Common use of Leistungsumfang und Leistungsbeschränkungen Clause in Contracts

Leistungsumfang und Leistungsbeschränkungen. a. Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls oder Raubs ersetzt der Versicherer das Fahrrad bzw. E-Bike oder erstattet die Kosten für ein Fahrrad bzw. E-Bike nebst ggf. mitversichertem Zubehör und Schloss gleicher Art und Güte zum aktuellen Neuwert (sofern nichts anderes gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen wird), begrenzt auf den auf der Kaufrechnung ausgewiesenen Preis („Versicherungssumme“), maximal jedoch 15.000,00 €. b. Sollte das Fahrrad bzw. E-Bike innerhalb von 14 Tagen wiederaufgefunden werden, ersetzt der Versicherer die Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Fahrrades bzw. E-Bikes durch ein ausschließlich vom Versicherer oder von Alteos beauftragtes oder genanntes Unternehmen. Sollte eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein (Totalschaden), so werden die Kosten für ein Fahrrad bzw. E-Bike gleicher Art und Güte zum aktuellen Neuwert ersetzt, begrenzt auf die Versicherungssumme. c. Bei Diebstahl oder Beschädigung im Rahmen eines Diebstahlversuchs eines gem. 2.1.(c) mitversicherten Schlosses entschädigen wir die ursprünglichen Kosten für dieses Schloss, jedoch maximal 150 €. d. Bei Diebstahl von Fahrradteilen (siehe 2.2.(b)) sowie Akku erstattet der Versicherer den Wert der Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn für den Anbau dieser. e. Bei Diebstahl von versichertem Zubehör (siehe 2.1.(b)) entschädigen wir dessen ursprüngliche Kosten (gem. des auf der Kaufrechnung ausgewiesenen Betrages). f. Bei Beschädigung durch Unfall oder Sturzschäden übernehmen wir die Kosten für die durchgeführte Reparatur des beschädigten Fahrrades bzw. E-Bikes. g. Im Falle von Schäden an Carbonrahmen hat der Versicherer das Recht, den Rahmen von einem vom Versicherer beauftragten Spezialisten überprüfen und ggf. reparieren zu lassen. Auf Anweisung des Versicherers ist der Rahmen dem angegebenen Fachmann innerhalb von 14 Tagen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. h. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens des Fahrrades bzw. E-Bikes (wenn die Reparaturkosten den Kaufpreis übersteigen) erstattet der Versicherer die Kosten für ein neues Fahrrad bzw. E-Bike gleicher Art und Güte (Neuwert), sofern nichts anderes gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen wird. i. Sofern im Versicherungsschein ein Selbstbehalt ausgewiesen ist, hat der Versicherungsnehmer den Selbstbehalt pro Schadenfall zu tragen. j. Die Leistung ist beschränkt auf (i) die Versicherungssumme; (ii) die Erstattung der Reparaturkosten auf Basis einer Reparaturrechnung einer vom Versicherer beauftragten Werkstatt; (iii) zwei Entschädigungen pro Jahr aufgrund von entstandenen Reparaturkosten, bis zu einer summierten Gesamtentschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises; (iv) den einmaligen Ersatz des Fahrrades bzw. E-Bikes im Falle eines Diebstahls oder eines Totalschadens. k. Im Falle einer Unterversicherung (Versicherungssumme ist geringer als der Kaufpreis nebst - sofern gem. 2.1.(b) oder 2.1.(c) versichert - Zubehör und Schloss) behält sich der Versicherer das Recht vor, die Leistung entsprechend zu quoteln. l. Wird das versicherte Fahrrad bzw. E-Bike entgegen 2.1.(f) gewerblich genutzt oder hat der Versicherungsnehmer entgegen 2.1.(f) ein Downhill- oder Dirt-Bike versichert, ist der Versicherer im Fall von Beschädigungen leistungsfrei. Der Versicherer kann rückwirkend, von Beginn der Deckung an, einen Tarifwechsel in einen Diebstahltarif vornehmen und die Differenz zur Prämie zurückerstatten.

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Samples: E Bike Insurance Agreement

Leistungsumfang und Leistungsbeschränkungen. a. Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls oder Raubs ersetzt Bei Diebstahl von Fahrradteilen (siehe 2.2.(a)) sowie Akku erstattet der Versicherer das Fahrrad bzwden Wert der Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn für den Anbau dieser. b. Bei Diebstahl von versichertem Zubehör (siehe 2.1.(b)) entschädigen wir dessen ursprüngliche Kosten (gem. E-Bike oder erstattet die Kosten für ein Fahrrad bzw. E-Bike nebst ggf. mitversichertem Zubehör und Schloss gleicher Art und Güte zum aktuellen Neuwert (sofern nichts anderes gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen wird), begrenzt auf den des auf der Kaufrechnung ausgewiesenen Preis („Versicherungssumme“Betrages), maximal jedoch 15.000,00 €. b. Sollte das Fahrrad bzw. E-Bike innerhalb von 14 Tagen wiederaufgefunden werden, ersetzt der Versicherer die Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Fahrrades bzw. E-Bikes durch ein ausschließlich vom Versicherer oder von Alteos beauftragtes oder genanntes Unternehmen. Sollte eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein (Totalschaden), so werden die Kosten für ein Fahrrad bzw. E-Bike gleicher Art und Güte zum aktuellen Neuwert ersetzt, begrenzt auf die Versicherungssumme. c. Bei Diebstahl oder Beschädigung im Rahmen eines Diebstahlversuchs eines gem. 2.1.(c) mitversicherten Schlosses entschädigen wir die ursprünglichen Kosten für dieses Schloss, jedoch maximal 150 €. d. Bei Diebstahl von Fahrradteilen (siehe 2.2.(b)) sowie Akku erstattet der Versicherer den Wert der Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn für den Anbau dieser. e. Bei Diebstahl von versichertem Zubehör (siehe 2.1.(b)) entschädigen wir dessen ursprüngliche Kosten (gem. des auf der Kaufrechnung ausgewiesenen Betrages). f. Bei Beschädigung durch Unfall oder Sturzschäden übernehmen wir die Kosten für die durchgeführte Reparatur des beschädigten Fahrrades bzw. E-Bikes. g. e. Im Falle von Schäden an Carbonrahmen hat der Versicherer das Recht, den Rahmen von einem vom Versicherer beauftragten Spezialisten überprüfen und ggf. reparieren zu lassen. Auf Anweisung des Versicherers ist der Rahmen dem angegebenen Fachmann innerhalb von 14 Tagen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. h. f. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens des Fahrrades bzw. E-Bikes (wenn die Reparaturkosten den Kaufpreis übersteigen) erstattet der Versicherer die Kosten für ein neues Fahrrad bzw. E-Bike gleicher Art und Güte (Neuwert), sofern nichts anderes gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen wird. i. g. Sofern im Versicherungsschein eine Wartezeit ausgewiesen ist, besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf der im Versicherungsschein genannten Frist, gerechnet von dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. h. Sofern im Versicherungsschein ein Selbstbehalt ausgewiesen ist, hat der Versicherungsnehmer den Selbstbehalt pro Schadenfall zu tragen. j. i. Die Leistung ist beschränkt auf (i) die Versicherungssumme; (ii) die Erstattung der Reparaturkosten auf Basis einer Reparaturrechnung einer vom Versicherer beauftragten Werkstatt; (iii) zwei Entschädigungen pro Jahr aufgrund von entstandenen Reparaturkosten, bis zu einer summierten Gesamtentschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises; (iv) den einmaligen Ersatz des Fahrrades bzw. E-Bikes im Falle eines Diebstahls oder eines Totalschadens. k. j. Im Falle einer Unterversicherung (Versicherungssumme ist geringer als der Kaufpreis nebst - sofern gem. 2.1.(b) oder 2.1.(c) versichert - Zubehör und Schloss) behält sich der Versicherer das Recht vor, die Leistung entsprechend zu quoteln. l. k. Wird das versicherte Fahrrad bzw. E-Bike entgegen 2.1.(f2.1(f) gewerblich genutzt oder im Rahmen eines Leasingverhältnisses genutzt, oder hat der Versicherungsnehmer Versicherte entgegen 2.1.(f2.1(f) ein Downhill- oder Dirt-Bike versichert, ist der Versicherer im Fall von Beschädigungen leistungsfrei. Der Versicherer kann rückwirkend, von Beginn der Deckung an, einen Tarifwechsel in einen Diebstahltarif vornehmen und die Differenz zur Prämie zurückerstatten.

