Leistungsübersicht Privathaftpflicht. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) - NEO L 2018 Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung. - Abschnitt A1 gilt für die allgemeinen und besonderen privaten Risiken (Privathaftpflichtrisiken) - Abschnitt A2 gilt für Gewässerschäden und Schäden nach Umweltschadengesetz (besondere Umweltrisiken). Falls besonders vereinbart: - Abschnitt A3 gilt für Forderungsausfallrisiken. Die gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A enthalten Regelungen zum Abtretungsverbot, zur Beitragsregulierung, zur Beitragsanpassungsklausel und zu den Tarifmerkmalen.
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Leistungsübersicht Privathaftpflicht. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) - NEO L S 2018 Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung. - Abschnitt A1 gilt für die allgemeinen und besonderen privaten Risiken (Privathaftpflichtrisiken) - Abschnitt A2 gilt für Gewässerschäden und Schäden nach Umweltschadengesetz (besondere Umweltrisiken). Falls besonders vereinbart: - Abschnitt A3 gilt für Forderungsausfallrisiken. Die gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A enthalten Regelungen zum Abtretungsverbot, zur Beitragsregulierung, zur Beitragsanpassungsklausel und zu den Tarifmerkmalen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Leistungsübersicht Privathaftpflicht. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) - NEO L M 2018 Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung. - Abschnitt A1 gilt für die allgemeinen und besonderen privaten Risiken (Privathaftpflichtrisiken) - Abschnitt A2 gilt für Gewässerschäden und Schäden nach Umweltschadengesetz (besondere Umweltrisiken). Falls besonders vereinbart: - Abschnitt A3 gilt für Forderungsausfallrisiken. Die gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A enthalten Regelungen zum Abtretungsverbot, zur Beitragsregulierung, zur Beitragsanpassungsklausel und zu den Tarifmerkmalen.
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