LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG, HAFTUNG AUS LIEFERVERZUG. 7.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als "verbindlich" bezeichnet sind. Nachträgliche Vertragsänderungen führen ggf. zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen und Verschiebung der Liefertermine. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
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LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG, HAFTUNG AUS LIEFERVERZUG. 7.1 7.1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag Leasingvertrag ausdrücklich als "„verbindlich" “ bezeichnet sind. Nachträgliche Vertragsänderungen führen ggf. zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen und Verschiebung der Liefertermine. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
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LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG, HAFTUNG AUS LIEFERVERZUG. 7.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag Leasingvertrag ausdrücklich als "verbindlich" bezeichnet sind. Nachträgliche Vertragsänderungen führen ggf. zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen und Verschiebung der Liefertermine. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
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