Liquiditätsübertragungsaufträge. (1) Ein RTGS-DCA-Kontoinhaber kann einen Liquiditätsübertragungsauftrag wie folgt einreichen: a) als Auftrag zur sofortigen Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur unverzüglichen Ausführung darstellt; b) als Dauerauftrag zur Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur wiederholten Ausführung der Übertragung eines bestimmten Betrags bei Eintritt eines vorab definierten Ereignisses an jedem Geschäftstag darstellt. (2) Ein Dauerauftrag zur Liquiditätsübertragung kann vom RTGS-DCA-Kontoinhaber geschäftstäglich jederzeit eingegeben oder geändert werden und gilt ab dem nächsten Geschäftstag. (3) Ein Auftrag zur sofortigen Liquiditätsübertragung kann vom RTGS-DCA-Kontoinhaber geschäftstäglich jederzeit eingegeben werden. Ein Auftrag zur sofortigen Liquiditätsübertragung zur Verarbeitung gemäß den RTGS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren C oder D kann auch von dem betreffenden Nebensystem im Namen der Verrechnungsbank eingegeben werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank