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Liquidität Musterklauseln

Liquidität. Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmter Titel schwer erhältlich bzw. verkäuflich ist. Bei großvolumigen Derivatetransaktionen bzw. bei illiquiden Märkten (z. B. bei zahlreichen individuell vereinbarten Derivaten) ist die Ausführung einer Transaktion bzw. die Glattstellung einer Position zu einem vorteilhaften Kurs u. U. nicht möglich.
Liquidität. Nicht alle Rohstoffmärkte sind liquide und können schnell und angemessen auf Änderungen im Angebot und in der Nachfrage reagieren. Die Tatsache, dass es nur wenige Marktteilnehmer auf den Rohstoffmärkten gibt, bedeutet, dass spekulative Anlagen negative Folgen haben und Preise verzerren können.
Liquidität. Bestimmte Arten von Vermögenswerten oder Wertpapieren, in die ein Fonds anlegt oder die einem Fonds als Sicherheit bereitgestellt werden, können nur schwer erworben oder verkauft werden, insbesondere in Zeiten ungünstiger Marktbedingungen. Dies kann sich auf die Möglichkeiten des Fonds zum Erwerb oder Verkauf solcher Vermögenswerte oder Wertpapiere oder den Preis, zu dem der Fonds diese erwerben oder verkaufen kann, auswirken. Dadurch kann gegebenenfalls auch die Preisermittlung für die Bestandteile des Basiswertes erschwert und somit der Wert des Basiswertes negativ beeinflusst werden. Dies kann sich negativ auf den Nettoinventarwert je Anteil des Fonds auswirken. Bei den Aktiva bezieht sich das Liquiditätsrisiko auf die Unfähigkeit eines Fonds, Anlagen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu einem Preis zu veräußern, der ihrem geschätzten Wert entspricht oder diesem nahe kommt. Bei den Passiva bezieht sich das Liquiditätsrisiko auf die Unfähigkeit eines Fonds, genügend Barmittel zu beschaffen, um einen Rücknahmeantrag zu erfüllen, da er nicht in der Lage ist, Anlagen zu veräußern. Grundsätzlich wird jeder Fonds nur Anlagen tätigen, für die ein liquider Markt besteht oder die auf andere Weise jederzeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums verkauft, liquidiert oder glattgestellt werden können. Bei Geschäften mit Finanzderivaten kann es vorkommen, dass es nicht möglich ist, ein Geschäft einzugehen oder eine Position zu einem vorteilhaften Preis aufzulösen, wenn das Geschäft besonders umfangreich ist oder der betreffende Markt illiquide ist (ein Fonds wird jedoch nur dann OTC- Finanzderivate abschließen, wenn er solche Geschäfte jederzeit zum beizulegenden Zeitwert auflösen kann). Schwierigkeiten bei der Veräußerung von Anlagen können zu einem Verlust für einen Fonds führen und/oder die Fähigkeit des Fonds beeinträchtigen, einem Rücknahmeantrag nachzukommen.
Liquidität. Liquidität verweist auf die Möglichkeit, finanzielle Instrumente zu (ver)kaufen. Je größer die Anzahl die Anzahl der Order in einem Markt, desto höher die Liquidität. Liquidität ist wichtig. Liquidität sorgt dafür, daß große Order schnell zu einem guten Preis ausgeführt werden können. Außerhalb der Handelszeiten (pre- und aftermarket) oder zu bestimmten Augenblicken kann die Liquidität schnell abnehmen, was zur Folge haben kann, daß eine Order nicht oder nur zum Teil ausgeführt werden kann; oft zu einem schlechteren Preis. Beachten Sie die Zeiten, zu denen Orders ausgeführt werden können. Einige Instrumente haben eine 24 Stunden/5Tage Orderausführung, andere Orderausführungen sind an bestimmte Handelszeiten gebunden.