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Samples: E Bike Insurance Contract

Leistungsumfang und Leistungsbeschränkungen. a. (a) Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls oder Raubs ersetzt der Versicherer das Fahrrad bzw. E-Bike oder erstattet die Kosten für ein Fahrrad bzw. E-Bike nebst ggf. mitversichertem Zubehör und Schloss gleicher Art und Güte zum aktuellen Neuwert (sofern nichts anderes gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen wird), begrenzt auf den auf der Kaufrechnung ausgewiesenen Preis („Versicherungssumme“), maximal jedoch 15.000,00 €. b. (b) Sollte das Fahrrad bzw. E-Bike innerhalb von 14 Tagen wiederaufgefunden werden, ersetzt der Versicherer Ver- sicherer die Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Fahrrades bzw. E-Bikes durch ein ausschließlich vom Versicherer oder von Alteos beauftragtes oder genanntes Unternehmen. Sollte eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein (Totalschaden), so werden die Kosten für ein Fahrrad bzw. E-Bike gleicher Art und Güte zum aktuellen Neuwert ersetzt, begrenzt auf die VersicherungssummeBikes. c. (c) Bei Diebstahl oder Beschädigung im Rahmen eines Diebstahlversuchs eines gem. 2.1.(c2.1(b) mitversicherten Zubehörs oder Schlosses entschädigen wir die ursprünglichen Kosten für dieses Schloss, jedoch maximal 150 €. d. Bei Diebstahl von Fahrradteilen (siehe 2.2.(b)) sowie Akku erstattet der Versicherer den Wert der Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn für den Anbau dieser. e. Bei Diebstahl von versichertem Zubehör (siehe 2.1.(b)) entschädigen wir dessen ursprüngliche Kosten (gem. des auf der Kaufrechnung ausgewiesenen Betrages). f. (d) Bei Beschädigung durch Unfall oder Sturzschäden übernehmen wir die Kosten Diebstahl von Fahrradteilen (siehe 2.2(b)) sowie Akku erstattet der Versicherer den Wert der Ersatz- teile einschließlich Arbeitslohn für die durchgeführte Reparatur des beschädigten Fahrrades bzw. E-Bikesden Anbau dieser. g. Im Falle von Schäden an Carbonrahmen hat der Versicherer das Recht, den Rahmen von einem vom Versicherer beauftragten Spezialisten überprüfen und ggf. reparieren zu lassen. Auf Anweisung des Versicherers ist der Rahmen dem angegebenen Fachmann innerhalb von 14 Tagen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. h. (e) Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens des Fahrrades bzw. E-Bikes (wenn die Reparaturkosten den Kaufpreis übersteigen) erstattet der Versicherer die Kosten für ein neues Fahrrad bzw. E-Bike gleicher Art und Güte (Neuwert), sofern nichts anderes gesondert vereinbart und im Versicherungsschein Versicherungs- schein ausgewiesen wird. i. (f) Sofern im Versicherungsschein ein Selbstbehalt eine Wartezeit ausgewiesen ist, hat besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Versicherungsnehmer den Selbstbehalt pro Schadenfall zu tragen.im Versicherungsschein genannten Frist, gerechnet von dem im Versicherungsschein an- gegebenen Versicherungsbeginn.‌‌‌‌‌ j. (g) Die Leistung ist beschränkt auf (i) die Versicherungssumme; (ii) die Erstattung der Reparaturkosten auf Basis einer Reparaturrechnung einer vom Versicherer beauftragten Werkstatt; (iii) zwei Entschädigungen pro Jahr aufgrund von entstandenen Reparaturkosten, bis zu einer summierten sum- mierten Gesamtentschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises; (iv) den einmaligen Ersatz des Fahrrades bzw. E-Bikes im Falle eines Diebstahls oder eines TotalschadensTotal- schadens. k. (h) Im Falle einer Unterversicherung (Versicherungssumme ist geringer als der Kaufpreis nebst - sofern gem. 2.1.(b) oder 2.1.(c2.1(b) versichert - Zubehör und Schloss) behält sich der Versicherer das Recht vor, die Leistung entsprechend zu quoteln. l. Wird das versicherte Fahrrad bzw. E-Bike entgegen 2.1.(f) gewerblich genutzt oder hat der Versicherungsnehmer entgegen 2.1.(f) ein Downhill- oder Dirt-Bike versichert, ist der Versicherer im Fall von Beschädigungen leistungsfrei. Der Versicherer kann rückwirkend, von Beginn der Deckung an, einen Tarifwechsel in einen Diebstahltarif vornehmen und die Differenz zur Prämie zurückerstatten.

