Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu sein. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu.
2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 89,00 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand für Handlungskosten von 4,95 Euro berechnet.
2.7 Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und – sofern es sich nicht um Lagerware handelt - nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungs- kosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieb...
Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie entweder durch uns bestätigt oder unverzüglich nach Bestellein- gang ausgeführt werden.
2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
Angebote und Vertragsabschluss. 2. Offers and conclusion of contract
2.1 Alle Angebote der esz AG sind sofern nicht ausdrücklich anderslautend bezeichnet freibleibend. Eine Bindungsfrist an verbindliche Angebote besteht für die Dauer von 6 Wo- chen. Nach Ablauf der Bindungsfrist besteht keinerlei Bin- dung an das jeweilige Angebot.
2.2 Jeder Kundenauftrag nach Maßgabe dieser AGB kommt durch Übersendung einer schriftlichen od er textlichen Auf- tragsbestätigung durch die esz AG, ihrer Gesellschaften, Standorte oder Niederlassungen zustande oder sofern die esz AG durch Erbringung der Leistung nachkommt. Mit Er- bringung der Leistung, insbesondere bei Serviceleistungen am Gerätestandort (vor Ort) erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB durch Übergabe des Auftragsgegen- stands oder Empfang des Serviceauftrags (z.B. Regiebe- richt) an.
2.3 Detaillierte Kostenschätzungen erstellt die esz AG nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Diese oder Auskünfte in Bezug auf Umfang, Art, Machbarkeit, Dauer und Kosten der Servicemaßnahmen welcher Art auch im- mer sind annähernd und freibleibend. Sie beinhalten keine Zusicherungen zum Durchführungserfolg oder Garantiezu- sagen und können verbindlicher Vertragsinhalt nur bei aus- drücklicher schriftlicher oder textlicher Bestätigung durch die esz AG werden. Bei Nichterteilung des Auftrages wird der entstandene Aufwand nach Maßgabe der jeweils gülti- gen Stundenverrechnungssätze berechnet.
2.4 Machbarkeitszusagen gelten vorbehaltlich der tatsäch- lich zum Zeitpunkt der Leistung vorliegenden Bedingungen .
2.5 Mündliche Zusagen oder Nebenabreden, die über den Inhalt des Vertrages bzw. Angebot hinausgehen oder die AGB zum Nachteil der esz AG verändern, sind nicht zuläs- sig. Die Wirksamkeit aller Vereinbarungen zwischen Auf- traggeber und Auftragnehmer erfordert die Text - oder Schriftform.
2.1 All offers of esz AG are non-binding unless expressly stated otherwise. Binding offers shall be binding for a pe- riod of 6 weeks. After expiry of the binding period, the re- spective offer shall not be binding.
2.2 Every customer order in accordance with these GTC shall be deemed to have been placed by esz AG, its compa- nies, locations or branches by sending a written or textual order confirmation or if esz AG fulfils the order by providing the service. By providing the service, in particular in the case of services at the device location (on site), the cus- tomer recognises the validity of these GTC by handing over the object of the order or receiving ...
Angebote und Vertragsabschluss. Sämtliche in Angeboten, Werbematerialien und sonstigen Unterlagen des Auftragnehmers enthaltenen Abbil- dungen, Zeichnungen, Pläne, Material-, Gewichts-, Maß- und Preisangaben, usw. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf zur Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Absendens der vom Kunden bestellten Ware.
Angebote und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle dazugehörenden Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Ab- bildungen, Maße und Gewichte etc.) sind unverbindlich, sofern diese nicht als verbindlich bezeichnet werden. Ebenso sind die Angaben keine zugesicherten Eigenschaften.
2.2 Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Vorbehalte des Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt werden. Wird dem Kunden nach Bestellung keine Auftragsbestätigung erteilt, erfolgt die Annahme der Bestellung durch Übermittlung der Lieferung nebst Rechnung und/oder Lieferschein.
2.3 Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlä-gen, Zeichnungen, Abbildungen, Lichtbildern sowie sonstigen Unterlagen uneingeschränkt vor. Sie dürfen nicht ohne unsere Genehmigung an Dritte ausgehändigt werden. Auf unser Verlangen sind sie unverzüglich zurückzugeben.
2.4 Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes sind möglich, soweit dieser nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Käufer zumutbar sind.
2.5 Aufträge und Lieferungen zwischen uns und ausländischen Bestellern liegen für die gesamten Ge- schäftsbeziehungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde (gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen). Es gilt Deutsch oder Englisch als Vertragssprache für Geschäftsbezie- hungen mit ausländischen Bestellern.
Angebote und Vertragsabschluss. 1. Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den von dieser erstellen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen, sowie rechnerischen Grundlagen vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung eines Auftrags sind die unsererseits überlassenen Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Dies erfolgt für uns kostenlos.
2. Sämtliche angebotenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Es gilt der am zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitgeteilte Preis, zzgl. Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten. Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit.
3. Die in unseren Prospekten enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen, und Beschreibungen können handelsübliche Abweichungen enthalten, durch die die Verwendungen zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht eingeschränkt werden, ohne dass der Kunde Ansprüche hieraus ableiten kann. Bei den Inhalten dieser Prospekte und aller Beschreibungen sowie unseren Erklärungen der im Zusammenhang mit diesem Vertrag handelt es sich im Zweifel weder um die Übernahme einer Garantie, noch um die Abgabe einer Zusicherung. Ausschließlich unsere schriftlichen und ausdrücklichen Erklärungen sind für die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
4. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (Maßangaben, Abbildungen, Zeichnungen u.a.) sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich unsererseits in Schriftform bestätigt worden ist. Es handelt sich hierbei nicht um Beschaffenheitsvereinbarungen oder Zusicherungen einer besonderen Beschaffenheit des Kaufgegenstands. Solche Zusicherungen müssen unsererseits ausdrücklich erklärt werden und bedürfen der Schriftform.
5. Ein Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots oder mit einer unserseitigen schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware durch uns zustande. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese unsererseits schriftlich bestätigt werden.
6. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Konstruktion und Ausführung durchzuführen, insbesondere in Folge von technischen Weiterentwicklungen, sofern dem Vertragspartner hierdurch kein unzumutbarer Nachteil entsteht. Kosten für die Herstellung von Zeichnungen für Sonderkonstruktionen sind vom Vertragspartner zu tragen, sofern das Angebot aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, nicht zu einem Auftrag führt.
7. Bei Verträgen mit Festpreisbindung steht uns Leistungsverweigerungsrech...
Angebote und Vertragsabschluss. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese wurden von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.
3. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für uns aber insoweit unverbindlich.
4. Eine Bestellung des Vertragspartners, die als Angebot zum Abschluss eines Liefervertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annehmen.
5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Kosten werden nach Aufwand veranschlagt, bei erfolgtem Auftrag wird der Betrag je nach Auftragswert gestaffelt gut geschrieben.
6. Sofern wir neben der Lieferung der Kaufsache auch die Montage und ähnliche Werkleistungen übernehmen oder wenn wir im Kundenauftrag ausschließlich derartige Leistungen erbringen, gelten zusätzlich unsere Montagebedingungen. Ergänzend hierzu gelten die VOB/B und VOB/C in ihrer aktuellen Fassung, wenn die Montage eine Bauleistung im Sinne des gesetzlichen Werkvertragsrechts darstellt.
Angebote und Vertragsabschluss. 1.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst durch unsere endgültige schriftliche Auftragsbestätigung für uns verbindlich. Das letzte Angebot hebt alle vorangegangenen Angebote auf. Soweit wir Empfehlungen für den Einsatz unserer Waren abgeben, werden diese von uns nach bestem Wissen erteilt. Aufgrund der Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten, unterschiedlichen Anforderungen und individuellen Bedingungen bei der Verwendung übernehmen wir jedoch keine Haftung für die Eignung der Ware für eine bestimmte Verwendungsmöglichkeit, es sei denn, wir haben die Eignung ausdrücklich schriftlich zugesichert. Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet, die Eignung der Ware und die Geeignetheit der vom Auftraggeber benannten Räumlichkeiten samt Liefergegebenheiten für die von ihm angedachte Verwendung selbst zu überprüfen.
1.2. Die Bestellung bei uns ist ein bindendes Angebot des Auftraggebers. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Auftraggeber innerhalb dieser Frist die bestellte Leistung zu erbringen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Auftragsbestätigung.
1.3. Der schlussendliche Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder unserer vertragsgemäßen Leistung zustande.
1.4. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernehmen wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen.
1.5. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist stets Angelegenheit des Auftraggebers und sind wir in jedem Fall schad- und klaglos zu halten.
Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 Die Angebote der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt.
2.2 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluß zwischen xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
2.3 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx sind soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben - nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.