Lieferfrist und Liefertermin Musterklauseln

Lieferfrist und Liefertermin. Eine durch die Angabe einer Zeitspanne definierte Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit dem Zustande- kommen des Vertrages zu laufen. Die Lieferfrist bzw. ein vertraglich vereinbarter Xxxxxxxxxxxx beruhen auf den zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehenden Verhältnissen. Beim Eintreten unvorhergesehener Ereignisse (beispielsweise Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Streik, Ausfall von Zulieferer bzw. Subunternehmern oder höhere Gewalt) verlängert sie sich die Lieferfrist angemessen bzw. wird der Liefertermin angemessen verschoben. Gleiches gilt, falls der Besteller sich mit der Leistung einer Zahlung (Vorauszahlung, Anzahlung, Teilzahlung etc.), mit dem Zurverfügungstellen von Unterlagen oder Informationen oder aus einem anderen Grund im Verzug befindet.
Lieferfrist und Liefertermin. 1. Lieferfristen beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung bzw. Auftragsdurchführung; sie sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein schriftlicher Liefer- termin zugesagt wurde. Beschaffungsrisiken werden von uns grundsätzlich nicht übernommen.
Lieferfrist und Liefertermin. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme (Auftragsbestätigung) durch Nusser Zerspantechnik GmbH, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfristen und Liefertermine gelten mangels rechtzeitiger Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn Nusser Zerspantechnik GmbH die Absendung ohne ihrer oder der Unterlieferanten Verschulden unmöglich ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet der Rechte von Nusser Zerspantechnik GmbH aus Verzug des Kunden - um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß für einen Liefertermin. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
Lieferfrist und Liefertermin. 8.1 Die vereinbarte Lieferfrist ist eine angestrebte Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich in Schriftform etwas anderes vereinbart. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den Auftraggeber unmittelbar in Kenntnis zu setzen, sobald ihr deutlich wird, dass eine fristgerechte Lieferung nicht möglich ist.
Lieferfrist und Liefertermin. Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Besteller zu beschaffenden Angaben und Unterlagen sowie allfällig zu leistender Anzahlun- gen. Die Lieferfrist bzw. ein vertraglich vereinbarter Liefertermin beruhen auf den zur Zeit des Vertragsschlusses bestehenden Verhältnissen. Bei Eintreten unvorhergesehener Ereignisse (wie etwa höhere Gewalt, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Streik etc.) verlängert sich die Lieferfrist angemessen bzw. der Liefertermin wird verschoben.
Lieferfrist und Liefertermin. 5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet zu den vereinbarten Lieferterminen anwesend zu sein und die Übernahme zu bestätigen