Lieferung der Schuldverschreibungen Musterklauseln

Lieferung der Schuldverschreibungen. (1) Die Lieferung der Schuldverschreibungen sowie die Zahlung der Stückzinsen und des Zusatzbetrags für die Schuldverschreibungen 2019/2024, für die Umtauschaufträge erteilt und von der Emittentin angenommen wurden, erfolgt an Clearstream oder dessen Order zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Kontoinhaber Zug um Zug gegen Übertragung der Schuldverschreibungen 2019/2024, für die Umtauschaufträge erteilt und von der Emittentin angenommen wurden, an die Emittentin. Die Lieferung findet voraussichtlich am 1. November 2023 statt.
Lieferung der Schuldverschreibungen. Die Lieferung der zugeteilten Schuldverschreibungen erfolgt nach Bezahlung des vollständigen Erwerbspreises als Depot­ gutschrift auf dem vom Anleger im Erwerbsprozess angege­ benen Depotkonto des Anlegers bei seiner Depotbank. Die Depotgutschrift der erworbenen Schuldverschreibungen wird auf Veranlassung der Zahlstelle durch die Clearstream Ban­ king AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, abgewickelt. Mit der Depotgutschrift erhält der Erwerber einen Miteigen­ tumsanteil an der bei der Clearstream Banking AG, Mergent­ halerallee 61, 65760 Eschborn, hinterlegten Globalurkunde. Die Einbuchung in das Depot des Erwerbers ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Depotauszug. Bei Erwerb der Schuldverschreibungen über einen Vertriebs­ partner im Rahmen der Geltung der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte erfolgt die Lieferung der Schuldver­ schreibungen durch den Vertriebspartner Zug um Zug gegen Zahlung des Erwerbspreises durch Abbuchung von dem Ver­ rechnungskonto des Anlegers. Wenn die Depotbank von Anlegern in Luxemburg bzw. in Frankreich nicht über einen unmittelbaren Zugang zu Clear­ stream verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der Depotbank beauftragte Korrespondenzbank, die über einen Zugang zu Clearstream verfügt.
Lieferung der Schuldverschreibungen. Die Lieferung der Schuldverschreibungen findet gegen Zahlung des Emissionskurses oder Verkaufspreises über das Clearing System nach den für das Clearing System gültigen Regelungen statt, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Das "Clearing System" bezeichnet Clearstream Banking AG, Frankfurt, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (oder deren Rechtsnachfolgerin). Die kleinste handelbare Einheit beträgt EUR 1.000.
Lieferung der Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen werden zunächst durch eine vorläufige Inhaber-Sammelschuldverschreibung ohne Zins- scheine verbrieft, die bei Clearstream, Frankfurt hinterlegt wird. Die vorläufige Inhaber-Sammelschuldverschreibung wird nicht früher als 40 Tage nach dem Ausgabetag gegen Nachweis über das Nichtbestehen U. S.-amerikanischen wirtschaftlichen Eigentums durch eine endgültige Inhaber-Sammelschuldverschreibung ohne Zinsscheine ausge- tauscht, die bei Clearstream, Frankfurt hinterlegt wird. Die Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgt in der Form von Miteigentumsanteilen an der Inhaber-Globalschuldverschreibung. Der Anspruch der Anleihegläubiger auf Auslie- ferung einzelner Schuldverschreibungen oder Zinsscheine ist ausgeschlossen.
Lieferung der Schuldverschreibungen. Die Teil-Schuldverschreibungen werden innerhalb von acht (8) Bankarbeitstagen (in Frankfurt am Main) nach Zugang der Zeichnungserklärung bei der GLS Gemeinschaftsbank eG bzw. der Emittentin gegen bzw. vorbehaltlich der Zahlung des Erwerbspreises geliefert. Eine geson- derte Meldung der Emittentin gegenüber den einzelnen Anlegern in Bezug auf die zugeteil- ten Teil-Schuldverschreibungen erfolgt nicht. Der Erwerbspreis wird von einem vom Anleger benannten Konto eingezogen. Die Lieferung der zugeteilten Schuldverschreibungen erfolgt als Depotgutschrift auf dem vom Anleger im Erwerbsprozess angegebenen Depotkonto des Anlegers bei seiner Depotbank. Die Depotgutschrift der erworbenen Schuldverschreibungen erfolgt durch die Zahlstelle über das System der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx. Mit der Depotgut- schrift erhält der Erwerber einen Miteigentumsanteil an der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde. Die Einbuchung in das Depot des Erwerbers ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Depotauszug.
Lieferung der Schuldverschreibungen. Die Lieferung der zugeteilten Schuldverschreibungen erfolgt nach Bezahlung des vollständigen Erwerbspreises als Depotgutschrift auf dem vom Anleger im Erwerbsprozess angegebenen Depotkon- to des Anlegers bei seiner Depotbank. Die Depotgutschrift der er- worbenen Schuldverschreibungen wird auf Veranlassung der Zahlstelle durch die Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, abgewickelt. Mit der Depotgutschrift erhält der Erwerber einen Miteigentumsanteil an der bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, hinterlegten Globalurkunde. Die Einbuchung in das Depot des Erwerbers ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Depotauszug. Bei Erwerb der Schuldverschreibungen über einen Vertriebspart- ner im Rahmen der Geltung der Sonderbedingungen für Wertpa- piergeschäfte erfolgt die Lieferung der Schuldverschreibungen durch den Vertriebspartner Zug um Zug gegen Zahlung des Er- werbspreises durch Abbuchung von dem Verrechnungskonto des Anlegers. Wenn die Depotbank von Anlegern in Luxemburg bzw. in Frank- reich nicht über einen unmittelbaren Zugang zu Clearstream ver- fügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der Depot- bank beauftragte Korrespondenzbank, die über einen Zugang zu Clearstream verfügt.
Lieferung der Schuldverschreibungen. Die Bezieher bzw. Erwerber erhalten über ihre Schuldverschreibungen eine Gutschrift in ihren jeweiligen Depots. Die Lieferung der im Rahmen des Bezugsangebots bezogenen bzw. erworbe- nen Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 24. Mai 2023. Die Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen und der Geschäftsanschrift: Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, hat die Funktion der Zahlstelle für die Schuldverschreibungen übernommen. Die Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland, mit der Ge- schäftsanschrift: Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, fungiert als Depotstelle. Die Globalurkunde für die Schuldverschreibungen wird bei der Clearstream Banking Aktienge- sellschaft hinterlegt.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.