Leistungs- und Preisänderungen Musterklauseln

Leistungs- und Preisänderungen. 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- änderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
Leistungs- und Preisänderungen. 4.1. Im Falle der Absage eines Fluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft kann ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr- flughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung vorbehalten. Bei einer Ersatzbeförde- rung werden nur die Kosten der Bahnreise 2. Klasse erstattet.
Leistungs- und Preisänderungen. 8.1 Abweichungen oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Leistungs- und Preisänderungen. 3.1. Leistungsänderungen 3.1.1 Vor Vertragsschluss Die Prospektangaben sind für OC bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. OC behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die OC den Kunden vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei den Kreuzfahrten von OC sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer eine solche Änderung erforderlich wird. Über die notwendig gewordene Änderung der Route und/oder Fahrt- oder Liegezeit in Abweichung zu dem Katalog wird der Kunde vor Abschluss der Buchung informiert. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist OC verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren, soweit OC dies zu diesem Zeitpunkt bekannt ist. Siehe Ziffer 13. 3.1.2 Nach Vertragsschluss Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von OC wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bei den Kreuzfahrten von OC sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen von der Schiffsleitung eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Route und/oder Fahrtzeit entscheidet dann der Kapitän. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist nur dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder Tauglichkeit z...
Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Travelscape nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind (bei Flugzeitenänderungen in der Regel erst ab/über 12 Stunden) und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeitenangaben sind generell unverbindlich. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Travelscape wird Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Anbieter kann den Preis Ihrer Pauschalreise ändern, nachdem Travelscape die Buchungsbestätigung ausgestellt hat, um folgende Änderungen an Sie weiterzugeben: (i) den Preis für die Beförderung von Passagieren, der sich aus den Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger ergibt; (ii) die Höhe der Steuern oder sonstiger Abgaben für die in Ihrer Buchung enthaltenen Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren; oder (iii) der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der Anbieter kann den Preis nur dann auf diese Weise ändern, wenn er Ihnen eine Preiserhöhung mindestens 20 Tage vor Beginn Ihrer Pauschalreise zusammen mit einer Kalkulation und einer Erklärung für diese Änderung mitteilt. Wenn der Preis Ihrer Pauschalreise um mehr als 8% des Gesamtpreises erhöht wird, können Sie folgendes tun: die Preiserhöhung akzeptieren und bezahlen; die Preiserhöhung ablehnen und mit voller Rückerstattung vom Vertrag Ihrer Pauschalreise zurücktreten; oder die Preiserhöhung ablehnen, vom Vertrag Ihrer Pauschalreise zurücktreten und eine Alternative wählen, wenn Travelscape sich entscheidet, Ihnen eine solche anzubieten. Wenn Sie sich für eine alternative Pauschalreise entscheiden, informiert Travelscape Sie über deren Auswirkungen auf den Preis Ihrer Buchung. Wenn die alternative Pauschalreise eine geringere Qualität aufweist oder weniger kostet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Preissenkung gemäß Ziffer 10. Travelscape gibt Ihnen eine angemessene Frist für Ihre Entscheidung, die in der Regel 7 Tage ab Bekanntgabe der Preiserhöhung beträgt. Wenn Sie die Preiserhöhung nicht innerhalb dieser Frist bestätigen, sendet Travelscape Ihnen eine Erinnerung zu, nach der Sie berechtigt sind, vom ...
Leistungs- und Preisänderungen. 5.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Leistungs- und Preisänderungen. 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwen- dig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestat- tet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug bzw. Fahrtzeiten.
Leistungs- und Preisänderungen. 3.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der EN-Agentur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die EN-Agentur ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die EN-Agentur dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Leistungs- und Preisänderungen. 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertra- ges, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt- zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe- rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Zu Änderungen bei Flussschiffsreisen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des Reeders, Ände- rungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen, die sich aufgrund von nicht vorhersehbarem Hoch- oder Nied- rigwasser sowie aus Sicherheits- und Witterungsgründen ergeben können, das ganze oder teilweise Ausfal- len von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Beförderungsmitteln, das Entfallen von Ausflügen oder Änderungen der Ausflugsprogramme sowie ggf. eine alternative Unterbringung in Hotels. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rück- fahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.