Liquiditätsübertragungsaufträge. Ein T2S-DCA-Kontoinhaber kann Liquiditätsübertragungsaufträge wie folgt einreichen: a) als Auftrag zur sofortigen Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur unverzüglichen Ausführung darstellt; b) als Dauerauftrag zur Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur wiederholten Ausführung i) einer Übertragung eines bestimmten Übertragungsbetrags oder ii) einer Übertragung zur Verringerung des Saldos des T2S-DCA-Xxxxxx auf ein vorab definiertes Niveau darstellt, wobei der Betrag der Verringerung bei Eintritt eines vorab definierten Ereignisses an jedem Geschäftstag auf ein RTGS-DCA-Konto, ein TIPS-DCA-Konto oder ein MCA-Konto übertragen wird. c) als terminierter Auftrag zur Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur einmaligen Ausführung i) einer Übertragung eines bestimmten Übertragungsbetrags oder ii) einer Übertragung zur Verringerung des Saldos des T2S-DCA-Xxxxxx auf ein vorab definiertes Niveau darstellt, wobei der Betrag der Verringerung bei täglichem Eintritt eines vorab definierten Ereignisses am Geschäftstag auf ein RTGS-DCA-Konto, ein TIPS-DCA-Konto oder ein MCA-Konto übertragen wird.
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