Lernmaterial, sonstige Ausgaben & Gebühren Musterklauseln

Lernmaterial, sonstige Ausgaben & Gebühren. Die für den Unterricht erforderlichen Bücher, Lernmittel sowie die Kosten der Klassenfahrten sind in der Schulgebühr enthalten. Mittagessen, sonstige Materialien und ggf. Eintrittsgelder etc. sind gesondert zu zahlen. Im Schulshop können Verbrauchsmaterialien gekauft werden. Schulbücher werden gestellt und ein pfleglicher Umgang damit erwartet. Alle Bücher müssen am Schuljahresende oder bei Abmeldung von der Schule zurückgegeben werden. Kosten für sonstige Förderungen, wie z.B. Deutsch als Zweitsprache, werden in den individuell abzuschließenden Förderverträgen festgelegt.
Lernmaterial, sonstige Ausgaben & Gebühren. Die für den Unterricht erforderlichen Bücher, Lernmittel sowie die Kosten der Klassenfahrten sind in der Schulgebühr enthalten. Mittagessen, sonstige Materialien und ggf. Eintrittsgelder etc. sind gesondert zu zahlen. Im Schulshop können Verbrauchsmaterialien gekauft werden. Schulbücher werden gestellt und ein pfleglicher Umgang damit erwartet. Alle Bücher müssen am Schuljahresende oder bei Abmeldung von der Schule zurückgegeben werden. Die Kosten für andere Förderkurse, wie z. B. Deutschförderung, zusätzliche besondere Bedarfe, werden in der entsprechenden Mitteilung oder vertraglichen Vereinbarung auf der Grundlage der individuellen Beurteilung oder des Ergebnisses von Screening und Diagnose festgelegt. Für diese Gebühren gelten die gleichen Fristen und Bedingungen wie für die Einschreibung und den Austritt aus der Schule. Für andere optionale Aktivitäten, die eine zusätzliche Gebühr erfordern, werden die Eltern oder Familien vor Beginn des Programms über die Kosten informiert. Eine Rückerstattung ist für diese Programme nicht möglich.

Related to Lernmaterial, sonstige Ausgaben & Gebühren

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vorher verbindlich anzu- zeigen und mit ihm einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Liefe- rant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.