Common use of Lizenzgewährung Clause in Contracts

Lizenzgewährung. (a) Vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen, die in dieser Vereinbarung dargelegt sind, und vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Lizenzgebühren und unter der Voraussetzung, dass der LIZENZNEHMER und seine Endnutzer die im folgenden Abschnitt 3 dargelegten Beschränkungen der Lizenz einhalten, gewährt DEVOLUTIONS dem LIZENZNEHMER und seinen autorisierten Endnutzern eine unbefristete, nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz (die „Lizenz“) (i) die Software für den einzigen Zweck, die internen Geschäfte, Aktivitäten und Betriebsabläufe des LIZENZNEHMERS zu unterstützen, in Übereinstimmung mit der Dokumentation herunterzuladen, zu installieren, zu vervielfältigen und zu verwenden und (ii) die Dokumentation herunterzuladen, zu speichern, auszudrucken, zu kopieren und ausschließlich für Support- und Unterstützungszwecke im Zusammenhang mit der Verwendung der Software zu verwenden und (iii) eine Kopie der Software für Archivierungs-, Notfall-Backup- oder Wiederherstellungszwecke anzufertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopie für keinen anderen Zweck verwendet wird. Der LIZENZNEHMER und jeder Endnutzer erkennen an, dass jede Kopie der Software, die von einem von ihnen installiert wird, lizenziert ist und nicht verkauft wird und sie keinen Rechtsanspruch auf oder das Eigentum an der Software selbst erwerben. Der LIZENZNEHMER ist für die Sicherstellung verantwortlich, dass alle Endnutzer die Lizenz und die Bestimmungen dieser Vereinbarungen stets einhalten, wenn sie die Software und die Dokumentation nutzen. Der LIZENZNEHMER ist gegenüber DEVOLUTIONS für alle Handlungen und Unterlassungen verantwortlich, die von Endnutzern unter Verletzung dieser Vereinbarung begangen werden, und der LIZENZNEHMER wird DEVOLUTIONS von allen Ansprüchen oder Schäden freistellen, die DEVOLUTIONS im Zusammenhang damit entstehen. (b) Die Anzahl der Endnutzer, die zur Installierung und Nutzung der Software autorisiert sind, wird nach Maßgabe der Art der durch den LIZENZNEHMER erworbenen oder von ihm erhaltenen Lizenz schwanken. Es sind fünf (5) Arten von Lizenzen erhältlich: (i) die Einzelnutzerlizenz, (ii) die Mehrnutzerlizenz; (iii) die Standortlizenz, (iv) die Länderlizenz und (v) die Globallizenz: ausgestellten Rechnung angegeben ist). Der LIZENZNEHMER ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Anzahl der Endnutzer, welche die Software verwenden, nicht die durch die Lizenz autorisierte Anzahl der Endnutzer übersteigt.

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Samples: Lizenzvereinbarung

Lizenzgewährung. (a) a. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich dieser EULA, gewährt Juniper Ihnen eine nicht ausschließliche und Bestimmungennicht übertragbare Lizenz, die in dieser Vereinbarung dargelegt sindkein Recht zur Vergabe von Unterlizenzen gewährt. Die Lizenz erlaubt es Ihnen die während der Lizenzlaufzeit (i) die Software zu nutzen und (ii) jedes Update zu nutzen, das als Teil der Wartungsdienstleistungen für diese Softwarelizenz oder Juniper-Plattform (für Embedded Software-Lizenzen und vorbehaltlich zugehörige Feature-Set-Lizenzen) für die lizenzierten Einheiten vereinbart wurde. Für jedes Update (falls vorhanden) gelten die gleichen Bedingungen wie für die Software, auf die sich das Update bezieht. b. Solange Ihre Nutzung der Zahlung Software nicht die lizenzierten Einheiten übersteigt, die Sie erworben haben, dürfen Sie die Software auf jedem Gerät verwenden, das diese unterstützt, AUSGENOMMEN (i) Software mit einer Embedded Software-Lizenz, (ii) Betriebssystem-Software, die separat von der anwendbaren Lizenzgebühren Juniper-Plattform lizenziert und erworben wurde und die unter der Voraussetzung, dass der LIZENZNEHMER und seine Endnutzer die diese Betriebssystem-Software unter eine wirksame Gewährleistungs- oder Wartungsdienstleistungsvereinbarung fällt, nur