Leistungsmerkmale des Telefonanschlusses Musterklauseln

Leistungsmerkmale des Telefonanschlusses. Die nachfolgend aufgeführten Leistungsmerkmale werden als Grund- funktionen für den Telefonanschluss bereitgestellt. Die Leistungs- merkmale können vom Kunden über das ihm zur Verfügung stehende Kundenportal selbst, durch den Kundenservice von net services oder direkt über die Endgeräte aktiviert oder deaktiviert werden. Gleiches trifft auch auf die Überprüfung der aktuellen Einstellungen der Leistungsmerkma- le zu. Die Einrichtung der Leistungsmerkmale ist abhängig vom Leistungs- umfang der Endgeräte des Teilnehmers. Die Leistungsmerkmale können nur genutzt werden, wenn diese auch von den Endgeräten auf Seiten des Teilneh- mers unterstützt werden. • Übermittlung der Rufnummer des Anrufers zum angerufenen Gesprächs- partner (CLIP) Durch Einsatz dieses Leistungsmerkmals wird dem angerufenen Endteil- nehmer die Rufnummer des Anrufers übermittelt, sofern nicht Unter- drückung gewählt wird. Durch Einsatz dieses Leistungsmerkmals wird die Übermittlung und Anzeige der Rufnummer des Anrufers beim angerufenen Gesprächspartner ver- hindert. Durch Einsatz dieses Leistungsmerkmals wird eine Konferenzschaltung mit bis zu 3 Teilnehmern aufgebaut. Durch Einsatz dieses Leistungsmerkmals wird während eines bestehenden Gesprächs der Verbindungswunsch eines anderen Teilnehmers akustisch signalisiert. Durch Einsatz dieses Leistungsmerkmals kann der Teilnehmer zwischen zwei Verbindungen hin- und herschalten, ohne dass der jeweils wartende Teilnehmer mithören kann. Durch Einsatz dieses Leistungsmerkmals werden Anrufe automatisch zu anderen Anschlüssen weitergeleitet. Je nach aktivierter Ausprägung kann dieses fallweise bei Besetzt (CFB), bei Nichtmelden nach ca. 15 Sekunden (CFNR) oder ständig (CFU) erfolgen.
Leistungsmerkmale des Telefonanschlusses. Herstellen der Telefonverbindung
Leistungsmerkmale des Telefonanschlusses. Rufnummernanzeige (CLIP): Bei ankommenden Verbindungen wird die Rufnummer des anrufenden Anschlusses zur Anzeige beim Kunden übermittelt, sofern die Rufnummernübermittlung nicht unter- drückt wird. • Rufnummernunterdrückung (CLIR): Bei abgehenden Verbindungen wird die Rufnummer des Kunden nicht übermittelt. • CFB/CFNR/CFU (Call Forwarding Busy / No Reply / Unconditional): Rufweiterleitung bei Besetzt / Nicht-melden / Permanent • FAX mit G.711 inband oder T.38: Die Faxübertragung kann derzeit aus technischen Gründen mit ein- geschränkter Qualität verfügbar sein. • DTMF inband (Mehrfrequenzwahlverfahren als Nachwahl): z.B. für Tastensteuerung von Call-Center- und Hotline-Systemen. • Abgehende Verbindungen zu Auskunftsdiensten, Sonderrufnummern (0900, 012x, 018x) und Tele- Vote-Diensten (0137) sind standardmäßig gesperrt (eine Freischaltung erfolgt auf schriftlichen An- trag des Kunden). Bei entsprechender Beauftragung können weitere Rufnummern oder Rufnum- mernbereiche gesperrt werden. • R-Gespräche sind nach § 119 TKG standardmäßig gesperrt. Eine Entsperrung ist nicht möglich.
Leistungsmerkmale des Telefonanschlusses. Der Telefonanschluss beinhaltet folgende Leistungsmerkmale:
Leistungsmerkmale des Telefonanschlusses. Bei allen ANW Inn.KOM Tarifen sind die folgenden Leistungsmerkmale enthalten: Bei Anschlüssen mit mehreren Sprachkanälen sind zusätzlich folgende Leistungsmerkmale möglich:
Leistungsmerkmale des Telefonanschlusses. Bei allen Stadtwerke Do IT / Do IT Turbo Tarifen sind die folgenden Leistungsmerkmale enthalten: • Rufnummernanzeige (CLIP, CLIR): Die Rufnummer des anrufenden An- schlusses wird, sofern dies vom anrufenden Teilnehmer nicht unterdrückt wird, übermittelt (CLIP). Bei abgehenden Verbindungen wird die Rufnummer des ei- genen Anschlusses standardmäßig an den gerufenen Anschluss übermittelt. Mit Ausnahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen von Polizei und Feu- erwehr kann diese Übermittlung a) fallweise oder b) auf gesonderten Antrag des Kunden ständig unterdrückt werden (CLIR). • Anrufweiterschaltung: Ankommende Verbindungen können zu einem ande- ren Anschluss weiter geschaltet werden. Die Weiterschaltung muss vom End- gerät des Kunden über die SIP Meldung 302 initiiert werden. Unterstützt wer- den dabei die Varianten a) ständig (CFU), b) wenn der Anschluss des Kunden besetzt ist (CFB), c) wenn die Verbindung nicht innerhalb von ca. 20 Sek. an- genommen wird (CFNR). Den Zielanschluss und die Art der Weiterschaltung legt der Kunde an seinem Endgerät durch Selbsteingabe fest. • Premium-Rate-Dienste, Anschlusssperre: Abgehende Verbindungen zu Pre- mium-Rate-Diensten (Rufnummerngasse 0900x) sind standardmäßig gesperrt. Die Freischaltung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Kunden. Auf Anfrage können weitere Rufnummern oder Rufnummernbereiche gesperrt werden. Bei Anschlüssen mit mehreren Sprachkanälen sind zusätzlich folgende Leis- tungsmerkmale möglich: • Anklopfen (CW): Signalisierung weiterer Anrufe während des Gespräches. • Rückfrage/Makeln (CH): Der auf Halten gesetzte Gesprächsteilnehmer wird aus dem Gespräch genommen und über eine Ansage hierüber informiert. An- schließend kann eine zweite Verbindung hergestellt werden. Danach ist das Hin- und Herschalten zwischen zwei aktiven Verbindungen möglich (Makeln).

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.