöpft ist oder die besondere - von der Einrichtung betreute - Zielgruppe einer Aufnahme entgegensteht.

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Samples: Rahmenvertrag

Leistungsfähigkeit. (1) Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, die Pflegebedürftigen, die die Leistungen dieser die- ser Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen. Einrichtungen der vollstationären Pflege Kurzzeitpflege erbringen entsprechend dem individuellen Pflegebedarf Leistungen bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht nicht, wenn entsprechend dem Versorgungsauftrag Versorgungsauf- trag die Leistungskapazität der Einrichtung erschöpft ist oder die besondere - von der Einrichtung betreute - Zielgruppe einer Aufnahme entgegensteht.

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Samples: Rahmenvertrag

Leistungsfähigkeit. (1) Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Platzkapazität die Pflegebedürftigen, die die Leistungen dieser Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, entsprechend dem Versorgungsauftrag Versor- gungsvertrag zu versorgen; dies gilt auch für Heimpflegebedürftige unterhalb der Pflegestufe I, sofern eine Kostenzusage vorliegt. Einrichtungen der vollstationären Pflege erbringen Im Rahmen des Versorgungsauftrages hat jede Pflegeein- richtung entsprechend dem individuellen Pflegebedarf Leistungen zu jeder Zeit, bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht nicht, wenn entsprechend dem Versorgungsauftrag die Leistungskapazität der Einrichtung erschöpft ist oder die besondere - von der Einrichtung betreute - Zielgruppe einer Aufnahme entgegenstehtFeiertagen zu erbringen.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß

Leistungsfähigkeit. (1) Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, die PflegebedürftigenPflegebedürftigen entsprechend dem Ver- sorgungsauftrag zu versorgen, die die Leistungen dieser Einrichtung in Anspruch nehmen neh- men wollen, entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen. Einrichtungen der vollstationären Pflege erbringen entsprechend dem individuellen in- dividuellen Pflegebedarf Leistungen bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht nicht, wenn entsprechend dem Versorgungsauftrag Ver- sorgungsauftrag die Leistungskapazität der Einrichtung erschöpft ist oder die besondere besonde- re - von der Einrichtung betreute - Zielgruppe einer Aufnahme entgegensteht.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung Gemäß § 75 Abs. 1 SGB Xi Für Das Land Schleswig Holstein

Leistungsfähigkeit. (1) Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, die PflegebedürftigenPflegebedürftigen entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen, die die Leistungen dieser Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen. Einrichtungen der vollstationären Pflege erbringen entsprechend dem individuellen Pflegebedarf Leistungen bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht nicht, wenn entsprechend entspre- chend dem Versorgungsauftrag die Leistungskapazität der Einrichtung erschöpft ist oder die besondere - von der Einrichtung betreute - Zielgruppe einer Aufnahme entgegenstehtent- gegensteht.

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Samples: Rahmenvertrag

Leistungsfähigkeit. (1) Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Kapazitäten die PflegebedürftigenPflegebedürftigen entsprechend dem Versorgungsauftrag aufzunehmen und zu versorgen, die die Leistungen Pflegeleistungen dieser Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen. Einrichtungen der vollstationären Pflege erbringen erbringen, entsprechend dem individuellen Pflegebedarf Leistungen Pflegebedarf, Pflegeleistungen sowie deren Sicherstellung bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht nichtgilt auch, wenn entsprechend dem Versorgungsauftrag die Leistungskapazität soweit eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Einrichtung erschöpft ist oder die besondere - von Krankenversicherung noch aussteht und unabhängig davon, welcher Pflegestufe der Einrichtung betreute - Zielgruppe einer Aufnahme entgegenstehtPflegebedürftige zugeordnet ist.

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Samples: Rahmenvertrag Für Den Bereich Vollstationäre Pflege Gemäß § 75 Abs. 2 SGB Xi

Leistungsfähigkeit. (1) Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, entsprechend dem Versorgungsauftrag die Pflegebedürftigenpflegebedürftigen Menschen, die die Leistungen dieser Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, entsprechend dem Versorgungsauftrag zu versorgen. Einrichtungen der vollstationären Pflege Kurzzeitpflege erbringen entsprechend dem individuellen Pflegebedarf Leistungen bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht nicht, wenn entsprechend dem Versorgungsauftrag die Leistungskapazität der Einrichtung erschöpft ist oder die besondere - von der Einrichtung betreute - Zielgruppe einer Aufnahme entgegensteht.

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Samples: www.vdek.com