auf einer Ersatz-Juniper-Plattform (von Juniper oder einer genehmigter Quelle) im folgenden Abschnitt 3 dargelegten Beschränkungen der Lizenz einhaltenFalle eines Hardwarefehlers (mit sofortiger schriftlicher Mitteilung an Juniper) installiert und genutzt werden darf, gewährt DEVOLUTIONS dem LIZENZNEHMER und seinen autorisierten Endnutzern eine unbefristete, nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz (die „Lizenz“) (i) die Software für den einzigen Zweck, die internen Geschäfte, Aktivitäten und Betriebsabläufe des LIZENZNEHMERS zu unterstützen, in Übereinstimmung mit der Dokumentation herunterzuladen, zu installieren, zu vervielfältigen und zu verwenden und (ii) die Dokumentation herunterzuladen, zu speichern, auszudrucken, zu kopieren und ausschließlich für Support- und Unterstützungszwecke im Zusammenhang mit der Verwendung der Software zu verwenden und (iii) eine Kopie der für Software für Archivierungs-und ihre Updates, Notfallauf die Sie über einen kommerziellen Cloud-Backup- Service-Provider als autorisierter Händler oder Wiederherstellungszwecke anzufertigeneinen anderen von Juniper autorisierten kommerziellen Cloud-Service-Provider zugreifen, vorausgesetztin welchem Fall Sie berechtigt sind, dass diese Kopie für keinen anderen Zweck verwendet wird. Der LIZENZNEHMER nur auf solche Software-Instanzen zuzugreifen und jeder Endnutzer erkennen an, dass jede Kopie der Softwaresolche Software- Instanzen zu nutzen, die von einem von ihnen installiert wirdin der Commercial Cloud-Serviceumgebung für Sie bereitgestellt werden und Ihr Zugriffs- und Nutzungsrecht beschränkt sich ausschließlich auf den kommerziellen Cloud-Service; oder (iv) wie anderweitig in einer schriftlichen Änderung zu dieser Vereinbarung oder in einer SSLA (falls vorhanden) vereinbart. c. Sie dürfen keine Kopien der lizenzierten Software erstellen, lizenziert ist und nicht verkauft wird und sie keinen Rechtsanspruch auf oder das Eigentum an der Software selbst erwerben. Der LIZENZNEHMER es sei denn, dies ist für die Sicherstellung verantwortlich, dass alle Endnutzer die Lizenz Archivierungszwecke und die Bestimmungen dieser Vereinbarungen stets einhalten, wenn sie „kalte“ Sicherungszwecke erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Failover- oder „warme“ Sicherungszwecke. d. Wenn es die Software und die Dokumentation nutzen. Der LIZENZNEHMER ist gegenüber DEVOLUTIONS für alle Handlungen und Unterlassungen verantwortlichLizenzverwaltungstechnologie erlauben, können Sie Lizenzen auf einer einzigen Instanz der Software kombinieren, sodass die maximale Anzahl lizenzierter Einheiten der Summe aller Softwarelizenzen entspricht, die von Endnutzern unter Verletzung dieser Vereinbarung begangen werden, und der LIZENZNEHMER wird DEVOLUTIONS von allen Ansprüchen oder Schäden freistellenInstanz zugewiesen sind. e. Software, die DEVOLUTIONS im Zusammenhang damit entstehenfür Labore, Klassenzimmer, Tests, Demos, Redundanzen, Failover-Systeme oder andere nicht kommerzielle Anwendungen lizenziert ist, darf in einer Produktionsumgebung nicht verwendet werden und darf nur für die in entweder der SKU oder der zugehörigen SSLA (falls vorhanden) angeführten Zwecke genutzt werden. (b) Die Anzahl der Endnutzer, die zur Installierung und Nutzung der Software autorisiert sind, wird nach Maßgabe der Art der durch f. Für den LIZENZNEHMER erworbenen oder von ihm erhaltenen Lizenz schwanken. Es sind fünf (5) Arten von Lizenzen erhältlich: (i) die Einzelnutzerlizenz, (ii) die Mehrnutzerlizenz; (iii) die Standortlizenz, (iv) die Länderlizenz und (v) die Globallizenz: ausgestellten Rechnung angegeben ist). Der LIZENZNEHMER ist dafür verantwortlich, sicherzustellenFall, dass die Anzahl der EndnutzerJuniper-Plattform keine Softwarelizenz enthält, welche muss eine separate Softwarelizenz erworben werden, um die Software verwenden, nicht die durch die Lizenz autorisierte Anzahl der Endnutzer übersteigtBetriebssystemsoftware zu nutzen.

