Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen Musterklauseln

Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen. Die Lieferung und Abrechnung der im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktiona- lität gezeichneten Schuldverschreibungen und des Umtauschangebots erfolgt voraussichtlich mit Valuta am 12. Xxxx 2021 unter Einbindung des Sole Lead Managers. Der Sole Lead Manager hat in diesem Zusammenhang gegenüber der Emittentin die Verpflichtung über- nommen, die Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger im Sinne eines Finanzkommissio- närs für Rechnung der Emittentin zu übernehmen und an die im Rahmen des Öffentlichen Angebots zeich- nenden Anleger entsprechend der Zuteilung zu übertragen und gegenüber diesen abzurechnen. Die Schuld- verschreibungen werden Zug um Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrags für die jeweiligen Schuldver- schreibungen geliefert. Der Sole Lead Manager ist verpflichtet, den erhaltenen Ausgabebetrag nach Abzug von Kosten und Gebühren an die Emittentin, entsprechend der Vereinbarung zwischen der Emittentin und dem Sole Lead Manager, weiterzuleiten Die Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen im Rahmen der Privatplatzierung erfolgt durch den Sole Lead Manager entsprechend dem Öffentlichen Angebot Zug um Zug gegen Zahlung des Ausga- bebetrages am Begebungstag. Die Zahlung des Ausgabebetrags erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung der Schuldverschreibungen. Der Sole Lead Manager ist verpflichtet, den im Rahmen der Privatplatzierung er- haltenen Ausgabebetrag nach Abzug von Kosten und Gebühren an die Emittentin entsprechend einem zwi- schen der Emittentin und dem Sole Lead Manager geschlossenen Übernahmevertrag (siehe dazu nachfol- gend „9 Übernahme der Schuldverschreibungen“) weiterzuleiten. Die Lieferung sämtlicher Schuldverschreibungen an die Anleger erfolgt entsprechend der Zuteilung über die Zahlstelle, sobald der Sole Lead Manager die Schuldverschreibungen von der Zahlstelle zur Weiterüber- tragung an die Anleger von der Emittentin übertragen erhalten hat. Die Schuldverschreibungen werden durch Buchung über das Clearingsystem der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx- xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx („Clearstream“) oder einem Funktionsnachfolger und die Depotfüh- renden Stellen geliefert. Bei Anlegern in Luxemburg, deren Depotführende Stelle über keinen unmittelbaren Zugang zu Clearstream verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der Depotführenden Stelle beauftragte Korres- pondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt. Die Emittentin wird den Anlegern kein...
Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen. Die Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen werden durch die Abwicklungsstelle im Auftrag der Emittentin vorgenommen. Die Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgt mit Valuta am Ausgabetag der Schuldverschreibungen, d. h. voraussichtlich am 14. Juli 2017. Die Schuldverschreibungen werden durch Buchung über das Clearingsystem und die depotführende Banken geliefert. Zusammen mit den gelieferten Schuldverschreibungen wird die Abwicklungsstelle im Auftrag der Emittentin den Inhabern der Schuldverschreibungen 2012, die ihre Stücke im Rahmen des Umtauschangebots eingereicht haben, auch die bis zum Ausgabetag der Schuldverschreibungen aufgelaufenen Stückzinsen für die Schuldverschreibungen 2012/2017 sowie den Zusatzbetrag über die Depotbanken erstatten. Bei Anlegern im Großherzogtum Luxemburg, deren Depotbank über keinen unmittelbaren Zugang zu Clearstream verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der Depotbank beauftragte Korrespondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt. Der Ausgabebetrag je Schuldverschreibung entspricht dem Nennbetrag in Höhe von EUR 1.000,00. Die Laufzeit der Schuldverschreibung beginnt am 14. Juli 2017 (einschließlich), und endet am 14. Juli 2024 (ausschließlich). Die Emittentin wird die Schuldverschreibungen am 14. Juli 2024 zu je 100 % des Nennbetrags von EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung zurückzahlen, soweit sie nicht vorzeitig zurückgezahlt worden sind.
Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen. Die Lieferung und Abrechnung der im Rahmen des Angebots zugeteilten Schuldverschreibungen erfolgt durch den Bookrunner im Auftrag der Emittentin voraussichtlich mit Valuta am 15. Xxxx 2021 sowie Zug und Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrags der Schuldverschreibungen. Der Bookrunner ist vertraglich verpflichtet, den im Rahmen des Angebots erhaltenen Ausgabebetrag nach Abzug von Kosten und Gebühren an die Emittentin weiterzuleiten. Sämtliche Schuldverschreibungen werden durch Buchung über Clearstream und die depotführenden Stellen geliefert. Bei Anlegern im Großherzogtum Luxemburg, deren depotführende Stelle über keinen unmittelbaren Zugang zu Clearstream verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der depotführenden Stelle beauftragte Korrespondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt. Die Emittentin und der Bookrunner werden den Anlegern keine Kosten oder Steuern in Rechnung stellen. Die depotführenden Stellen werden Anlegern in der Regel für die Ausführung der Zeichnungsaufträge Gebühren in Rechnung stellen. Anleger sollten sich über die allgemein im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen anfallenden Kosten und Steuern informieren, einschließlich etwaiger Gebühren ihrer depotführenden Stellen im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der Schuldverschreibungen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.