Common use of Lieferung und Gefahrenübergang Clause in Contracts

Lieferung und Gefahrenübergang. 14.1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers 14.2. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, ab unserem Lager Leobendorf unverpackt. In jedem Fall gehen die Gebühren für Expresssendungen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. 14.3. Die Lieferzeit wird möglichst eingehalten und beginnt nach technischer und kaufmännischer Auftragsklarstellung. 14.4. Für Schäden durch verzögertes Eintreffen der Waren sind wir nicht haftbar, alle angegebenen Liefertermine sind 14.5. Der Rechnungsbetrag bestimmt sich nach dem tatsächlichen Lieferumfang. 14.6. Auf „Abruf“ oder gegen „Abholung“ bestellte Waren lagern ab dem Zeitpunkt, wo wir unsere Lieferbereitschaft bekanntgegeben haben, oder sobald die bestellte Ware unser Lager oder unser Lieferwerk verlässt, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei uns oder von uns bestimmten Dritten. 14.7. Wenn nicht anderes vereinbart, können wir jederzeit Teillieferungen auf laufende Aufträge vornehmen. 14.8. Wird die Ware von uns transportversichert, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Zur Versicherung sind wir nur verpflichtet, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. 14.9. Ein schriftlich vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Lieferbereitschaft von uns innerhalb der vereinbarten Frist dem Auftraggeber angezeigt wird. Werden von uns zugesagte Xxxxxxxxxxxxx überschritten, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag erst zurückzutreten, nachdem er uns zuvor mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von zumindest vier Wochen unter gleichzeitiger Rücktrittsandrohung gesetzt hat. Xxxxx der Auftraggeber aus einem grobfahrlässigen Lieferungsverzug unsererseits berechtigt vom Vertrag zurück, so haften wir hinsichtlich seiner Ansprüche auf Ersatz eines eventuellen Schadens durch einen Deckungskauf bis zur Höhe des Differenzschadens. Weitergehende Schäden sind nur bis zur Höhe der Auftragssumme erstattungsfähig. 14.10. Bei Sonderanfertigungen ist die Nachfrist entsprechend der Eigenart der Sonderanfertigung länger, zumindest mit acht Wochen, zu bemessen. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns stehen dem Auftraggeber nicht zu, wenn unser Lieferverzug auf ein Säumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist oder von uns nicht zumindest qualifiziert grobfahrlässig verschuldet wurde. Bei Vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, fehlenden Unterlagen oder Spezifikationen oder Auftreten von sonstigen Umständen, die wir nicht beeinflussen können, wird der von uns zugesagte Liefertermin automatisch um die Dauer der vorliegenden Umstände hinausgeschoben. Sollten wir durch von uns nicht verschuldete Umstände von unserem Vorlieferanten nicht beliefert werden, sind wir ebenso wie der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung und Gefahrenübergang. 14.11. Die Lieferung erfolgt Erfüllungsort ist unser Betrieb in Hilden. Sobald die Ware unseren Betrieb verlässt, geht die Gefahr auf Rechnung und Gefahr des Käufers 14.2den Besteller über. Die Lieferung erfolgtDies gilt auch dann, wenn nicht anders vereinbartTeillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, ab unserem Lager Leobendorf unverpacktwie Versand oder Tragung der Versandkosten, übernommen haben. In jedem Fall gehen die Gebühren für Expresssendungen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. 14.3. Die Lieferzeit wird möglichst eingehalten und beginnt nach technischer und kaufmännischer Auftragsklarstellung. 14.4. Für Schäden durch verzögertes Eintreffen Soweit sich der Waren sind wir nicht haftbar, alle angegebenen Liefertermine sind 14.5. Der Rechnungsbetrag bestimmt sich nach dem tatsächlichen Lieferumfang. 14.6. Auf „Abruf“ oder gegen „Abholung“ bestellte Waren lagern ab dem Zeitpunkt, wo wir unsere Lieferbereitschaft bekanntgegeben haben, oder sobald die bestellte Ware unser Lager oder unser Lieferwerk verlässt, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei uns oder Versand infolge von uns bestimmten Dritten. 14.7. Wenn nicht anderes vereinbart, können wir jederzeit Teillieferungen auf laufende Aufträge vornehmen. 14.8. Wird die Ware von uns transportversichert, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Zur Versicherung sind wir nur verpflichtet, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. 