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Samples: Software License Agreement

Lizenzgewährung. (a) 1.1 Vorbehaltlich der Bedingungen vollständigen und Bestimmungenfristgerechten Begleichung der Lizenzgebühr für die Software und Ihrer Einhaltung aller Bestimmungen dieser EULA gewährt Ihnen Schneider Electric ein nicht exklusives, nicht übertragbares, beschränktes und weltweites - sofern keine geografischen Begrenzungen vorliegen - Lizenzrecht zur Verwendung der Software, die in dieser Vereinbarung dargelegt sindder Auftragsbestätigung, in der Dokumentation oder im Feld „Über“ der besagten Software beschrieben ist, für die hier angegebene Dauer und vorbehaltlich in Übereinstimmung mit dem hier definierten Lizenzmodell. Die Software darf ausschließlich im Rahmen Ihrer regulären Tätigkeit von den benannten Benutzern, an den Standorten, auf den Geräten und/oder Systemen verwendet werden, für die Sie eine Lizenz für die betreffende Software erhalten haben und die den in der Zahlung Auftragsbestätigung, in der anwendbaren Lizenzgebühren Dokumentation oder im Feld „Über“ ausgewiesenen benannten Benutzern, Standorten, Geräten und/oder Systemen entsprechen. Wenn in der Auftragsbestätigung, in der Dokumentation oder im Feld „Über“ keine Dauer bzw. kein Gültigkeitsende für die hiermit gewährte Lizenz angegeben ist, dann wird die Dauer bzw. das Gültigkeitsende auf ein (1) Jahr ab dem Datum festgelegt, an dem Ihnen die Software zugestellt wurde (es sei denn, es handelt sich um eine Probelizenz, für die die Dauer bzw. das Gültigkeitsende auf dreißig (30) Tage festgelegt wird). Die Software wird Ihnen ausschließlich in Form eines Objektcodes (computerlesbar) bereitgestellt und Schneider Electric ist keinesfalls verpflichtet, den Quellcode der Software für Sie offenzulegen, es sei denn, eine derartige Verpflichtung ist gemäß Paragraph 11 vorgegeben. Die Software (einschließlich der zugehörigen Dokumentation) wird Ihnen unter Lizenz bereitgestellt und nicht an Sie verkauft. 1.2 Diese EULA beschreibt und regelt Ihre Rechte zu Installation und Verwendung der VoraussetzungSoftware. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der LIZENZNEHMER die Bestimmungen dieser EULA und seine Endnutzer die aller von Schneider Electric ausgestellten Auftragsbestätigungen Vorrang erhalten vor den Bestimmungen in ggf. von Ihnen ausgestellten und übermittelten Kaufaufträgen oder Kaufunterlagen und diese ersetzen. Die Bestimmungen in den von Ihnen ausgestellten Kaufaufträgen oder Kaufunterlagen werden von Schneider Electric ausdrücklich abgelehnt, soweit sie mit den Bestimmungen dieser EULA nicht vereinbar sind. 1.3 Nach Ablauf des Probezeitraums oder im folgenden Abschnitt 3 dargelegten Beschränkungen Fall einer befristeten Lizenz nach Ablauf des begrenzten Zeitraums, für den Ihnen die Lizenz eingeräumt wurde, wird Ihre Lizenz für die Software automatisch und mit sofortiger Wirkung ungültig, sofern keine neue Lizenz bei Schneider Electric erworben wird. Infolgedessen wird die Software ggf. automatisch deinstalliert und/oder unbrauchbar gemacht (mit oder ohne vorhergehende Warnung). 1.4 Sie erkennen an, dass bei der Lizenz einhaltenAktivierung der Software per Internet oder Telefon ggf. Gebühren anfallen. 1.5 Wenn technologische Mechanismen entwickelt/integriert werden, gewährt DEVOLUTIONS dem LIZENZNEHMER und seinen autorisierten Endnutzern eine unbefristete, um die nicht-exklusivelizenzierte oder unrechtmäßige Verwendung der Software zu verhindern, stimmen Sie zu, dass Schneider Electric zum Einsatz derartiger Mechanismen berechtigt ist und dass Sie allen Anforderungen in Verbindung mit derartigen technologischen Mechanismen entgegenkommen. Diese Mechanismen stellen keinen Defekt in der Software dar und geben Ihnen keinen Anspruch auf etwaige Gewährleistungsrechte. 1.6 Sofern Sie keine Firmenlizenz, wie ausdrücklich in der vorliegenden EULA definiert, erworben haben, ist eine Verwendung der Software im Floating-, Concurrent- oder Shared-Modus nicht unterlizenzierbare gestattet und nicht übertragbare Ihnen wird mit dieser EULA eine Einzelbenutzer- oder Mehrbenutzer-Lizenz für die Verwendung der Software gewährt. 1.7 Die Einzelbenutzer-Lizenz gilt, wenn auf einem Etikett auf dem Datenträger der Software selbst, im zugehörigen Feld „Über“, in der Auftragsbestätigung, in der Dokumentation oder andernorts der Vermerk „Einzelbenutzer-Lizenz“ angegeben ist. Eine Einzelbenutzer-Lizenz kann jeweils nur auf einem einzelnen Personal Computer, Tablet-PC, Smartphone oder vergleichbaren Gerät (im Folgenden „Gerät“) installiert und genutzt werden. Die Installation und Verwendung in einem Netzwerk oder einem anderen Multistations-Rechensystem, das die „Lizenz“)gleichzeitige Verwendung durch mehrere Benutzer ermöglicht, sind untersagt. 1.8 Ungeachtet des vorangehenden Paragraphs sind Sie zum Download und zur Nutzung der Software auf mehr als einem einzelnen Gerät berechtigt, wenn: (i) die es sich bei der Software für den einzigen Zweck, die internen Geschäfte, Aktivitäten und Betriebsabläufe des LIZENZNEHMERS zu unterstützen, in Übereinstimmung mit der Dokumentation herunterzuladen, zu installieren, zu vervielfältigen und zu verwenden um eine mobile Applikation (App) handelt und (ii) die Dokumentation herunterzuladenbesagten Geräte alle von Ihnen unter demselben Benutzerkonto verwendet werden, zu speichernfür das die Applikation ursprünglich heruntergeladen wurde. 1.9 Die Mehrbenutzer-Lizenz gilt, auszudruckenwenn auf einem Etikett auf dem Datenträger der Software selbst, zu kopieren und ausschließlich für Support- und Unterstützungszwecke im Zusammenhang mit zugehörigen Feld „Über“, in der Verwendung Auftragsbestätigung, in der Software zu verwenden und (iii) eine Kopie Dokumentation oder andernorts der Software für Archivierungs-, NotfallVermerk „Mehrbenutzer-Backup- oder Wiederherstellungszwecke anzufertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopie für keinen anderen Zweck verwendet wird. Der LIZENZNEHMER und jeder Endnutzer erkennen an, dass jede Kopie der Software, die von einem von ihnen installiert wird, lizenziert ist und nicht verkauft wird und sie keinen Rechtsanspruch auf oder das Eigentum an der Software selbst erwerben. Der LIZENZNEHMER ist für die Sicherstellung verantwortlich, dass alle Endnutzer die Lizenz und die Bestimmungen dieser Vereinbarungen stets einhalten, wenn sie die Software und die Dokumentation nutzen. Der LIZENZNEHMER ist gegenüber DEVOLUTIONS für alle Handlungen und Unterlassungen verantwortlich, die von Endnutzern unter Verletzung dieser Vereinbarung begangen werden, und der LIZENZNEHMER wird DEVOLUTIONS von allen Ansprüchen oder Schäden freistellen, die DEVOLUTIONS im Zusammenhang damit entstehen. (b) Die Anzahl der Endnutzer, die zur Installierung und Nutzung der Software autorisiert sind, wird nach Maßgabe der Art der durch den LIZENZNEHMER erworbenen oder von ihm erhaltenen Lizenz schwanken. Es sind fünf (5) Arten von Lizenzen erhältlich: (i) die Einzelnutzerlizenz, (ii) die Mehrnutzerlizenz; (iii) die Standortlizenz, (iv) die Länderlizenz und (v) die Globallizenz: ausgestellten Rechnung Lizenz“ angegeben ist). Der LIZENZNEHMER ist dafür verantwortlichEine Mehrbenutzer-Lizenz gestattet eine gleichzeitige und unbegrenzte Anzahl von Installationen der betreffenden Software auf mehreren Personal Computern oder vergleichbaren Geräten, sicherzustellenin einem Netzwerk oder einem anderen Mehrstations-Rechensystem, dass außer die Mehrbenutzer-Lizenz begrenzt die Anzahl der EndnutzerBenutzer auf die Anzahl, welche die für die erworbene und registrierte Software verwendenvorgegeben wurde. Wenn eine Mehrbenutzer-Lizenz in einem Netzwerk oder einem anderen Multistations-Rechensystem verwendet wird, nicht haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die durch die Lizenz autorisierte Anzahl der Endnutzer übersteigtEinhaltung aller in dieser EULA genannten Einschränkungen sicherzustellen.