Liquidität. Für die beabsichtigten Zinszahlungen sowie die Kapitalrückzahlung am Ende der Laufzeit benötigt die Emittentin ausreichend Liquidität. Die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung der Schuldverschrei- bungen sind von der Veräußerung der Immobilie zu einem ausreichenden Veräußerungserlös oder von einer Refinanzierung der Darlehensforderung abhängig. Insoweit besteht das Risiko, dass die Liquidi- tätslage der Projektgesellschaft und der Emittentin bei einer ausbleibenden Veräußerung oder einem zu geringen Veräußerungserlös oder einer fehlenden Refinanzierung der Darlehensforderung die Zah- lung der Zinsen und/oder Rückzahlung der Schuldverschreibungen nicht zulässt. Sollte die Projektgesellschaft fällige Forderungen gegenüber Dritten aufgrund fehlender Liquidität nicht bedienen können, kann dies dazu führen, dass die Projektgesellschaft Insolvenz anmelden muss. Zah- lungen auf die Darlehensforderung können in diesem Fall nicht mehr erfolgen. Diese Risiken können die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleihegläubiger aus den Schuldverschreibungen gefähr- den.
Liquidität. Sollten die spezifischen Anlageklassengrundsätze des Masterfonds in Verbindung mit seinen individuellen Anlagebeschränkungen vorschreiben, dass Einlagen, Geldmarktinstrumente und/oder Geldmarktfonds nur eingesetzt werden dürfen, um die erforderliche Liquidität des Masterfonds sicherzustellen (Liquiditätsmanagement), werden diese Instrumente nicht zur Umsetzung der strategischen Ausrichtung des Masterfonds verwendet. In diesem Fall dienen sie insbesondere dazu, die Verpflichtungen des Masterfonds (z. B. für die Zahlung des Ausgabepreises oder die Bedienung von Anteilsrücknahmen) zu erfüllen und Sicherheiten oder Einschusszahlungen im Rahmen der Verwendung von Techniken und Instrumenten bereitzustellen. Bereitgestellte Sicherheiten oder Einschusszahlungen sind nicht in den spezifischen Liquiditätsgrenzen in Bezug auf Anlagen in Einlagen, Geldmarktinstrumenten und/oder Geldmarktfonds gemäß den spezifischen Anlageklassengrundsätzen des Masterfonds in Verbindung mit seinen individuellen Anlagebeschränkungen enthalten. Allgemeine Anlagegrundsätze des Masterfonds
Liquidität. Bei Finanzinstrumenten besteht das Risiko, dass ein Markt phasenweise illiquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass Instrumente nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erwarteten Preis gehandelt werden können. Phasenweise illiquide Finanzmärkte verbunden mit hohen Rücknahmeanträgen können dazu führen, dass die Fondsleitung möglicherweise die Rückzahlungen nicht innerhalb des in diesem Fondsvertrag angegebenen Zeitraums und/oder nicht ohne erhebliche Beein- trächtigung des Nettoinventarwerts des Anlagefonds vornehmen kann. Zusätzlich können in Ausnahmefällen an einer Börse kotierte Finanzinstrumente dekotiert werden. Das Liqui- ditätsrisiko ist insofern begrenzt, als für den Fonds überwiegend Anlagen in relativ liquiden Instrumenten und Märkten angestrebt werden.
Liquidität. Vernehmlassung (Art. 46 FINIG) 1 Wertpapierhäuser, die keine Konten nach Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe a FINIG führen, müssen ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Liquidität ge- währleistet ist.
Liquidität. In den Planungen wurde davon ausgegangen, dass die Betreibergesellschaft die erzielten Jahresergebnisse thesauriert, also an die Gesellschafter keine Ausschüt- tungen vornimmt, so lange die Rückführung des Kom- manditkapitals plus Agio zzgl. einer Verzinsung von jährlich 4 % auf der Ebene der Fondsgesellschaft nicht sichergestellt ist. Über den betrachteten Betriebszeit- raum von 20 Jahren resultiert insoweit aus dem Betrieb der Anlage ein kumulierter Liquiditätsüberschuss in Höhe von ca. 9,1 Mio. EUR.
Liquidität. Für die laufenden Zinszahlungen sowie die Kapitalrückzahlung am Ende der Laufzeit benötigt die Emittentin ausreichend Liquidität. Es besteht das Risiko, dass die Liquiditätslage der Emittentin mög- licherweise die Zins- und Rückzahlungen aus den Schuldverschreibungen nicht zulässt.