Übernahme der Schuldverschreibungen Musterklauseln

Übernahme der Schuldverschreibungen. Ein Übernahmevertrag wurde nicht geschlossen.
Übernahme der Schuldverschreibungen. Eine Übernahme oder feste Zusage einer Übernahme der Schuldverschreibungen durch den Lead Ma- nager (wie unter Abschnitt VI. Nr. 16. „Lead Manager“ definiert) ist nicht beabsichtigt. Gemäß dem Man- datsvereinbarung vom 29. Januar 2024 verpflichtet sich die Emittentin, Schuldverschreibungen an den Lead Manager auszugeben und die Schuldverschreibungen, die im Rahmen des Angebots durch Um- tauschaufträge bzw. Zeichnungsangebote gezeichnet und zugeteilt wurden, werden über den Lead Ma- nager unter Einbindung des Orderbuchmanagers geliefert und abgerechnet. Die Lieferung und Abrech- nung der im Rahmen der Privatplatzierung zugeteilten Schuldverschreibungen erfolgt durch den Lead Manager. Die Zahlung des Ausgabebetrags erfolgt bei der Privatplatzierung Zug um Zug gegen Über- tragung der Schuldverschreibungen.
Übernahme der Schuldverschreibungen. In einem voraussichtlich am 18. November 2024 zu schließenden Übernahmevertrag („Übernahme- vertrag“) wird sich die Emittentin verpflichten, Schuldverschreibungen an den Bookrunner, die Quirin Privatbank AG, Xxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx, auszugeben, und der Bookrunner wird sich verpflichten, vorbehaltlich des Eintritts bestimmter aufschiebender Bedingungen, Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger im Sinne eines Finanzkommissionärs für Rechnung der Emittentin zu übernehmen und sie den Anlegern, denen Schuldverschreibungen zugeteilt wurden, zu verkaufen und abzurechnen. Der Übernahmevertrag wird voraussichtlich ferner vorsehen, dass der Bookrunner im Falle des Eintritts bestimmter Umstände nach Abschluss des Übernahmevertrags berechtigt ist, von dem Übernahmever- trag zurückzutreten und die Schuldverschreibungen nicht zu übernehmen. Zu diesen Umständen gehö- ren (i) eine wesentliche nachteilige Änderung in den nationalen oder internationalen wirtschaftlichen, politischen oder finanziellen Rahmenbedingungen oder der Ausbruch von Kriegen bzw. bewaffneten Auseinandersetzungen oder terroristischen Anschlägen, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Finanzmärkte im Europäischen Wirtschaftsraum oder in den Vereinigten Staaten von Amerika geführt haben, (ii) die generelle und nicht aus technischen Gründen bedingte Aussetzung des Handels an den Frankfurter, Londoner oder New Yorker Wertpapierbörsen oder ein generelles von den Behörden ver- hängtes Moratorium über kommerzielle Bankaktivitäten in Frankfurt am Main, London oder New York sowie (iii) eine wesentliche Verschlechterung in der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage oder der Geschäftstätigkeit der Emittentin oder es ist anzunehmen, dass sich diese aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Ereignisse und Entwicklungen wesentlich verschlechtern wird, sowie (iv) eine wesentliche Verletzung von Zusicherungen unter dem Übernahmevertrag. Sofern der Bookrunner vom Übernahme- vertrag zurücktritt, wird das Angebot der Schuldverschreibungen nicht stattfinden oder, sofern das An- gebot zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat, wird das Angebot aufgehoben. Jegliche Zuteilung an Anleger wird dadurch unwirksam und Anleger haben keinen Anspruch auf die Lieferung der Schuldver- schreibungen. In diesem Fall erfolgt keine Lieferung von Schuldverschreibungen durch den Bookrunner (bzw. die Zahlstelle) an die Anleger. Sollte im Zeitpunkt des Rücktritts des Bookrunners vom Überna...

