LIS für Pedelecs Musterklauseln

LIS für Pedelecs. Neue Mobilitätsformen durch die Verbreitung von E-Fahrzeugen und die erhöhte Nachfrage im Fahr- radbereich tragen bereits jetzt einen wichtigen Teil zum Mobilitätsmix bei. Insbesondere durch die verlängerten Reichweiten von Pedelecs wird dieses Verkehrsmittel gegenüber dem klassischen Fahr- rad und auch dem ÖPNV eine wichtige Rolle als Zubringer, aber auch als Fortbewegungsmittel spie- len. Das Fahrrad als ernsthafte Alternative im Mobilitätsmix wird verstärkt für Wegezwecke wie Ein- kauf, Freizeit und Beruf bei Strecken von fünf bis zehn Kilometern sowie perspektivisch bei Akzep- tanzverbreitung von Pedelecs bis 15 Kilometer einsetzbar. Aktuelle E-Fahrrad-Modelle weisen mit steigender Tendenz Reichweiten zwischen 80 und 150 km im Realbetrieb auf. Da wenige Nutzer*in- nen diese Distanzen auf einer alltäglichen Strecke benötigen, ist öffentlich zugängliche LIS nicht zwingend erforderlich. Zudem befindet sich an den meisten bestehenden Ladesäulen in Weimar eine Schuko-Steckdose, so dass diese auch zum Laden der E-Bikes und Pedelecs verwendet werden kön- nen, da geringe Strommengen ausreichend sind. Akkuladeschränke für E-Bikes und Pedelecs sind in ihrer Auslastung erfahrungsgemäß gering. Dies stellt ein zusätzliches Leistungsangebot und einen Anziehungspunkt für die Nutzer*innen dar. Vo- raussetzung zur Nutzung ist, dass das entsprechende Ladekabel mitgeführt und der Akku abnehmbar ist. Das dauerhafte Mittragen des Kabels wird lediglich von Gästen sowie von Tourist* genutzt, da längere Strecken geplant und gefahren werden. Zudem ermöglichen die geringen Ladegeschwindigkeiten nur bei längeren Aufenthalten signifikante Reichweitengewinne. Des Weiteren bedingt ein Ladevorgang im öffentlichen Raum aufgrund spezi- fischer Systeme die Mitnahme des eigenen Ladegerätes. Aufgrund dessen Größe und Gewichts wird dieses nur selten durch die Nutzer*innen auf ausreichenden Streckenlängen mitgeführt. Lademög- lichkeiten im öffentlichen Raum unterliegen oft einer geringen oder nicht sachgerechten Nutzung. Beschädigungen sind verbreitet und entsprechen nicht einem angemessenen Verhältnis zum Nut- zungsgrad. Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum stellen jedoch aus Marketingaspekten einen Anziehungspunkt für E-Bike-Nutzer*innen dar. Die Bereitstellung von LIS für E-Fahrräder im öffent- lichen Bereich sollte vorrangig durch Gastronomie und Hotellerie abgedeckt werden. Herausforde- rungen bestehen aktuell in der nicht genormten Ladehardware, wodurch grundsätzlich eine erhöhte B...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.