14.9. Ein schriftlich vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Lieferbereitschaft von uns innerhalb der vereinbarten Frist dem Auftraggeber angezeigt wird. Werden von uns zugesagte Xxxxxxxxxxxxx überschritten, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag erst zurückzutreten, nachdem er uns zuvor mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von zumindest vier Wochen unter gleichzeitiger Rücktrittsandrohung gesetzt hat. Xxxxx der Auftraggeber aus einem grobfahrlässigen Lieferungsverzug unsererseits berechtigt vom Vertrag zurück, so haften wir hinsichtlich seiner Ansprüche auf Ersatz eines eventuellen Schadens durch einen Deckungskauf bis zur Höhe des Differenzschadens. Weitergehende Schäden sind nur bis zur Höhe der Auftragssumme erstattungsfähig. 14.10. Bei Sonderanfertigungen ist die Nachfrist entsprechend der Eigenart der Sonderanfertigung länger, zumindest mit acht Wochen, zu bemessen. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns stehen dem Auftraggeber nicht zu, wenn unser Lieferverzug auf ein Säumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist oder von uns nicht zumindest qualifiziert grobfahrlässig verschuldet wurde. Bei Vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, fehlenden Unterlagen oder Spezifikationen oder Auftreten von sonstigen Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, oder nimmt der Besteller ohne hinreichenden Grund eine Lieferung nicht an, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder dem Tage der Annahmeverweigerung ab auf den Besteller über. In diesem Fall trägt der Besteller die Kosten für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung (auch in Form der Einlagerung) und Erhaltung der Liefergegenstände. Dies gilt entsprechend für Lieferverzögerungen. Für Lager- und Lieferungskosten sowie für sonstige Aufwendungen sind wir berechtigt, pauschal 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu berechnen, sofern uns der Besteller nicht beeinflussen könneneinen geringeren Schaden nachweist. 2. Im Falle des Annahmeverzuges, wird im Falle des Zahlungsverzuges oder im Falle der Unterlassung einer Mitwirkungspflicht sind wir nach Ablauf einer von uns zugesagte Liefertermin automatisch um gesetzten Nachfrist, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ziffer III. 8. gilt entsprechend. 3. Der Besteller ist verpflichtet, auch mit unwesentlichen Mängeln behaftete Lieferungen anzunehmen. Gewährleistungsrechte des Bestellers bleiben hiervon unberührt, soweit er rechtzeitig eine entsprechende Mängelrüge erhebt (Ziffer V. 6). 4. Bei Streitigkeiten über Stückzahl, Gewichte und Maße der Lieferungen sind vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises, die Dauer der vorliegenden Umstände hinausgeschoben. Sollten wir durch von uns nicht verschuldete Umstände vor Bereitstellung zum Versand ermittelten Werte maßgebend. Fertigungs- oder versandbedingte Abweichungen (Mehrungen oder Minderungen) in Stückzahl und/oder Gewicht bis zu 10 % - bei Spezialitäten bis zu 20 % - hinsichtlich der vereinbarten Ge- samtmenge oder hinsichtlich einzelner Teillieferungen sind statthaft. 5. Mehrwegverpackungen werden leihweise gestellt. Sie können mit einer Pfandgebühr belastet werden. Sie bleiben in jedem Fall unser Eigentum und sind innerhalb von unserem Vorlieferanten nicht beliefert werden, 60 Tagen nach Zugang frachtfrei zurückzusenden. Anderenfalls sind wir ebenso wie berechtigt, den Neupreis in Rechnung zu stellen. Bei Rücksendung unbrauchbarer oder beschädigter Mehrwegverpackungen gilt das gleiche, es sei denn, der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag Besteller beweist, dass die Unbrauchbarkeit oder Beschädigung bereits bei dem Versand vorgelegen hat. 6. Einwegverpackungen hat der Besteller selbst zu entsorgen. Soweit er dies nicht selbst vornimmt, hat er uns die Verpackungen sortiert und gebündelt mit einer Vorankündigungsfrist von sieben Tagen zurückzugeben. Handelt es sich um Transportverpackun- gen, trägt der Besteller die Kosten der Rückgabe; ansonsten sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern. 7. Der Besteller ist bei Lieferung in Staaten der europäischen Gemeinschaft verpflichtet, uns seine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer schriftlich mitzuteilen. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Besteller verantwortlich. Kommt es aufgrund der Verletzung dieser Mitteilungspflicht zu Schäden unsererseits, so hat uns der Besteller diese Schäden zu ersetzen und uns von Ansprüchen Dritter freizustellen. 8. In gleicher Weise ist der Besteller verpflichtet, uns bei Lieferungen ab Werk die erforderliche Bestätigung über den Transport und Endverbleib der Ware zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Verletzung dieser Mitteilungspflicht hat er den uns entstehenden Scha- den zu ersetzen und uns von Ansprüchen Dritter freizustellen.