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  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt empfohlene Schulungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumentationen hintereinander nicht fristgerecht bei der Krankenkasse eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt vereinbarten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können auch Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hier- durch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturiertes Behandlungsprogramm Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease- Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv bera- ten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krankheit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele bei chronischen Erkrankungen sind: Diabetes Typ 1 und 2 Koronare Herzkrankheit Asthma und COPD Vermeidung von – typischen Symptomen wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen – Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenver- sagen und Erblindung nach sich ziehen können – von Nervenschädigungen und dem diabetischen Fuß- Syndrom – Nebenwirkungen der The- rapie (z. B. Unterzuckerung) Senkung Ihres Schlaganfall- und Herzinfarktrisikos Senkung des Risikos eines Herzinfarkts und Vermeidung weiterer Herzbeschwerden Erhaltung Ihrer Belastungs- fähigkeit. Vermeidung/Reduktion von – akuten und chronischen Beeinträchtigungen wie z. B. Asth- ma-Anfälle, akute Verschlimmerungen (z. B. durch Infekte) – krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung bei Kindern/ Jugendlichen (bei Asthma) – krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitäten im Alltag sowie des Voranschreitens der Krankheit – unerwünschten Wirkungen der Therapie Normalisierung (nur bei Asthma) bzw. Anstreben der best- möglichen Lungenfunktion und Verminderung der bronchialen Hyperreagibilität Reduktion der Sterblichkeit Bitte beachten Sie, dass in den Tabellen jeweils Informationen zu allen internistischen Erkrankungen aufgeführt sind, zu denen wir strukturierte Behandlungsprogramme anbieten. Vermutlich haben Sie nur eine oder zwei dieser aufgeführten Erkrankungen. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostruk- turausgleichsverordnung (RSAV) festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungs- programme im gesetzlichen Auftrag gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung 03.12.2012 Indikationsübergreifend Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Behandlung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören z. B. folgende Arzneimittel: Diabetes Typ 1 und 2 Koronare Herzkrankheit Asthma COPD – Insulin – Metformin und Glibenclamid (Diabetes melli- tus Typ 2) bei hohem Blutdruck: Diuretika, Beta- blocker, ACE- Hemmer – Statine (zur Senkung der Blutfettwerte) – Betablocker, evtl. mit Nitraten, Kalzi- umantagonisten – ACE-Hemmer (bei Herzschwäche, hohem Blutdruck, und nach Infarkt) – Statine (zur Senkung der Blutfettwerte) – Mittel zur Beein- flussung der Blut- gerinnung (z. B. ASS) Medikamente zur Dauertherapie: – Glukokortikosteroide (zum Inhalieren) – lang wirksame Beta-2- Sympathomimetika (zum Inhalieren) im Bedarfsfall zusätzlich Medikamente der Bedarfstherapie (werden nur dann eingenommen, wenn Beschwerden bestehen oder aufgrund der Umstände zu erwarten sind): – schnell wirksame Beta-2-Sympatho- mimetika (bevorzugt inhalativ) – kurz wirksame Anticholinergika (5- bis 17-Jährige) Medikamente zur Dauertherapie vorwie- gend: – lang wirksame Beta-2-Sympathomimetika – lang wirksame Anticholinergika im Bedarfsfall zusätzlich (werden nur dann eingenommen, wenn Beschwerden bestehen oder aufgrund der Umstände zu erwarten sind): – kurz wirksame Beta-2-Sympathomimetika (Fenoterol, Salbutamol, Terbutalin) – kurz wirksame Anticholinergika – eine Kombination aus kurzwirksamen Beta-2-Sympathomimetika und Anticholin- ergika Der von Ihnen gewählte Arzt ist Ihr Koordinator im Programm Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der Sie in allen Fragen berät und unterstützt. Voraussetzung für Ihre Teilnahme ist, dass dieser Arzt selbst am Programm teilnimmt. Wenn Sie mehrere chronische Krankheiten (z. B. Asthma bronchiale und Diabetes melli- tus) haben, können Sie auch an mehreren Programmen gleichzeitig teilnehmen. Das Programm sieht vor, dass Ihr Arzt Sie über Nutzen und Risiken der jeweiligen Therapie aufklärt, damit Sie gemeinsam mit ihm den weiteren Behandlungsverlauf und die Ziele der Behandlung festlegen können. Er wird mit Ihnen regelmäßige Untersuchungstermine vereinbaren. Außerdem prüft Ihr Arzt immer wieder, ob und welche Spezialisten hinzugezogen werden sollen (z. B. zur regelmäßigen Augenkontrolle bei Diabetes mellitus). Er übernimmt die nötige Abstimmung mit anderen Fachärzten und Therapeuten und sorgt dafür, dass diese reibungslos zu Ihrem Wohl zusammenarbeiten. Dokumentationen verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihre Behandlung Im Rahmen des Behandlungsprogramms erstellt Ihr koordinierender Arzt regelmäßig eine ausführliche Dokumentation mit Ihren persönlichen Behandlungsdaten. Von jeder Dokumentation erhalten Sie zu Ihrer Information einen Ausdruck. Eine ausführliche Information über die Weitergabe und den Schutz Ihrer Daten erhalten Sie zusammen mit der Teilnahmeerklärung („Information zum Datenschutz“). Sofern Sie an einem Programm außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Krankenkasse teilnehmen wollen, z. B. wenn Ihr Wohnort oder Ihre Arztpraxis in einem anderen Bundesland liegt, erfolgt die Betreuung gegebenenfalls durch eine regionale Krankenkasse.

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