Licencja niewyłączna Zleceniodawcy Musterklauseln

Licencja niewyłączna Zleceniodawcy. Zleceniobiorca udziela Zleceniodawcy niewyłącznej, nieodwołalnej, trwałej, bezterminowej z wyłączeniem możliwości wypowiedzenia przez Zleceniobiorcę przez 15 lat, z możliwością przeniesienia praw, licencji na korzystanie w sposób nieograniczony przestrzennie z utworów stworzonych lub stosowanych przez Zlece- niobiorcę jeszcze przed rozpoczęciem umowy, innych praw autorskich lub niechronionych umiejętności i wiedzy (know-how) Zleceniobiorcy oraz know-how zdobytego w trakcie świadczenia usług przez Zlece- niobiorcę lub osoby, którymi zleceniobiorca posługuje się w ramach świadczenia usług, z oprogramowania Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auftragge- ber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Übergabe, das ausschließliche, abgegoltene dauerhafte, unbefris- tete (unter Ausschluss des Kündigungsrechts des Auftragnehmers für 15 Jahre) sowie unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nut- zung und Verwertung ein. Dieses Nutzungsrecht um- fasst sämtliche Nutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Ausführung, die Verarbei- tung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte einschließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfältigungs- und Ver- breitungsrecht, das Aufführungs- und Vorführungs- recht auch in der Öffentlichkeit, das Weiter- vermark- tungsrecht sowie das Xxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxx- xxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxx- gen und Weiterentwicklungen. Der Quellcode sämtli- cher Leistungsergebnisse und Zwischenergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und un- entgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungs- rechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen so- wie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und da- bei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen ohne Urheberbezeichnung zu verwenden.
Licencja niewyłączna Zleceniodawcy. Zleceniobiorca udziela Zleceniodawcy niewyłącznej, nieodwołalnej, trwałej, bezterminowej z wyłączeniem możliwości wypowiedzenia przez Zleceniobiorcę przez 15 lat, z możliwością przeniesienia praw, licencji na korzystanie w sposób nieograniczony przestrzennie z utworów stworzonych lub stosowanych przez Zleceni- obiorcę jeszcze przed rozpoczęciem umowy, innych praw autorskich lub niechronionych umiejętności i wiedzy (know-how) Zleceniobiorcy oraz know-how zdobytego w trakcie świadczenia usług przez Zleceni- obiorcę lub osoby, którymi Zleceniobiorca posługuje się w ramach świadczenia usług, z oprogramowania standardowego oraz narzędzi programistycznych (łącznie: „własność intelektualna Zleceniobiorcy”), w zakresie, w jakim korzystanie z własności intelektual- nej Zleceniobiorcy jest konieczne do korzystania z Wyników Prac Zleceniobiorcy wykonanych na rzecz Zleceniodawcy. Powyższe obejmuje również prawo do zwielokrotniania, opracowania i dokonywania zmian w wynikach prac stanowiących własność inte- lektualną Zleceniobiorcy przez Zleceniodawcę lub o- soby trzecie, o ile jest to konieczne do korzystania z Wyników Prac.

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  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Mietwagen Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).