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Samples: End User License Agreement

Lizenzgewährung. (a) 3.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen, Bedingungen und Bestimmungenanderen Einschränkungen, die in dieser Vereinbarung dargelegt und einem gültigen Einzelvertrag (einschließlich fristgerechter Zahlung der darin festgelegten Gebühren) aufgeführt sind, und vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Lizenzgebühren und unter der Voraussetzung, dass der LIZENZNEHMER und seine Endnutzer die gewährt HCLSoftware im folgenden Abschnitt 3 dargelegten Beschränkungen der Lizenz einhalten, gewährt DEVOLUTIONS Rahmen seiner IPR dem LIZENZNEHMER und seinen autorisierten Endnutzern Lizenznehmer eine unbefristete, nicht-exklusivenicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare übertragbare, beschränkte und nicht übertragbare Lizenz (gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung kündbare Lizenz, ohne das Recht zur Erteilung von Unterlizenzen, um die „Lizenz“) Programme (i) die Software für den einzigen Zweck, die internen Geschäfte, Aktivitäten und Betriebsabläufe innerhalb des LIZENZNEHMERS zu unterstützen, in Übereinstimmung mit der Dokumentation herunterzuladen, zu installieren, zu vervielfältigen und zu verwenden und (ii) die Dokumentation herunterzuladen, zu speichern, auszudrucken, zu kopieren und ausschließlich für Support- und Unterstützungszwecke im Zusammenhang mit der Verwendung der Software zu verwenden und (iii) eine Kopie der Software für Archivierungs-, Notfall-Backup- oder Wiederherstellungszwecke anzufertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopie für keinen anderen Zweck verwendet wird. Der LIZENZNEHMER und jeder Endnutzer erkennen an, dass jede Kopie der Software, die von einem von ihnen installiert wird, lizenziert ist und nicht verkauft wird und sie keinen Rechtsanspruch auf oder das Eigentum an der Software selbst erwerben. Der LIZENZNEHMER ist für die Sicherstellung verantwortlich, dass alle Endnutzer die Lizenz und die Bestimmungen dieser Vereinbarungen stets einhalten, wenn sie die Software und die Dokumentation nutzen. Der LIZENZNEHMER ist gegenüber DEVOLUTIONS für alle Handlungen und Unterlassungen verantwortlich, die von Endnutzern unter Verletzung dieser Vereinbarung begangen werden, und der LIZENZNEHMER wird DEVOLUTIONS von allen Ansprüchen oder Schäden freistellen, die DEVOLUTIONS im Zusammenhang damit entstehen. (b) Die Anzahl der Endnutzer, die zur Installierung und Nutzung der Software autorisiert sind, wird nach Maßgabe der Art der durch den LIZENZNEHMER erworbenen oder von ihm erhaltenen Lizenz schwanken. Es sind fünf (5) Arten von Lizenzen erhältlich: (i) die EinzelnutzerlizenzGebietes, (ii) die Mehrnutzerlizenz; bis zur lizenzierten Kapazität als Obergrenze, (iii) nur für die Standortlizenzinternen Geschäftszwecke des Lizenznehmers, (iv) für die Länderlizenz Dauer der Laufzeit laut Bestellung und (v) im Einklang mit der Dokumentation, des Lizenzinformationsdokuments sowie des jeweiligen Einzelvertrages zu installieren, aufzurufen und zu nutzen. Zur Klarstellung ist anzumerken, dass dem Lizenznehmer keine Rechte eingeräumt werden von den Programmen abgeleitete Werke zu erstellen oder die Globallizenz: ausgestellten Rechnung Programme abzutreten, weiterzugeben, zu verleasen, zu vermieten oder in anderer Form befristet oder unbefristet zu übertragen. Der Lizenztyp ist in der jeweiligen Bestellung angegeben istund kann eine zeitlich unbefristete Lizenz ("Kauflizenz") oder eine zeitlich befristete Lizenz ("Mietlizenz") umfassen. 3.2. Die mit dem Lizenznehmer Verbundenen Unternehmen und Autorisierten Nutzer können die Programme und den Support nach den Bedingungen dieser Vereinbarung installieren und aufrufen bzw. nutzen, wobei der Lizenznehmer sich zur Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung und des jeweiligen Einzelvertrages durch seine Verbundenen Unternehmen und Autorisierten Nutzer verpflichtet. Diese Nutzung durch die mit dem Lizenznehmer Verbundenen Unternehmen und Autorisierten Nutzer wird bei der Ermittlung der Lizenzierten Kapazität durch den Lizenznehmer angerechnet. 