Common use of Listen der spezifischen Verpflichtungen Clause in Contracts

Listen der spezifischen Verpflichtungen. 1. Jede Vertragspartei legt in einer Liste ihre spezifischen Verpflichtungen nach den Artikeln 3.4 (Marktzugang), 3.5 (Inländerbehandlung) und 3.6 (Zusätzliche Verpflichtungen) fest. Jede Liste enthält für die Sektoren, für die derartige Verpflichtungen eingegangen werden, folgende Angaben:

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Samples: archiv.llv.li

Listen der spezifischen Verpflichtungen. 1. Jede Vertragspartei legt in einer Liste ihre spezifischen Verpflichtungen nach den Artikeln 3.4 3.5 (Marktzugang), 3.5 3.6 (Inländerbehandlung) und 3.6 3.7 (Zusätzliche VerpflichtungenVer- pflichtungen) fest. Jede Liste enthält für die Sektoren, für die derartige Verpflichtungen eingegangen Verpflich- tungen übernommen werden, folgende Angaben:

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Samples: fedlex.data.admin.ch

Listen der spezifischen Verpflichtungen. 1. Jede Vertragspartei legt in einer Liste ihre spezifischen Verpflichtungen nach den Artikeln 3.4 3.5 (Marktzugang), 3.5 3.6 (Inländerbehandlung) und 3.6 3.7 (Zusätzliche Verpflichtungen) fest. Jede Liste enthält ent- hält für die Sektoren, für die derartige Verpflichtungen eingegangen übernommen werden, folgende Angaben:

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Samples: www.llv.li

Listen der spezifischen Verpflichtungen. 1. Jede Vertragspartei legt in einer Liste ihre spezifischen Verpflichtungen nach den Artikeln 3.4 (Marktzugang), 3.5 (Inländerbehandlung) und 3.6 (Zusätzliche VerpflichtungenVer- pflichtungen) fest. Jede Liste enthält für die Sektoren, für die derartige Verpflichtungen Verpflich- tungen eingegangen werden, folgende Angaben:

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Samples: fedlex.data.admin.ch