Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen. Die Lieferung und Abrechnung der im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktiona- lität gezeichneten Schuldverschreibungen und des Umtauschangebots erfolgt voraussichtlich mit Valuta am 12. Xxxx 2021 unter Einbindung des Sole Lead Managers. Der Sole Lead Manager hat in diesem Zusammenhang gegenüber der Emittentin die Verpflichtung über- nommen, die Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger im Sinne eines Finanzkommissio- närs für Rechnung der Emittentin zu übernehmen und an die im Rahmen des Öffentlichen Angebots zeich- nenden Anleger entsprechend der Zuteilung zu übertragen und gegenüber diesen abzurechnen. Die Schuld- verschreibungen werden Zug um Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrags für die jeweiligen Schuldver- schreibungen geliefert. Der Sole Lead Manager ist verpflichtet, den erhaltenen Ausgabebetrag nach Abzug von Kosten und Gebühren an die Emittentin, entsprechend der Vereinbarung zwischen der Emittentin und dem Sole Lead Manager, weiterzuleiten Die Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen im Rahmen der Privatplatzierung erfolgt durch den Sole Lead Manager entsprechend dem Öffentlichen Angebot Zug um Zug gegen Zahlung des Ausga- bebetrages am Begebungstag. Die Zahlung des Ausgabebetrags erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung der Schuldverschreibungen. Der Sole Lead Manager ist verpflichtet, den im Rahmen der Privatplatzierung er- haltenen Ausgabebetrag nach Abzug von Kosten und Gebühren an die Emittentin entsprechend einem zwi- schen der Emittentin und dem Sole Lead Manager geschlossenen Übernahmevertrag (siehe dazu nachfol- gend „9 Übernahme der Schuldverschreibungen“) weiterzuleiten. Die Lieferung sämtlicher Schuldverschreibungen an die Anleger erfolgt entsprechend der Zuteilung über die Zahlstelle, sobald der Sole Lead Manager die Schuldverschreibungen von der Zahlstelle zur Weiterüber- tragung an die Anleger von der Emittentin übertragen erhalten hat. Die Schuldverschreibungen werden durch Buchung über das Clearingsystem der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx- xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx („Clearstream“) oder einem Funktionsnachfolger und die Depotfüh- renden Stellen geliefert. Bei Anlegern in Luxemburg, deren Depotführende Stelle über keinen unmittelbaren Zugang zu Clearstream verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der Depotführenden Stelle beauftragte Korres- pondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt.
Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen. Die Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgt mit Valuta am Begebungstag der Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen werden durch Buchung über das Clearingsystem der Clearstream (das „Clearingsystem“) und die depotführenden Stellen geliefert. Die Lieferung und Abrechnung der im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität gezeichneten Schuldverschreibungen erfolgt (wie nachstehend definiert) unter Einbeziehung der Zahlstelle, handelnd in der Funktion als Zahlstelle für die Schuldverschreibungen. Die Zeichnungsaufträge über die Zeichnungsfunktionalität werden nach Annahme dieser Aufträge, abweichend von der üblichen zweitägigen Valuta für die Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse, mit Valuta zum Begebungstag ausgeführt. Die Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen im Rahmen der Privatplatzierung erfolgt entsprechend dem Vorgehen im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Angebot Zug um Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrages am Begebungstag. Bei Anlegern im Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich, deren depotführende Stelle über keinen unmittelbaren Zugang zu Clearstream verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der depotführenden Stelle beauftragte Korrespondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt.
Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen. Die Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen werden durch die Abwicklungsstelle im Auftrag der Emittentin vorgenommen. Die Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgt mit Valuta am Ausgabetag der Schuldverschreibungen, d. h. voraussichtlich am 14. Juli 2017. Die Schuldverschreibungen werden durch Buchung über das Clearingsystem und die depotführende Banken geliefert. Zusammen mit den gelieferten Schuldverschreibungen wird die Abwicklungsstelle im Auftrag der Emittentin den Inhabern der Schuldverschreibungen 2012, die ihre Stücke im Rahmen des Umtauschangebots eingereicht haben, auch die bis zum Ausgabetag der Schuldverschreibungen aufgelaufenen Stückzinsen für die Schuldverschreibungen 2012/2017 sowie den Zusatzbetrag über die Depotbanken erstatten. Bei Anlegern im Großherzogtum Luxemburg, deren Depotbank über keinen unmittelbaren Zugang zu Clearstream verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der Depotbank beauftragte Korrespondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt. Der Ausgabebetrag je Schuldverschreibung entspricht dem Nennbetrag in Höhe von EUR 1.000,00. Die Laufzeit der Schuldverschreibung beginnt am 14. Juli 2017 (einschließlich), und endet am 14. Juli 2024 (ausschließlich). Die Emittentin wird die Schuldverschreibungen am 14. Juli 2024 zu je 100 % des Nennbetrags von EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung zurückzahlen, soweit sie nicht vorzeitig zurückgezahlt worden sind.
Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen. Die Lieferung und Abrechnung der im Rahmen des Angebots zugeteilten Schuldverschreibungen erfolgt durch den Bookrunner im Auftrag der Emittentin voraussichtlich mit Valuta am 15. Xxxx 2021 sowie Zug und Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrags der Schuldverschreibungen. Der Bookrunner ist vertraglich verpflichtet, den im Rahmen des Angebots erhaltenen Ausgabebetrag nach Abzug von Kosten und Gebühren an die Emittentin weiterzuleiten. Sämtliche Schuldverschreibungen werden durch Buchung über Clearstream und die depotführenden Stellen geliefert. Bei Anlegern im Großherzogtum Luxemburg, deren depotführende Stelle über keinen unmittelbaren Zugang zu Clearstream verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der depotführenden Stelle beauftragte Korrespondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt.