Leistungssicherung. Wir sind berechtigt im Fall des Verzuges 0,2 % vom Auftragswert pro Kalendertag während des Zeitpunkts des Verzuges als Vertragsstrafe zu verlangen. Die Gesamthöhe der Vertragsstrafe beschränkt sich auf maximal 5 % vom jeweiligen Gesamtauftragswert. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Appears in 6 contracts
Samples: www.slimlog.de, www.isi-storage.de, www.karl-rauch-immobilien.de