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Samples: Sales Contracts

Lieferung und Gefahrenübergang. 14.1Grundsätzlich erfolgen alle Lieferungen EXW Incoterms 2020. Wurde abweichend davon Lieferung der Ware vereinbart erfolgt diese "frei Bordsteinkante" , so gilt als Lieferort und Ort des Gefahrenübergangs der Straßenrand der vom Kunden angegebene Zustelladresse. Die Lieferung erfolgt in diesem Fall ab Ladekante/Bordwand durch den Frachtführer. Die weitere Verbringung sowie das Auspacken, Aufstellen und die Montage hat der Kunde selbst durchzuführen. Bei Lieferungen, die einen Warenwert von unter EUR 1.000,- (in Worten eintausend Euro) haben, werden ab 01. August 2022 jedenfalls Transportkosten in der Höhe von EUR 140,- (in Worten hundertvierzig Euro), exkl. einer möglich anfallenden Mehrwertsteuer, fällig – außer dies wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Ein Lieferverzug tritt vereinbarungsgemäß nur ein, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde und dieser trotz schriftlicher Nachfristsetzung um mehr als zwei Wochen überschritten wurde. Für Nachteile aus Terminüberschreitungen wird kein Schadenersatz geleistet, sofern Symphonic diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat.Bei nachträglichen Änderungen und Ergänzungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dem Kunden stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu.Der Versand erfolgt, außer in jenen Fällen in denen eine Lieferung "frei Bordsteinkante" durch Symphonic selbst vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers bzw. Käufers 14.2. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, ab unserem Lager Leobendorf unverpackt. In jedem Fall gehen die Gebühren für Expresssendungen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. 14.3. Die Lieferzeit wird möglichst eingehalten und beginnt nach technischer und kaufmännischer Auftragsklarstellung. 14.4. Für Schäden durch verzögertes Eintreffen der Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird in diesen Fällen keine Haftung übernommen. Erfolgt die Abnahme ordnungsgemäß bereitgestellter Waren sind wir nicht, nicht haftbarrechtzeitig oder nicht vollständig, alle angegebenen Liefertermine sind 14.5. Der Rechnungsbetrag bestimmt sich nach dem tatsächlichen Lieferumfang. 14.6. Auf „Abruf“ so ist Symphonic berechtigt, die Ware ohne Annahme zu versenden oder gegen „Abholung“ bestellte Waren lagern ab dem Zeitpunkt, wo wir unsere Lieferbereitschaft bekanntgegeben haben, oder sobald die bestellte Ware unser Lager oder unser Lieferwerk verlässt, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei uns Käufers einzulagern. Die Ware gilt mit der Absendung oder Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert. Symphonic ist weiters berechtigt – nicht jedoch verpflichtet – nach Setzung einer Nachfrist von uns bestimmten Dritten. 14.7. Wenn nicht anderes vereinbart, können wir jederzeit Teillieferungen auf laufende Aufträge vornehmen. 14.8. Wird 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware von uns transportversichert, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebersweiterzuverkaufen. Zur Versicherung sind wir nur verpflichtet, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. 14.9. Ein schriftlich vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Lieferbereitschaft von uns innerhalb der vereinbarten Frist dem Auftraggeber angezeigt wird. Werden von uns zugesagte Xxxxxxxxxxxxx überschritten, In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag erst zurückzutreten, nachdem er uns zuvor mittels eingeschriebenen Briefes Kunde – unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche – jedenfalls eine Nachfrist nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und möglichen Mindererlös in Höhe von zumindest vier Wochen unter gleichzeitiger Rücktrittsandrohung gesetzt hat20 % des Kaufpreises zu bezahlen. Xxxxx Die Leistungsfrist der Auftraggeber aus einem grobfahrlässigen Lieferungsverzug unsererseits berechtigt vom Vertrag zurück, so haften wir hinsichtlich seiner Ansprüche auf Ersatz eines eventuellen Schadens durch einen Deckungskauf bis zur Höhe des Differenzschadens. Weitergehende Schäden sind nur bis zur Höhe der Auftragssumme erstattungsfähigSymphonic verschiebt sich bei Eintritt höherer Gewalt (siehe dazu Abschnitt VIII. 14.10. Bei Sonderanfertigungen ist die Nachfrist entsprechend der Eigenart der Sonderanfertigung länger, zumindest mit acht Wochen, zu bemessen. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns stehen dem Auftraggeber nicht zu, wenn unser Lieferverzug auf ein Säumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist oder von uns nicht zumindest qualifiziert grobfahrlässig verschuldet wurde. Bei Vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, fehlenden Unterlagen oder Spezifikationen oder Auftreten von sonstigen Umständen, die wir nicht beeinflussen können, wird der von uns zugesagte Liefertermin automatisch ) um die Dauer der vorliegenden Umstände hinausgeschoben. Sollten wir durch von uns nicht verschuldete Umstände von unserem Vorlieferanten nicht beliefert werden, sind wir ebenso wie der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigthöheren Gewalt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung und Gefahrenübergang. 14.11. Die Lieferung der Produkte erfolgt auf ab Fruitmasters Holland, ausgenommen, wenn schriftlich vereinbart wurde, dass es sich um eine direkte Lieferung handelt. Die Lieferung findet im Zeitpunkt statt, der in der Auftragsbestätigung genannt wird, und ab diesem Zeitpunkt sind die Produkte für Rechnung und Gefahr des KäufersKäufers und ist der Käufer verpflichtet, die Waren in Empfang zu nehmen. Wurde keine Auftragsbestätigung erteilt oder wird in der Auftragsbestätigung keine Frist genannt, gilt, dass die Lieferung innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach dem Zustandekommen des Vertrages stattfindet, sofern nicht schriftlich etwas anderem zustimmt. 14.22. Die Lieferung erfolgtDer Käufer kann von Fruitmasters Holland verpflichtet werden, eine Empfangsbescheinigung für die Produkte zu unterzeichnen. 3. Der Käufer hat im Fall einer Mankolieferung oder einer sichtbaren Beschädigung der Verpackung bei der Ablieferung entsprechende Beanstandungen zu machen und auf dem Frachtbrief einen Vorbehalt zu notieren, im Unterlassungsfall erlischt das Recht auf die Geltendmachung eines Anspruchs. 4. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels – der immer gilt – kann vereinbart werden, dass Fruitmasters Holland den Transport der Produkte organisiert, wobei der Käufer in diesem Fall allerdings für die Gefahr der Lagerung, des Ladens, des Transports und des Abladens der Produkte haftbar ist, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, ab unserem Lager Leobendorf unverpackt. In jedem Fall gehen die Gebühren für Expresssendungen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. 14.3. Die Lieferzeit wird möglichst eingehalten und beginnt nach technischer und kaufmännischer Auftragsklarstellung. 14.4. Für Schäden durch verzögertes Eintreffen der Waren sind wir nicht haftbar, alle angegebenen Liefertermine sind 14.5. Der Rechnungsbetrag bestimmt sich nach dem tatsächlichen Lieferumfang. 14.6. Auf „Abruf“ oder gegen „Abholung“ bestellte Waren lagern ab dem Zeitpunkt, wo wir unsere Lieferbereitschaft bekanntgegeben haben, oder sobald die bestellte Ware unser Lager oder unser Lieferwerk verlässt, auf Kosten Transport findet für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bei uns Käufers statt. 5. Die von Fruitmasters Holland angegebenen Lieferfristen sind ungefähre Fristen und nie als Endfristen zu betrachten. Bei einer nicht rechtzeitigen Lieferung hat der Käufer Fruitmasters Holland spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich in Verzug zu setzen. Der Käufer bietet Fruitmasters Holland in diesem Fall eine angemessene Frist, um die Verpflichtungen noch nachträglich zu erfüllen. Der Käufer hat Fruitmasters Holland gegenüber kein Recht auf Entschädigung infolge einer Überschreitung der vereinbarten oder von uns bestimmten Dritten. 14.7Fruitmasters Holland genannten Lieferfrist. Wenn nicht anderes vereinbartDer Käufer hat im Fall einer Überschreitung der Lieferfrist kein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kündigung des Kaufvertrags, können wir jederzeit Teillieferungen auf laufende Aufträge vornehmen. 14.8. Wird die Ware von uns transportversichert, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Zur Versicherung sind wir nur verpflichtet, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. 14.9. Ein schriftlich vereinbarter Liefertermin gilt als eingehaltenausgenommen, wenn die Lieferbereitschaft von uns Überschreitung der Lieferfrist solcherart ist, dass vom Käufer billigerweise nicht verlangt werden kann, dass er den Kaufvertrag weiterhin aufrechterhält. 6. Fruitmasters Holland behält sich das Recht vor, um nach Rücksprache mit dem Käufer in Teilen zu liefern und diese Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen. 7. Falls die zu liefernden Produkte nicht innerhalb der vereinbarten Frist dem Auftraggeber angezeigt Lieferfrist abgenommen werden oder falls der vereinbarte Abruftermin vom Käufer nicht beachtet wird, ist Fruitmasters Holland berechtigt, die Produkte für Rechnung und Gefahr des Käufers zu lagern (bzw. Werden von uns zugesagte Xxxxxxxxxxxxx überschrittenlagern zu lassen), neu zu versteigern, zu verkaufen oder zu vernichten (bzw. vernichten zu lassen). Die Kosten für den Transport, die Lagerung, die erneute Versteigerung, den Verkauf oder die Vernichtung hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag erst zurückzutreten, nachdem er uns zuvor mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von zumindest vier Wochen unter gleichzeitiger Rücktrittsandrohung gesetzt hat. Xxxxx der Auftraggeber aus einem grobfahrlässigen Lieferungsverzug unsererseits berechtigt vom Vertrag zurück, so haften wir hinsichtlich seiner Ansprüche auf Ersatz eines eventuellen Schadens durch einen Deckungskauf bis zur Höhe des Differenzschadens. Weitergehende Schäden sind nur bis zur Höhe der Auftragssumme erstattungsfähigKäufer zu übernehmen. 