Leistungsfähigkeit. a) der Antragsteller über genügend Eigenmittel für eine dauerhafte Geschäftstätigkeit verfügt und zugleich Gewähr für ein einwandfreies Geschäftsverhalten bietet, b) die Wirtschaftlichkeit des beabsichtigten Glücksspielangebots unter Berücksichtigung der Abgaben dargelegt ist, c) die erforderlichen Sicherheitsleistungen vorbereitet und die zum weitergehenden Schutz der Spieler notwendigen Versicherungen abgeschlossen sind,
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Samples: Staatsvertrag Zur Neuregulierung Des Glücksspielwesens in Deutschland, Staatsvertrag Zur Neuregulierung Des Glücksspielwesens in Deutschland, Staatsvertrag Zur Neuregulierung Des Glücksspielwesens in Deutschland
Leistungsfähigkeit. a) der Antragsteller Konzessionsnehmer über genügend Eigenmittel für eine dauerhafte Geschäftstätigkeit verfügt und zugleich Gewähr für ein einwandfreies Geschäftsverhalten bietet,
b) die Wirtschaftlichkeit des beabsichtigten Glücksspielangebots unter Berücksichtigung der Abgaben dargelegt ist,
c) die erforderlichen Sicherheitsleistungen vorbereitet und die zum weitergehenden Schutz der Spieler notwendigen Versicherungen abgeschlossen sind,
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Samples: Staatsvertrag Zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – Glüstv), Staatsvertrag Zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag Glüstv), Staatsvertrag
Leistungsfähigkeit. a) der Antragsteller über genügend Eigenmittel für eine dauerhafte Geschäftstätigkeit verfügt und zugleich Gewähr Ge- währ für ein einwandfreies Geschäftsverhalten bietet,
b) die Wirtschaftlichkeit des beabsichtigten Glücksspielangebots unter Berücksichtigung der Abgaben dargelegt ist,
c) die erforderlichen Sicherheitsleistungen vorbereitet und die zum weitergehenden Schutz der Spieler notwendigen notwen- digen Versicherungen abgeschlossen sind,
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Samples: Staatsvertrag Zur Neuregulierung Des Glücksspielwesens in Deutschland