3.3. HCLSoftware kann nach eigenem Ermessen eine Pre-Release-, Alpha- oder Beta-Version des Programms sowie features und/oder Pre-Release, Alpha- oder Beta Programm-Code zur Verfügung stellen, die zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung nicht allgemein verfügbar sind (im Folgenden „Pre-Release Programm“ genannt). Der LIZENZNEHMER ist dafür verantwortlich, sicherzustellenHCLSoftware übernimmt für Pre-Release-Programme keine Gewähr dafür, dass die Anzahl allgemein verfügbare Version mit dem Pre-Release-Programm identisch sein wird oder dass die allgemein verfügbare Version keine Neuinstallation erfordert. Wenn der EndnutzerLizenznehmer sich für den Support registriert oder, welche wenn er anderweitig von HCLSoftware dazu aufgefordert wird, stellt der Lizenznehmer HCLSoftware spezifische Informationen über die Erfahrungen des Lizenznehmers mit der Verwendung des Pre-Release-Programms zur Verfügung. Das Pre-Release-Programm (a) darf nur zu Testzwecken und nicht im Produktionsbetrieb verwendet werden, es sei denn, HCLSoftware hat dies anderweitig schriftlich genehmigt, und (b) wurde nicht getestet oder von Fehlern befreit und ist experimentell. Die Dokumentation kann nur als Entwurf vorliegen und wird in vielen Fällen unvollständig sein wird. HCLSoftware macht keine Zusicherungen in Bezug auf die Vollständigkeit, die Richtigkeit oder die Nutzung oder den Betrieb des Pre-Release- Programms durch den Lizenznehmer. DIE PRE-RELEASE-PROGRAMME WERDEN OHNE JEGLICHE HAFTUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND ZUR VERFÜGUNG GESTELLT („AS IS“), EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNGEN VON RECHTEN, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE JEGLICHER AUSDRÜCKLICHER GEWÄHRLEISTUNG, DIE AN ANDERER STELLE IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTEN IST. Wenn der Lizenznehmer auch ein Tester des Pre- Release-Programms ist (wie in der Pre-Release-Testvereinbarung ("Pre-Release-Vereinbarung") definiert, welcher der Lizenznehmer während des Registrierungsprozesses vor dem Bezug des Pre- Release-Programms zugestimmt hat), erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung zusätzlich zu den Bedingungen der Pre-Release-Vereinbarung gelten und diese nicht ersetzen. 3.4. Wenn das Programm auf Test-, Demonstrations- oder Evaluierungsbasis lizenziert wird, darf das Programm ausschließlich nur für solche Zwecke und in Übereinstimmung mit den in Ziffer 4 festgelegten Nutzungsbeschränkungen für den in der jeweiligen Bestellung oder dem Testdokument definierten Evaluierungszeitraum (der "Testzeitraum") genutzt werden. Nach Ablauf des Testzeitraums erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms automatisch und der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Programm zu deinstallieren und alle Kopien oder Teilkopien des Programms an HCLSoftware zurückzugeben oder HCLSoftware schriftlich zu bestätigen, dass alle Kopien oder Teilkopien des Programms aus den Computerbibliotheken und/oder Speichergeräten des Lizenznehmers gelöscht und vernichtet wurden. Wenn der Lizenznehmer seine Nutzung des Programms über den Testzeitraum hinaus fortsetzen möchte, kann er sich an HCLSoftware oder ein HCLSoftware-Tochterunternehmen wenden, um eine Lizenz für das Programm gegen die entsprechende Gebühr zu erwerben. DIE NUTZUNG DES PROGRAMMS DURCH DEN LIZENZNEHMER WÄHREND DES TESTZEITRAUMES ERFOLGT OHNE JEGLICHE HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND („AS IS“), EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN VON RECHTEN, NICHT-VERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SOWIE ALLE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE AN ANDERER STELLE IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTEN SIND. 3.5. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Programme gegebenenfalls Fremdsoftware und/oder Open Source Software verwendenenthalten und auf Programm-Anforderungen angewiesen sein könnten. Die Open Source Software und Fremdsoftware werden dem Lizenznehmer in Einklang mit den Lizenzbedingungen der jeweiligen Open Source Software bzw. Fremdsoftware zur Verfügung gestellt. Für den Fall, nicht dass das Programm auf Programm-Anforderungen angewiesen ist und in dem Einzelvertrag keine ausdrücklich anderslautenden Regelungen vorgesehen sind, bestätigt der Lizenznehmer, dass (a) HCLSoftware und seine Verbundenen Unternehmen keine Rechte an geistigem Eigentum beschafft oder auf den Lizenznehmer übertragen haben, um die durch Programm-Anforderungen zu nutzen, (b) er für die Lizenz autorisierte Anzahl Beschaffung der Endnutzer übersteigtnotwendigen Rechte/Lizenzen an den Programm- Anforderungen allein verantwortlich ist, (c) HCLSoftware keine Gewährleistung oder Support für Programm-Anforderungen anbietet und (d) Ansprüche hinsichtlich der Programm-Anforderungen gegen den maßgeblichen externen Anbieter der Programm-Anforderungen zu stellen sind.