14.108. Bei Sonderanfertigungen Fruitmasters Holland ist die Nachfrist entsprechend für ihre Lieferungen von der Eigenart Menge der Sonderanfertigung länger, zumindest mit acht Wochen, zu bemessen. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns stehen dem Auftraggeber nicht zu, wenn unser Lieferverzug auf ein Säumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist oder von uns nicht zumindest qualifiziert grobfahrlässig verschuldet wurde. Bei Vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, fehlenden Unterlagen oder Spezifikationen oder Auftreten von sonstigen UmständenProdukte abhängig, die wir nicht beeinflussen könnenfür die Mitglieder der niederländischen Genossenschaft Cooperatie Koninklijke Fruitmasters U.A. zur Verfügung stehen. Falls durch enttäuschende Ernten, wird andere Maße des Produkts, eine Änderung der von uns zugesagte Liefertermin automatisch um die Dauer der vorliegenden Umstände hinausgeschoben. Sollten wir Witterungsverhältnisse, andere Erntezeitpunkte, weil das Produkt in einem anderen Zeitpunkt reif ist, oder durch von uns nicht verschuldete Umstände von unserem Vorlieferanten nicht beliefert irgendeine andere Ursache weniger Produkte oder Produkte in einer anderen Zusammensetzung oder mit anderen Maßen geliefert werden, sind wir ebenso wie der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtist Fruitmasters nicht verpflichtet, die mit dem Käufer vereinbarten Mengen zu liefern. Fruitmasters verteilt in diesem Fall die zur Verfügung stehende Menge des Produkts verhältnismäßig auf die Käufer des vorliegenden Produkts, wobei die Bestimmungen in Artikel 11 betreffend höhere Gewalt davon unberührt bleiben. Eine Verpflichtung für Zukäufe hat Fruitmasters Holland nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung und Gefahrenübergang. 14.11. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung DDP Incoterms® 2020 an den in der Bestel- lung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angege- ben und Gefahr des Käufers 14.2. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, ab unserem Lager Leobendorf unverpackt. In jedem Fall gehen die Gebühren für Expresssendungen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. 14.3. Die Lieferzeit wird möglichst eingehalten und beginnt nach technischer und kaufmännischer Auftragsklarstellung. 14.4. Für Schäden durch verzögertes Eintreffen der Waren sind wir nicht haftbar, alle angegebenen Liefertermine sind 14.5. Der Rechnungsbetrag bestimmt sich nach dem tatsächlichen Lieferumfang. 14.6. Auf „Abruf“ oder gegen „Abholung“ bestellte Waren lagern ab dem Zeitpunkt, wo wir unsere Lieferbereitschaft bekanntgegeben haben, oder sobald die bestellte Ware unser Lager oder unser Lieferwerk verlässt, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei uns oder von uns bestimmten Dritten. 14.7. Wenn nicht nichts anderes vereinbart, können wir jederzeit Teillieferungen auf laufende Aufträge vornehmenso hat die Lieferung an den Geschäftssitz von Coop Systems zu erfolgen. Der jeweilige Be- stimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld). 14.82. Wird Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der Bestellkennung von Coop Systems (Da- tum und Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat Coop Systems hieraus resultierende Ver- zögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist Coop Systems eine entsprechen- de Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden. 3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf Coop Systems über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die Ware von uns transportversichert, gehen die Kosten zu Lasten gesetzlichen Vorschriften des AuftraggebersWerkvertragsrechts entsprechend. Zur Versicherung sind wir nur verpflichtetDer Übergabe bzw. Abnah- me steht es gleich, wenn dies schriftlich vereinbart wurdewir uns im Annahmeverzug befinden. 14.94. Ein schriftlich vereinbarter Liefertermin gilt als eingehaltenFür den Eintritt des Annahmeverzuges von Coop Systems gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Lieferant muss Coop Systems seine Leistung auch dann ausdrücklich anbieten, wenn die Lieferbereitschaft für eine Handlung oder Mitwirkung von uns innerhalb der vereinbarten Frist dem Auftraggeber angezeigt wirdCoop Systems (z. B. Beistellung von Werkzeug) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Werden von uns zugesagte Xxxxxxxxxxxxx überschritten, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag erst zurückzutreten, nachdem er uns zuvor mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von zumindest vier Wochen unter gleichzeitiger Rücktrittsandrohung gesetzt hat. Xxxxx der Auftraggeber aus einem grobfahrlässigen Lieferungsverzug unsererseits berechtigt vom Vertrag zurückGerät Coop Systems in Annahmeverzug, so haften wir hinsichtlich seiner Ansprüche auf kann der Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz eines eventuellen Schadens durch einen Deckungskauf bis zur Höhe des Differenzschadensihrer Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Weitergehende Schäden sind nur bis zur Höhe Betrifft der Auftragssumme erstattungsfähig. 14.10. Bei Sonderanfertigungen ist die Nachfrist entsprechend der Eigenart der Sonderanfertigung längerVertrag eine vom Lieferanten herzustellende, zumindest mit acht Wochenunvertretbare Sache (Ein- zelanfertigung), zu bemessen. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns so stehen dem Auftraggeber nicht Lieferanten weitergehende Rechte nur zu, wenn unser Lieferverzug auf ein Säumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist oder von uns nicht zumindest qualifiziert grobfahrlässig verschuldet wurde. Bei Vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, fehlenden Unterlagen oder Spezifikationen oder Auftreten von sonstigen Umständen, die wir nicht beeinflussen können, wird sich Coop Systems zur Mitwirkung ver- pflichtet und das Unterbleiben der von uns zugesagte Liefertermin automatisch um die Dauer der vorliegenden Umstände hinausgeschoben. Sollten wir durch von uns nicht verschuldete Umstände von unserem Vorlieferanten nicht beliefert werden, sind wir ebenso wie der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtMitwirkung zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferung und Gefahrenübergang. 14.13.1 Lieferort und Ort des Gefahrenübergangs ist das Werk des Unternehmers. Dies gilt auch dann, wenn die Fracht- und anderen Kosten zulasten des Unternehmers gehen. Die Preisgefahr geht bereits mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Besteller über. 3.2 Etwaige vorkommende Schäden berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung der Sendung. Der Unternehmer ist zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen werden einzeln berechnet. 3.3 Sofern der Vertrag nicht durch Lieferung erfolgt auf Rechnung zustande kommt, ergeben sich die Liefertermine und Gefahr - fristen des Käufers 14.2Unternehmers aus der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Mitteilung des Unternehmers. Liefertermine und Lieferfristen sind annähernd. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, Lieferfristen gelten ab unserem Lager Leobendorf unverpackt. In jedem Fall gehen die Gebühren für Expresssendungen ausschließlich zu Lasten Auftragsbestätigung des Auftraggebers. 14.3Unternehmers. Die Lieferzeit wird möglichst eingehalten Einhaltung der Lieferfrist setzt die Vornahme aller notwendigen Mitwirkungshandlungen seitens des Bestellers voraus. Bei nachträglichen Änderungen und beginnt nach technischer und kaufmännischer Auftragsklarstellung. 14.4Ergänzungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Für Schäden durch verzögertes Eintreffen der Waren sind wir nicht haftbar, alle angegebenen Liefertermine sind 14.5Dem Besteller stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu. Der Rechnungsbetrag bestimmt sich nach dem tatsächlichen Lieferumfang. 14.6. Auf „Abruf“ oder gegen „Abholung“ bestellte Waren lagern ab dem Zeitpunkt, wo wir unsere Lieferbereitschaft bekanntgegeben haben, oder sobald die bestellte Ware unser Lager oder unser Lieferwerk verlässt, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei uns oder von uns bestimmten Dritten. 14.7. Wenn nicht anderes vereinbart, können wir jederzeit Teillieferungen auf laufende Aufträge vornehmen. 14.8. Wird die Ware von uns transportversichert, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Zur Versicherung sind wir nur verpflichtet, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. 14.9. Ein schriftlich vereinbarter Liefertermin Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferbereitschaft Ware das Werk verlassen hat bzw. als versandbereit gemeldet ist. 3.4 Schriftlich vereinbarte Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorgesehener Hindernisse, wie höhere Gewalt (z.B. Streik, Feuer, Krieg, Betriebsstörungen, Ausstand und Aussperrungen, auch bei den Unterlieferanten des Unternehmers; ferner Verzögerungen in der Anlieferung von uns Roh- und Hilfsmaterialien usw. oder sonstiger Hindernisse. .Der Unternehmer ist in einem solchen Fall berechtigt, die Lieferung um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag ganz o. teilweise zurückzutreten. Der Besteller hat im Fall unvorhergesehener Hindernisse keinen Anspruch auf Schadensersatz. 3.5 Bei Verzug oder Unmöglichkeit aus anderen als in 3.4 genannten Gründen hat der Besteller einen Anspruch auf Schadensersatz nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Unternehmers. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, unter Setzung einer zumindest vierwöchigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den Rücktritt mit Xxxxxxx der Nachfrist angedroht hat. Handelt es sich um eine teilbare Leistung, ist der Besteller allerdings immer nur zu einem entsprechenden Teilrücktritt berechtigt. 3.6 Der Unternehmer ist berechtigt, Teil- und Vorauslieferungen durchzuführen und darüber gesondert Rechnung zu legen. 3.7 Wird die Ware nicht bis zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist dem Auftraggeber angezeigt wird. Werden von uns zugesagte Xxxxxxxxxxxxx überschrittenLieferfrist abgenommen, hat der Auftraggeber Unternehmer das Recht, vom nach seiner Xxxx die Ware auf Kosten des Bestellers zu liefern oder den Vertrag erst zurückzutreten, nachdem er uns zuvor mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von zumindest vier Wochen unter gleichzeitiger Rücktrittsandrohung gesetzt hat. Xxxxx der Auftraggeber aus einem grobfahrlässigen Lieferungsverzug unsererseits berechtigt vom Vertrag zurück, so haften wir hinsichtlich seiner Ansprüche auf Ersatz eines eventuellen Schadens durch einen Deckungskauf bis zur Höhe des Differenzschadens. Weitergehende Schäden sind nur bis zur Höhe der Auftragssumme erstattungsfähigzu kündigen und vollen Schadensersatz zu fordern. 14.10. Bei Sonderanfertigungen ist die Nachfrist entsprechend der Eigenart der Sonderanfertigung länger, zumindest mit acht Wochen, zu bemessen. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns stehen dem Auftraggeber nicht zu, wenn unser Lieferverzug auf ein Säumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist oder von uns nicht zumindest qualifiziert grobfahrlässig verschuldet wurde. Bei Vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, fehlenden Unterlagen oder Spezifikationen oder Auftreten von sonstigen Umständen, die wir nicht beeinflussen können, wird der von uns zugesagte Liefertermin automatisch um die Dauer der vorliegenden Umstände hinausgeschoben. Sollten wir durch von uns nicht verschuldete Umstände von unserem Vorlieferanten nicht beliefert werden, sind wir ebenso wie der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung und Gefahrenübergang. 14.1Mangels abweichender Vereinbarungen beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: -Datum der Auftragsbestätigung; -Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen; -Datum an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und / oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist. Die Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen oder die Lieferung erfolgt von einer Vorauszahlung des Käufers abhängig zu machen. Ein Anspruch auf Rechnung und Gefahr Teillieferungen durch den Käufer besteht jedoch nicht. Angaben über Lieferfristen auf der Website, in Katalogen oder in Angeboten des Käufers 14.2Verkäufers sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgtAls vereinbart gelten Lieferfristen bzw. Liefertermine nur, wenn nicht anders vereinbartdiese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt sind. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware als ab unserem Lager Leobendorf unverpackt. In jedem Fall gehen die Gebühren für Expresssendungen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. 14.3. Die Lieferzeit wird möglichst eingehalten und beginnt nach technischer und kaufmännischer Auftragsklarstellung. 14.4. Für Schäden durch verzögertes Eintreffen der Waren sind wir nicht haftbar, alle angegebenen Liefertermine sind 14.5Verkäufers in Graz verkauft. Der Rechnungsbetrag bestimmt sich nach dem tatsächlichen Lieferumfang. 14.6. Auf „Abruf“ oder gegen „Abholung“ bestellte Waren lagern ab dem Zeitpunkt, wo wir unsere Lieferbereitschaft bekanntgegeben haben, oder sobald die bestellte Ware unser Lager oder unser Lieferwerk verlässt, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei uns oder von uns bestimmten Dritten. 14.7. Wenn nicht anderes vereinbart, können wir jederzeit Teillieferungen auf laufende Aufträge vornehmen. 14.8. Wird die Ware von uns transportversichert, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Zur Verkäufer ist zum Abschluss einer Versicherung sind wir nur verpflichtet, wenn und soweit dies schriftlich vereinbart wurde. 14.9. Ein schriftlich vereinbarter Liefertermin gilt als eingehaltenBei Verkauf „ab Werk“ geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Lieferbereitschaft von uns innerhalb Ware vom Verkäufer abholbereit gehalten und der vereinbarten Frist dem Auftraggeber angezeigt Käufer hierüber verständigt wird. Werden Diese Mitteilung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Käufer die hiezu üblicherweise notwendigen Maßnahmen treffen kann. Mangels anderer Vereinbarung hält der Verkäufer die Waren für den Käufer für einen Zeitraum von uns zugesagte Xxxxxxxxxxxxx überschritten7 Kalendertagen ab dem Versand der Abholbenachrichtigung an den Käufer auf Lager, hat ohne dass hierfür ein gesondertes Lagerentgelt verrechnet wird. Xxxx der Auftraggeber das RechtKäufer die Waren nach Ablauf dieser Frist nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, ein Lagerentgelt in Höhe von 2% des Auftragsbetrages pro angefangener Kalenderwoche in Rechnung zu stellen. Xxxx der Käufer die Waren nach Ablauf von 14 Tagen ab der erstmaligen Verständigung nicht ab, ist der Verkäufer nach eigener Xxxx berechtigt, diese an die vom Käufer angegebene Rechnungsadresse auf Kosten des Käufers zustellen zu lassen oder die Waren auf Kosten des Käufers bei einem gewerblich befugten Unternehmen zu hinterlegen und vom Vertrag erst zurückzutreten. Bei Verkauf „Waggon, nachdem er uns zuvor mittels eingeschriebenen Briefes Lastwagen, Schleppkahn“ (vereinbarter Absendungsort) „Bestimmungsort“ oder bei Verkauf „frachtfrei bis“ geht die Gefahr vom Verkäufer