Leistungs- und Preisänderungen. 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließlich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.
5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleichermaßen zu berechnende P...
Leistungs- und Preisänderungen. 5.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. aus Sicherheitsgründen, unvorhersehbarer Ereignisse wie Witterung) und die von Xxxxxx Kurzreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Xxxxxx Kurzreisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen führen und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, z. B. die Unterbringung in einem benachbarten, gleich- oder höherwertigen Hotel bei Überbuchung des ursprünglich angegebenen Hotels. Der Kunde wird über solche Leistungsänderungen unverzüglich, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail oder per Kurznachricht (SMS)) informiert.
5.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Xxxxxx Kurzreisen gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung gesetzten angemessenen Frist • die Änderung anzunehmen oder • unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder • die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn eine solche von Xxxxxx Kurzreisen angeboten wird. Reagiert der Kunde auf die Änderungsmitteilung nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, so gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
5.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Xxxxxx Kurzreisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind (bei Flugzeitenänderungen in der Regel erst ab/über 12 Stunden) und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeitenangaben sind generell unverbindlich. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, bei Änderungen des Reisepreises jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Sie können auch alternativ ein Angebot einer niedrigeren Qualitätsstufe annehmen, soweit verfügbar, wobei wir Ihnen in diesem Fall die Preisdifferenz zurückerstatten. Die vorgenannten Rechte gemäß dieser Ziffer 4 wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.
Leistungs- und Preisänderungen. Wir weisen darauf hin, dass wir vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen können, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen,- Flughafen- oder Einreisegebühren, erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Die Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären. Bei Preiserhöhungen, die nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises ausfallen, kann der Reisende kostenlos von dem Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter dazu in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mitzuteilen. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Auch die vorgenannten Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
Leistungs- und Preisänderungen. 4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten In- halt des Reisevertrages sind gestattet, wenn sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
4.3 Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Rei- sende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Reisende unverzüglich nach unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen.
4.4 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages möglich, insbesondere im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Treibstoffkosten, der Abgaben für be- stimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse oder Einkaufspreise. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
Leistungs- und Preisänderungen. 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- tragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.
4.2. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Rege- lung ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – min- destens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprüng- lich bestätigten Flughafen/Zielort.
Leistungs- und Preisänderungen. 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträch- tigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Zu Änderungen bei Flussschiffsreisen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen, die sich aufgrund von nicht vorhersehbarem Hoch- oder Niedrigwasser sowie aus Sicherheits- und Witterungsgründen ergeben können, das ganze oder teilweise Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Beförderungsmitteln, das Entfallen von Ausflügen oder Änderungen der Ausflugsprogramme sowie ggf. eine alternative Unterbringung in Hotels. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.
4.2. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung 4.1.1. Absatz ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt
Leistungs- und Preisänderungen. 7.1 Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschrei- bungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
7.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegen- über dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs- ansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebe- nenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten. Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen das in Ihrem Reiseplan gegebenenfalls beigefügte Zug-zum-Flug-Ticket (vgl. Ziffer 13.6) zur Verfügung.
7.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent- lichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Ab- weichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teil- nahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter ihm eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Xxxx, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertrags- änderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveran- stalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 0.0.xx klarer, verständlicher und hervorgeho- xxxxx Xxxxx hinzuweisen.
7.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreis...
Leistungs- und Preisänderungen. 6.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder aus den Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung.
6.2. Abweichende Leistungen und Sonderwünsche sind nur verbindlich, wenn sie von Kreuzfahrtfreunde ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
6.3. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil des Angebotes und den Angaben auf der Rechnung sind, sind keine eigenen Leistungen Kreuzfahrtfreunde.
6.4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn diese nicht erheblich sind und die Gesamtpreise nicht beeinträchtigen.
6.5. Kurzfristige Änderungen der Abreise- und Ankunftszeiten, der Schiffsrouten und Flugstreckenführung sowie Wechsel von Fluggerät, Fluggesellschaft oder Transferzeiten bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6.6. Über Flugzeitenänderungen und/oder Flugannullierungen wird von Kreuzfahrtfreunde ausschließlich über die bei der Buchung angegebene Emailadresse informiert, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir weisen darauf hin, sich alle Flüge 48 Stunden vor Antritt des Hin- und Rückfluges bei der jeweiligen Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht und ist die unterbliebene Rückbestätigung ursächlich für einen etwaigen Schadenseintritt, ist die Haftung von Kreuzfahrtfreunde für solche Schäden ausgeschlossen.
6.7. Kreuzfahrtfreunde behält sich vor, bei aufgetretenen Fehlern im Buchungsauftrag, die nicht auf Vorsatz beruhen, eine angemessene Alternative zur Verfügung zu stellen oder eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag anzubieten. Bei getrennter Buchung mit verschiedenen Vorgangsnummern und/oder über verschiedene Portale bzw. andere Anbieter von gemeinschaftlich reisenden Personen besteht kein Anspruch auf identische Alternativen.
Leistungs- und Preisänderungen. 5.1 Im Falle der Verminderung oder Erhöhung von Teilnehmerzahlen behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Der Auftraggeber hat der KletterBar die Anzahl der Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die bis dahin gemeldete Teilnehmerzahl bleibt zahlbar.
5.2 Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß eintreten und von der KletterBar nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des erteilten Angebots nicht beeinträchtigen.