Sprachverbindungen im Netz der DCC Musterklauseln

Sprachverbindungen im Netz der DCC. Der Kunde kann Verbindungen entgegennehmen oder durch die DCC Verbindungen zu anderen Anschlüs- sen herstellen lassen. Zur Gewährleistung einer hohen Übertragungsqualität ist eine ausreichende Übertra- gungsgeschwindigkeit notwendig. Die Richtgröße für eine qualitativ hochwertige Sprachverbindung mit dem G.711 Codec ist eine Abtastzeit von 20 Millisekunden ohne „silence suppression“. Soweit diese Parameter zur Anwendung kommen, sind bei einer VoIP-Verbindung 50 Pakete pro Sekunde und folglich ca. 80 kbit/s je Richtung notwendig. Verbindungen im DCC-Netz werden mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97% hergestellt. Auf Grund der wirtschaftlichen Dimensionierung dieses Netzwerks muss der Kunde da- mit rechnen, dass eine Verbindung nicht jederzeit hergestellt werden kann. Durch die technischen Parameter anderer Telekommunikationsnetze, insbesondere bei Verbindungen ins Ausland, können Übertragungsge- schwindigkeit und Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen eingeschränkt sein. Die DCC behält sich vor, bestimmte Zielrufnummern, Rufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sper- ren. Eine Auflistung der jeweils gesperrten Rufnummern stellt die DCC dem Kunden auf Anfrage zur Verfü- gung. Ferner werden einige wenige Servicerufnummern nicht unterstützt, da diese Services in Netzen anderer Teilnehmernetzbetreiber (TNB) erzeugt werden und die Teilnehmernetzbetreiber dem Technologiepartner der DCC kein Zusammenschaltungsangebot (Interconnect) für diese Services unterbreitet haben. Die Anwahl ei- ner Zielrufnummer ist nicht zulässig, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht ge- wünscht ist oder bekannt ist, dass das Zustandekommen der Verbindung, insbesondere auch durch techni- sche Vorkehrungen, vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert wer- den wird. Das Absetzen eines Notrufes (110,112) ist möglich. Der Notruf wird der Notrufabfragestelle des vom Kunden bei der Beauftragung angegebenen „Anschlussstandort“ zugestellt. Sollte der Kunde den Dienst nicht an die- ser Adresse nutzen (nomadische Nutzung) und einen Notruf absetzen, kann die Weiterleitung nur zu der oben genannten Notrufabfragestelle erfolgen. Insofern kann bei nomadischer Nutzung die Standortermitt- lung und Soforthilfe im Falle eines so genannten „Röchelanrufes“ nicht sichergestellt werden. Bei Stromaus- fall sind Notrufverbindungen (110, 112) nicht möglich.