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Samples: Rahmenlizenzvereinbarung

Lizenzgewährung. (a) Vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen, die in dieser Vereinbarung dargelegt sind, und vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Lizenzgebühren und unter der Voraussetzung, dass der LIZENZNEHMER und seine Endnutzer die im folgenden Abschnitt 3 dargelegten Beschränkungen der Lizenz einhaltenSofern Sie diesem Lizenzvertrag zugestimmt haben, gewährt DEVOLUTIONS dem LIZENZNEHMER und seinen autorisierten Endnutzern Ihnen Altova eine unbefristete, nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz (mit Ausnahme der nachfolgenden Bestimmungen) Lizenz, ohne das Recht zur Vergabe von Sublizenzen, zur Installation und Verwendung der AED Software auf einem kompatiblen Einzelplatzrechner oder einer Workstation, wobei die „Lizenz“)maximale Zahl an Computern, die im (i) Wenn Sie eine Lizenz der „benutzerdefinierten Version“ der AED Software erworben haben, sind Sie berechtigt, die Software für den einzigen Zweck, die internen Geschäfte, Aktivitäten und Betriebsabläufe des LIZENZNEHMERS auf bis zu unterstützen, in Übereinstimmung mit der Dokumentation herunterzuladen, 5 kompatiblen Einzelplatzrechnern oder Workstations zu installieren, auf denen Sie der primäre Nutzer sind. Dadurch können Sie von einem Computer zu vervielfältigen und zu verwenden und (ii) die Dokumentation herunterzuladen, zu speichern, auszudrucken, zu kopieren und ausschließlich für Support- und Unterstützungszwecke im Zusammenhang mit der Verwendung der Software zu verwenden und (iii) eine Kopie der Software für Archivierungs-, Notfall-Backup- oder Wiederherstellungszwecke anzufertigeneinem anderen je nach Bedarf wechseln, vorausgesetzt, dass diese Kopie für keinen anderen Zweck die Software von Ihnen als benutzerdefinierter Nutzer jeweils nur einmal gleichzeitig verwendet wird. Der LIZENZNEHMER Wenn Sie mehrere benutzerdefinierte Lizenzen erworben haben, erhält jeder individuell definierte Nutzer einen gesonderten Lizenzschlüssel. (ii) Wenn Sie eine Parallellizenz AED Software-Version erworben haben, können Sie die Software auf mehreren kompatiblen und jeder Endnutzer erkennen anbetrieblich genutzten Computern installieren, jedoch höchstens zehnmal (10-mal) die maximale Zahl der Benutzer, vorausgesetzt, dass jede nur die maximale Zahl von Benutzern die Software wirklich gleichzeitig nutzen sowie weiters vorausgesetzt, dass die Computer, auf welchen die Software installiert ist, in dasselbe physische Computer Netzwerk eingebunden sind. Die maximale Zahl der Parallelbenutzer wird beim Kauf der AED Software festgelegt. Sofern die Parallelbenutzer Version der Software an mehr als einem Standort oder in mehr als einem Netzwerk verwendet werden soll, sind für jedes physisch getrennte Netzwerk sowie für jeden physisch getrennten Standort separate Parallelbenutzer Lizenzen erforderlich, wobei die oben erwähnten Einschränkungen hinsichtlich der maximalen Zahl der Benutzer und die Anzahl der Nutzer, die die Software benutzen oder Zugang zur Software benötigen, anwendbar sind. Für den Fall, dass ein Computer nicht in dasselbe physische Netzwerk eingebunden ist, ist für diesen eine lokal installierte Benutzerlizenz erforderlich. Be- und Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Parallelbenutzer Lizenzen auf Heimcomputern sind in diesem Abschnitt geregelt. (iii) Sie dürfen eine Kopie der SoftwareAED Software für Sicherungs- und eine Kopie für Archivierungszwecke herstellen, die sofern diese nicht auf einem Computer installiert oder verwendet werden. Außerdem müssen bei Kopien zu