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Samples: E Bike Insurance Agreement

Leistungsumfang und Leistungsbeschränkungen. a. Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls oder Raubs ersetzt der Versicherer das Fahrrad bzw. E-Bike oder erstattet die Kosten für ein Fahrrad bzw. E-Bike nebst ggf. mitversichertem Zubehör und Schloss gleicher Art und Güte zum aktuellen Neuwert (sofern nichts anderes gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen wird), begrenzt auf den auf der Kaufrechnung und in dem Versicherungsschein ausgewiesenen Preis („Versicherungssumme“), maximal jedoch 15.000,00 €. b. Sollte das Fahrrad bzw. E-Bike innerhalb von 14 Tagen wiederaufgefunden werden, ersetzt der Versicherer die Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Fahrrades bzw. E-Bikes durch ein ausschließlich vom Versicherer oder von Alteos beauftragtes oder genanntes Unternehmen. Sollte eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein (Totalschaden), so werden die Kosten für ein Fahrrad bzw. E-Bike gleicher Art und Güte zum aktuellen Neuwert ersetzt, begrenzt auf die Versicherungssumme. c. Bei Diebstahl oder Beschädigung im Rahmen eines Diebstahlversuchs eines gem. 2.1.(c) mitversicherten Schlosses entschädigen wir die ursprünglichen Kosten für dieses Schloss, jedoch maximal 150 €. d. Bei Diebstahl von Fahrradteilen (siehe 2.2.(b)) sowie Akku erstattet der Versicherer den Wert der Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn für den Anbau dieser. e. Bei Diebstahl von versichertem Zubehör (siehe 2.1.(b)) entschädigen wir dessen ursprüngliche Kosten (gem. des auf der Kaufrechnung ausgewiesenen Betrages). f. Bei Beschädigung durch Unfall oder Sturzschäden übernehmen wir die Kosten für die durchgeführte Reparatur des beschädigten Fahrrades bzw. E-Bikes. g. Im Falle von Schäden an Carbonrahmen hat der Versicherer das Recht, den Rahmen von einem vom Versicherer beauftragten Spezialisten überprüfen und ggf. reparieren zu lassen. Auf Anweisung des Versicherers ist der Rahmen dem angegebenen Fachmann innerhalb von 14 Tagen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. h. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens des Fahrrades bzw. E-Bikes (wenn die Reparaturkosten den Kaufpreis übersteigen) erstattet der Versicherer die Kosten für ein neues Fahrrad bzw. E-Bike gleicher Art und Güte (Neuwert), sofern nichts anderes gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen wird. i. g. Sofern im Versicherungsschein eine Wartezeit ausgewiesen ist, besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf der im Versicherungsschein genannten Frist, gerechnet von dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. h. Sofern im Versicherungsschein ein Selbstbehalt ausgewiesen ist, hat der Versicherungsnehmer den Selbstbehalt pro Schadenfall zu tragen. j. i. Die Leistung ist beschränkt auf (i) die Versicherungssumme; (ii) die Erstattung der Reparaturkosten auf Basis einer Reparaturrechnung einer vom Versicherer beauftragten Werkstatt; (iii) zwei Entschädigungen pro Jahr aufgrund von entstandenen Reparaturkosten, bis zu einer summierten Gesamtentschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises; (iv) den einmaligen Ersatz des Fahrrades bzw. E-Bikes im Falle eines Diebstahls oder eines Totalschadens. k. j. Im Falle einer Unterversicherung (Versicherungssumme ist geringer als der Kaufpreis nebst - sofern gem. 2.1.(b) oder 2.1.(c) versichert - Zubehör und Schloss) behält sich der Versicherer das Recht vor, die Leistung entsprechend zu quoteln. l. Wird das versicherte Fahrrad bzw. E-Bike entgegen 2.1.(f) gewerblich genutzt oder hat der Versicherungsnehmer entgegen 2.1.(f) ein Downhill- oder Dirt-Bike versichert, ist der Versicherer im Fall von Beschädigungen leistungsfrei. Der Versicherer kann rückwirkend, von Beginn der Deckung an, einen Tarifwechsel in einen Diebstahltarif vornehmen und die Differenz zur Prämie zurückerstatten.

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