Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
Angebote und Vertragsabschluss. 2. Offers and conclusion of contract
2.1 Alle Angebote der esz AG sind sofern nicht ausdrücklich anderslautend bezeichnet freibleibend. Eine Bindungsfrist an verbindliche Angebote besteht für die Dauer von 6 Wo- chen. Nach Ablauf der Bindungsfrist besteht keinerlei Bin- dung an das jeweilige Angebot.
2.2 Jeder Kundenauftrag nach Maßgabe dieser AGB kommt durch Übersendung einer schriftlichen od er textlichen Auf- tragsbestätigung durch die esz AG, ihrer Gesellschaften, Standorte oder Niederlassungen zustande oder sofern die esz AG durch Erbringung der Leistung nachkommt. Mit Er- bringung der Leistung, insbesondere bei Serviceleistungen am Gerätestandort (vor Ort) erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB durch Übergabe des Auftragsgegen- stands oder Empfang des Serviceauftrags (z.B. Regiebe- richt) an.
2.3 Detaillierte Kostenschätzungen erstellt die esz AG nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Diese oder Auskünfte in Bezug auf Umfang, Art, Machbarkeit, Dauer und Kosten der Servicemaßnahmen welcher Art auch im- mer sind annähernd und freibleibend. Sie beinhalten keine Zusicherungen zum Durchführungserfolg oder Garantiezu- sagen und können verbindlicher Vertragsinhalt nur bei aus- drücklicher schriftlicher oder textlicher Bestätigung durch die esz AG werden. Bei Nichterteilung des Auftrages wird der entstandene Aufwand nach Maßgabe der jeweils gülti- gen Stundenverrechnungssätze berechnet.
2.4 Machbarkeitszusagen gelten vorbehaltlich der tatsäch- lich zum Zeitpunkt der Leistung vorliegenden Bedingungen .
2.5 Mündliche Zusagen oder Nebenabreden, die über den Inhalt des Vertrages bzw. Angebot hinausgehen oder die AGB zum Nachteil der esz AG verändern, sind nicht zuläs- sig. Die Wirksamkeit aller Vereinbarungen zwischen Auf- traggeber und Auftragnehmer erfordert die Text - oder Schriftform.
2.1 All offers of esz AG are non-binding unless expressly stated otherwise. Binding offers shall be binding for a pe- riod of 6 weeks. After expiry of the binding period, the re- spective offer shall not be binding.
2.2 Every customer order in accordance with these GTC shall be deemed to have been placed by esz AG, its compa- nies, locations or branches by sending a written or textual order confirmation or if esz AG fulfils the order by providing the service. By providing the service, in particular in the case of services at the device location (on site), the cus- tomer recognises the validity of these GTC by handing over the object of the order or receiving ...
Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers genannten
2.2 Soweit Angestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug- Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
2.4 Dienstleistungen des Großhändlers, die über seine Pflichten als Verkäufer hinausgehen, wie z.B. die Übernahme von dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Beratungs- und Planungsleistungen bedürfen der besonderen Vereinbarung und werden nur gegen Vergütung übernommen.
2.5 Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und sofern es sich nicht um Lagerware handelt, - nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben.
Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie entweder durch uns bestätigt oder unverzüglich nach Bestellein- gang ausgeführt werden.
2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrück- lich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder in Textform bestä- tigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen ab- geben, die über den Kaufvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung des Verkäufers in Textform. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen dem Verkäufer die Rechte gemäß § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenz- verfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu.
Angebote und Vertragsabschluss. Sämtliche in Angeboten, Werbematerialien und sonstigen Unterlagen des Auftragnehmers enthaltenen Abbil- dungen, Zeichnungen, Pläne, Material-, Gewichts-, Maß- und Preisangaben, usw. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf zur Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Absendens der vom Kunden bestellten Ware.
Angebote und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle dazugehörenden Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Ab- bildungen, Maße und Gewichte etc.) sind unverbindlich, sofern diese nicht als verbindlich bezeichnet werden. Ebenso sind die Angaben keine zugesicherten Eigenschaften.
2.2 Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Vorbehalte des Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt werden. Wird dem Kunden nach Bestellung keine Auftragsbestätigung erteilt, erfolgt die Annahme der Bestellung durch Übermittlung der Lieferung nebst Rechnung und/oder Lieferschein.
2.3 Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlä-gen, Zeichnungen, Abbildungen, Lichtbildern sowie sonstigen Unterlagen uneingeschränkt vor. Sie dürfen nicht ohne unsere Genehmigung an Dritte ausgehändigt werden. Auf unser Verlangen sind sie unverzüglich zurückzugeben.
2.4 Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes sind möglich, soweit dieser nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Käufer zumutbar sind.
2.5 Aufträge und Lieferungen zwischen uns und ausländischen Bestellern liegen für die gesamten Ge- schäftsbeziehungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde (gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen). Es gilt Deutsch oder Englisch als Vertragssprache für Geschäftsbezie- hungen mit ausländischen Bestellern.
Angebote und Vertragsabschluss. 2.1. Soweit wir unsere Angebote nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben, sind sie freibleibend und unverbindlich, insbesondere ist uns ein Zwischenverkauf vorbehalten.
2.2. Die Bestellung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir können das Angebot innerhalb von 2 Wochen nach Zugang annehmen. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung schriftlich oder in Textform oder durch eine konkludente Handlung, wie bspw. die Lieferung oder Durchführung der beauftragten Leistung, zustande.
2.3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Angaben oder Daten zur Lieferung und Leistung sind nur verbindlich, wenn diese gemeinsam festgelegt sind und die Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.4. Wir behalten uns sämtliche Rechte an allen von uns abgegebenen Angeboten sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und sonstige Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Diese Gegenstände und Unterlagen dürfen nur im Rahmen des vertraglich Gestatteten verwendet werden, insbesondere dürfen sie nicht zum Nachbau gleicher oder ähnlicher Erzeugnisse benutzt werden. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich gemacht, bekannt gegeben, selbst oder durch Dritte genutzt oder vervielfältigt werden. Der Auftraggeber hat auf Verlangen diese Unterlagen und Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten und ggfs. mittels eines Nachweises zu löschen, sofern diese von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Angebote und Vertragsabschluss a. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen, es sei denn, zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber besteht eine hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung.
b. Abbildungen, Abmessungen, Beschreibungen, Spezifikationen und sonstige technische Daten in Broschüren, Datenblättern, Preislisten etc. sind nicht verbindlich und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich Änderungen vor.
c. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt insbesondere für den elektronischen Rechtsverkehr, bei dem die Zugangsbestätigung der Bestellung noch nicht die verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebots darstellt, es sei denn, die Auftragsannahme wurde ausdrücklich in der Zugangsbestätigung erklärt.
d. Auch für Änderungen eines Angebots des Auftragsgebers auf ein unverbindliches Angebot des Auftragnehmers gemäß Ziff. 2.1 gelten die Bestimmungen der Ziff. 2.3. In diesem Fall kommt ein Vertrag nur dann zustande, wenn der Auftraggeber bei der Unterbreitung des abgeänderten Angebots auf die Abweichungen bzw. Ergänzungen hinweist und der Auftragnehmer schriftlich die Annahme erklärt.
e. Technische Änderungen im Rahmen des für den Auftraggeber Zumutbaren behält sich der Auftragnehmer vor. Eine Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich gewordene Anpassung der Produkte, auch nach Zustandekommen eines Vertrages, hat der Auftraggeber hinzunehmen. Bei einer durch eine solche Änderung der Rechtsvorschriften erforderlich gewordene Anpassung der Produkte liegt kein Mangel
Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 An unser Vertragsangebot halten wir uns 14 Tage lang gebunden, gerechnet vom Angebots- datum.
2.2 Ziff. 1 gilt nicht für Angebote, die ausdrücklich als „freibleibend“ gekennzeichnet sind; in die- sem Fall kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller erst zustande, wenn der Besteller uns eine Bestellung zukommen lässt und wir sein darin liegendes Angebot annehmen. Das kann durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung oder Rechnungserteilung gesche- hen.
2.3 Gegenüber unseren Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten oder Produktbezeich- nungen) sowie unseren Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) behalten wir uns Änderungen vor, soweit hieran ein berechtigtes Interesse besteht (insbesondere im Rahmen von gleitenden Produktumstellungen) und der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich ge- ändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen oder Abweichungen für den Besteller zumutbar sind.
2.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertra- ges getroffen werden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt.
2.5 Aus der Belieferung mit bestimmten Warengruppen kann unsere Verpflichtung zur Lieferung unseres gesamten Programms nicht hergeleitet werden.