Leistungsänderungen nach Vertragsschluss. Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Norwegian wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist beeinträchtigt, wenn deren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder mehr als nur unerheblich gemindert ist. Dies bestimmt sich anhand des Reisepreises, der Reisedauer und der Reisezeit. Norwegian verpflichtet sich, Sie von eventuellen Änderungen umgehend in Kenntnis zu setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche Leistungsänderungen unzumutbar verändert, stellt Norwegian Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie haben auch das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise aus dem Norwegian Programm zu verlangen, wenn Norwegian in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Ihre aus der Änderung oder Absage herrührenden Rechte müssen Sie unverzüglich nach der Erklärung der Änderung durch Norwegian dieser gegenüber geltend machen.
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss. Cilentano und der Vermieter der Ferienunterkunft behalten sich vor, nach Vertragsschluss die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters und Cilentano für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde.
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von GIT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind GIT gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss. Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von TARUK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der geänderten Leistungen bleiben unberührt. TARUK verpflichtet sich, den Reisenden bei wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich zu benachrichtigen und den Grund dafür anzugeben. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der von Ihnen gebuchten Reise ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von TARUK gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TARUK in der Lage ist, eine solche Reise für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat die Xxxx auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber TARUK nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Reisende in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer und verständlicher Weise zu informieren. TARUK behält sich Änderungen der Reiseroute aufgrund Straßen- und Wetterverhältnissen vor.
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss. 4.1 Leistungsänderungen nach Vertragsschluss durch den Kunden sind möglich, wenn der Kunde die gewünschte Leistungsänderung erklärt und Xxxx Xxxxxx zustimmt.
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss. 4.1 Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Aytour nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Aytour wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis setzen.
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss. 4.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von KMW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. KMW wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis setzen.
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss. 4.1 Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever- trages vor der Reise, z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Fit Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzu- schnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Fit Reisen wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen un- verzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis setzen.
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von CL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind CL gestattet, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. CL wird den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informieren.
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Rei- seleistungen (z. B. Abfahrts- und Ankunftszeiten, Änderung Reiseroute), die von CL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, behält sich CL ausdrücklich vor, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt- zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die im Fahrplan genann- ten Abfahrts- und Ankunftszeiten können sich aus wetterbedingten Gründen verschieben und CL behält sich auch hierfür die Leistungsänderung vor.