Verzug des Kunden Musterklauseln
Verzug des Kunden. 3.1 Ist der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen von mindestens EUR 75,00 über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen in Verzug, kann der Anbieter die Leistung auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45k TKG sperren. In Übereinstimmung mit dem TKG ist eine Nutzung dann nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr möglich. Für die Sperre erhebt der Anbieter einen pauschalierten Schadensersatz i.H.v. EUR 20,00. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.
3.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.
Verzug des Kunden. 8.1. Verzugseintritt Der Kunde kommt automatisch, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fäl- ligen Betrag nicht innerhalb von spätestens 30 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei inexio auf dem in der Rechnung jeweils angegebenen Konto eingeht.
Verzug des Kunden. 10.1. Der Kunde kommt automatisch, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von spätestens 5 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei 1&1 auf dem in der Rechnung jeweils ange- gebenen Konto eingeht.
10.2. Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz („Mahngebühr“) lt. Preisliste zu zahlen. 1&1 steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nach- weis eines geringeren Schadens offen.
10.3. Wurde zwischen 1&1 und dem Kunden die Zahlung eines Kaufpreises in Raten vereinbart und gerät der Kunde mit mehreren Raten ganz oder teilweise in Verzug, dienen Zahlungen auf den Kaufpreis stets der Tilgung der jeweils ältesten fälligen Rate.
10.4. Weitergehende Rechte, die sich aus dem Verzug des Kunden ergeben, bleiben vorbehalten.
Verzug des Kunden. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten so ist die EMU Electronic AG berechtigt, 50% des vereinbarten Preises ohne Abzüge als pauschalierten Mindestschadensersatz zu fordern sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Weitergehende Ansprüche von EMU Electronic AG bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Verzug des Kunden. 5.1. Sämtliche Rechnungen von der PHNAG für ihre Leistungen sind am 30. Tag nach dem Rechnungs- datum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig und ver- fallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 20.00.
5.2. Beim Verzug des Kunden ist die PHNAG sofort und ohne weitere Androhungen berechtigt, alle weiteren Leistungen an den betreffenden Kunden vollständig einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Leistungsein- stellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
5.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von der PHNAG angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt, ist die PHNAG berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Die PHNAG hat dabei insbesondere Anspruch auf eine Entschädi- gung für entgangenen Gewinn. Im Streitfall gilt eine Entschädigung von 25 % der sämtlichen Entschädi- gungen für die weggefallenen künftigen Leistungen von der PHNAG, welche der Kunde der PHNAG bei vollständiger Vertragserfüllung geschuldet hätte, als zu bezahlender entgangener Gewinn. Auf Verträgen mit einer Laufzeit grösser 2 Jahre ist dabei von einer Restlaufzeit von mindestens 2 Jahren auszugehen. Die PHNAG ist daneben auch berechtigt, nach den allgemeinen Regeln des OR vorzugehen.
5.4. Die Ziffern 5.2. und 5.3. hievor gelten auch, wenn der Kunde notwendige Vorbereitungs- oder Mitwir- kungshandlungen, welche zur Vertragserfüllung durch die PHNAG erforderlich sind, nicht oder nicht richtig leistet, oder wenn er die vereinbarten Rahmenbedin- gungen für die Leistungen von der PHNAG nicht bereit- stellt und aufrechterhält.
Verzug des Kunden. 6.1 Bei Annahmeverzug- oder verweigerung von mehr als 14 Tagen ist das Lieferwerk neben allen ihm sonst zustehenden Rechten (wie Rücktritt und freihändigem Verkauf auf Kosten des Kunden) berechtigt, die vertragsgegenständlichen Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und für ordnungs- gemäß übergeben und angenommen zu berechnen. Der Kaufpreis wird in diesem Fall sofort fällig.
6.2 Falls der Kunde mit der Bezahlung von gemäß dem Vertrag fälligen Beträgen in Verzug ist, ist das Lieferwerk berechtigt, nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach einer diesbezüglichen Mitteilung an den Kunden alle weiteren Lieferungen einzustellen, bis der jeweilige Betrag bei dem Lieferwerk eingelangt ist. Das Lieferwerk ist darüber hinaus im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden gemäß dem Vertrag nach Einräumung einer ange- messenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Zahlung aller offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Rechnungsbeträge zu fordern. In diesen Fällen sind vereinbarte Preisnachlässe unwirksam, und das Lieferwerk ist berechtigt, den vollen Rechnungsbetrag ohne Abzüge geltend zu machen.
6.3 Aus den angeführten Möglichkeiten der Handhabung von Verzugsfällen können keinerlei Verbindlichkeiten bzw. Verpflicht- ungen des Lieferwerks gegenüber dem Kunden, insbesondere Verpflichtungen zur Leistung von Schadenersatz, entstehen.
Verzug des Kunden. 8.1. Der Kunde kommt automatisch, auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von spätestens 5 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei 1&1 auf dem in der Rechnung jeweils angegebe- nen Konto eingeht.
8.2. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens – gemäß § 288 BGB Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Ist der Kunde kein Verbraucher, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über Basiszinssatz.
8.3. Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz lt. Preisliste zu zahlen. 1&1 steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
Verzug des Kunden. 14.1 Zahlt der Kunde nach Ablauf von 14 Tagen seit Rechnungsdatum nicht, so kommt er durch die Mahnung der Mainzer Breitband in Verzug. Unbeschadet der vorstehenden Regelung kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit leistet.
14.2 Kommt ein Kunde in Verzug, so ist die Mainzer Breitband gemäß § 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz ab Verzugseintritt zu berechnen. Daneben hat die Mainzer Breitband einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale für die Rechtsverfolgung in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Diese Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzu- rechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
14.3 Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Mainzer Breitband bleibt hiervon unberührt.
Verzug des Kunden. Verweigert der Kunde die Entgegennahme der Vertragssache oder erklärt dieser, den Vertrag nicht einhalten zu wollen oder erklärt er zu Unrecht den Rücktritt vom Vertrag, so steht es AZ ohne Mahnung oder Nachfristansetzung frei, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten oder aber vom Kunden weiterhin die Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Macht AZ von ihrem Rücktrittsrecht Xxxxxxxx, so anerkennt der Kunde, AZ eine Konventionalstrafe von 20% des Kaufpreises zu schulden. Ein Rücktritt gilt auch ohne ausdrückliche Mitteilung an den Kunden als von AZ erklärt, wenn AZ die Konventionalstrafe in Betreibung setzt oder einklagt. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche von AZ bleiben vorbehalten. Insbesondere ist AZ berechtigt, vom Kunden eine Entschädigung von mindestens CHF 15.00 pro Tag für die während des Verzuges angefallenen Lagerungskosten (Standgebühren) der Vertragssache zu verlangen.
Verzug des Kunden. Gerät der Kunde mit der Annahme von Dienst- leistungen oder Waren in Verzug, so kann Ate- lier263 die gesetzlich vorgesehenen Verzugsfol- gen geltend machen, wie die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden zu hinterlegen und sich dadurch von seinen Verbindlichkeiten zu befrei- en oder vom Vertrag zurücktreten. Atelier263 setzt dem Kunden vor Ausübung seines Xxxx- rechts eine Nachfrist unter Androhung der Fol- gen des Annahmeverzuges an.