in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem das mit der Ware beladene Transportmittel vom ersten Frachtführer übernommen wird. Soweit eine Nachfrist Lieferung durch den Verkäufer vereinbart wurde, versendet der Verkäufer die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers an die von zumindest vier Wochen unter gleichzeitiger Rücktrittsandrohung gesetzt hatdiesem angegebene Lieferadresse. Xxxxx Der Käufer ist mit der Auftraggeber Versendung der Ware durch einen gewerblichen Zustelldienst bzw. Spediteur nach Xxxx des Verkäufers einverstanden. Sobald die Ware dem Transporteur übergeben wird, gilt in diesen Fällen die Lieferung als erfüllt. Bei verzögertem Abgang aus einem grobfahrlässigen Lieferungsverzug unsererseits berechtigt vom Vertrag zurückdem Lieferwerk Graz, der auf Umstände zurückzuführen ist, die auf Seiten des Käufers liegen, geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so haften wir hinsichtlich seiner Ansprüche gilt die Ware spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen. Im Übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten oder mit dem Käufer gesondert im Vorhinein vereinbarten INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die Gefahr für eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit ihrer Erbringung auf Ersatz eines eventuellen Schadens den Käufer über. Verzögert sich die Lieferung durch einen Deckungskauf bis auf Seiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne der nachstehenden Ausführungen darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Als Entlastungsgründe gelten Umstände, falls sie nach Abschluss des Vertrages eintreten und seiner Erfüllung im Wege stehen wie folgt: Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängige Umstände wie Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot der Devisentransferierung, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkung des Energieverbrauchs, verspätete Zulieferung des Lieferanten der Verkäuferin, Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höhere Gewalt beim Verkäufer oder den Lieferwerken. Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Frist zur Höhe des Differenzschadens. Weitergehende Schäden sind nur bis zur Höhe der Auftragssumme erstattungsfähig. 14.10. Bei Sonderanfertigungen ist die Nachfrist entsprechend der Eigenart der Sonderanfertigung länger, zumindest mit acht Wochen, zu bemessen. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns stehen dem Auftraggeber nicht zu, wenn unser Lieferverzug auf ein Säumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist oder von uns nicht zumindest qualifiziert grobfahrlässig verschuldet wurde. Bei Vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, fehlenden Unterlagen oder Spezifikationen oder Auftreten von sonstigen Umständen, die wir nicht beeinflussen können, wird der von uns zugesagte Liefertermin automatisch um die Dauer der vorliegenden Umstände hinausgeschoben. Sollten wir durch von uns nicht verschuldete Umstände von unserem Vorlieferanten nicht beliefert werden, sind wir ebenso wie der Auftraggeber zum Nachholung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Falle einer Sonderanfertigung ist bei der Bemessung der Nachfrist entsprechend zu berücksichtigen, dass der Verkäufer bereits angearbeitete Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden kann. Wurde eine Nachfirst durch Verschulden des Verkäufers nicht eingehalten, so kann sich der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren und aller gelieferten Waren, die allein ohne die nicht gelieferten Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können, lossagen. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer Zug um Zug zurückzustellen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer aufgrund dessen Verzuges sind ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, für alle gerechtfertigten Aufwendungen, die dieser für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind, Erstattung zu verlangen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche gegen den Käufer aufgrund dessen Verzögerung. Gerät der Käufer mit der Ausführung von bauseitigen Leistungen in Verzug, dies bedeutet insbesondere, dass allfällig vom Käufer zur Verfügung stehende Hilfskräfte nicht in der erforderlichen Anzahl oder der erforderlichen Qualifikation vorhanden sind und es hierdurch zu Verzögerungen bei Ausführung der Leistung kommt, beginnt die Lieferfrist nicht zu laufen, sofern der Verkäufer den Käufer darauf hinweist, dass entweder die Anzahl der Hilfskräfte nicht ausreicht oder deren Qualifikation nicht gegeben ist. Tritt ein solcher Mangel auf, kann die Lieferfrist diesbezüglich nicht ablaufen und hat der Käufer sämtliche zusätzlichen Kosten, die durch die nicht ordnungsgemäße Durchführung der Vorarbeiten entstehen, zu tragen, insbesondere jene Kosten, die der Verkäufer dafür aufzuwenden hat, die Vorarbeiten ordnungsgemäß durchführen zu lassen bzw. selbst durchzuführen. Diese Leistungen werden sodann vom Verkäufer gesondert in Rechnung gestellt.

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