Common use of Lieferung und Gefahrenübergang Clause in Contracts

Lieferung und Gefahrenübergang. Sind andere Lieferbedingungen als "EXW" vereinbart, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde vernünftigerweise zu vertreten hat, so geht die Preisgefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist Mondi berechtigt, alle durch die Verzögerung entstehenden Kosten, insbesondere auch, aber nicht nur interne oder externe Lagerkosten, ab Anzeige der Versandbereitschaft in Rechnung zu stellen oder mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu kündigen/aufzulösen und die Ware nach eigenem Ermessen zu verwerten, sofern eine dem Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist mit der Ankündigung der Verwertungsabsicht erfolglos verstrichen ist.

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Lieferung und Gefahrenübergang. Sind andere Lieferbedingungen als "EXW" vereinbart, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde vernünftigerweise zu vertreten hat, so geht die Preisgefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist Mondi berechtigt, alle durch die Verzögerung entstehenden Kosten, insbesondere auch, aber nicht nur interne oder externe Lagerkosten, ab Anzeige der Versandbereitschaft in Rechnung zu stellen oder mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu kündigen/aufzulösen und aufzulösenund die Ware nach eigenem Ermessen zu verwerten, sofern eine dem Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist mit der Ankündigung der Verwertungsabsicht erfolglos verstrichen ist. 4.

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Lieferung und Gefahrenübergang. Sind andere Lieferbedingungen als "EXW" vereinbart, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde vernünftigerweise zu vertreten hat, so geht die Preisgefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist Mondi Nitto berechtigt, alle durch die Verzögerung entstehenden Kosten, insbesondere auch, aber nicht nur interne oder externe Lagerkosten, ab Anzeige der Versandbereitschaft in Rechnung zu stellen oder mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu kündigen/aufzulösen und aufzulösenund die Ware nach eigenem Ermessen zu verwerten, sofern eine dem Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist mit der Ankündigung der Verwertungsabsicht erfolglos verstrichen ist. 4.

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