Sicherungs- und Archivierungszwecken alle im Original enthaltenen urheber- und patentrechtlichen Angaben sowie alle anderen Angaben hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte von einem von ihnen installiert wirdIhnen reproduziert werden und in der jeweiligen Kopie der Software unverändert enthalten sein. Sicherungs- und Archivierungskopien dürfen nur dann an Dritte übertragen werden, lizenziert ist und nicht verkauft wird und sie keinen Rechtsanspruch auf oder das Eigentum wenn gleichzeitig eine Übertragung aller Rechte an der Software selbst erwerbengemäß dieses Lizenzvertrages erfolgt. Der LIZENZNEHMER ist für Sie als der primäre Nutzer des Computers, auf dem die Sicherstellung verantwortlichAED Software installiert ist, dass alle Endnutzer dürfen die Lizenz und die Bestimmungen dieser Vereinbarungen stets einhaltenSoftware auch auf einem Ihrer privaten Computer zum persönlichen Gebrauch installieren. Eine Kopie der AED Software darf auf privaten Computern bis zur maximalen Anzahl zugelassener Nutzer installiert werden, wenn sie die Software und die Dokumentation nutzen. Der LIZENZNEHMER ist gegenüber DEVOLUTIONS für alle Handlungen und Unterlassungen verantwortlich, die von Endnutzern unter Verletzung dieser Vereinbarung begangen werden, und der LIZENZNEHMER wird DEVOLUTIONS von allen Ansprüchen oder Schäden freistellen, die DEVOLUTIONS im Zusammenhang damit entstehen. (b) Die Anzahl der Endnutzer, die zur Installierung und Nutzung der Software autorisiert sind, wird nach Maßgabe der Art der durch den LIZENZNEHMER erworbenen oder von ihm erhaltenen Lizenz schwanken. Es sind fünf (5) Arten von Lizenzen erhältlich: (i) die Einzelnutzerlizenz, (ii) die Mehrnutzerlizenz; (iii) die Standortlizenz, (iv) die Länderlizenz und (v) die Globallizenz: ausgestellten Rechnung angegeben sichergestellt ist). Der LIZENZNEHMER ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Anzahl Software nicht gleichzeitig auf dem privaten Computer und dem primären Computer benutzt wird. Wenn Sie eine Parallel-Nutzer Version der EndnutzerAED Software für den privaten Gebrauch nutzen, welche dürfen Sie die Software verwendenauf jedem kompatiblen Computer installieren, nicht die durch die Lizenz autorisierte bis zur erlaubten maximalen Anzahl der Endnutzer übersteigtvon Nutzern.

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Samples: Endbenutzer Lizenzvertrag

Lizenzgewährung. (ai) Vorbehaltlich Sofern Sie diesem Lizenzvertrag zugestimmt haben, gewährt Ihnen Altova eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare (mit Ausnahme der Bedingungen nachfolgenden Bestimmungen) Lizenz, ohne das Recht zur Vergabe von Sublizenzen, zur Installation und BestimmungenVerwendung der Software auf einem kompatiblen Einzelplatzrechner oder einer Workstation, wobei die in dieser Vereinbarung dargelegt sindmaximale Zahl an Computern, und vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Lizenzgebühren und unter der Voraussetzung, dass der LIZENZNEHMER und seine Endnutzer die im folgenden Abschnitt 3 dargelegten Beschränkungen der Lizenz einhalten, gewährt DEVOLUTIONS dem LIZENZNEHMER und seinen autorisierten Endnutzern eine unbefristete, nicht-exklusiveLizenzumfang enthalten sind, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz überschritten werden darf. Vorbehaltlich der Beschränkungen gemäß Abschnitt 1 (die „Lizenz“c) (i) die Software für den einzigen Zweck, die internen Geschäfte, Aktivitäten und Betriebsabläufe des LIZENZNEHMERS zu unterstützen, in Übereinstimmung mit der Dokumentation herunterzuladen, zu installieren, zu vervielfältigen und zu verwenden und (ii) die Dokumentation herunterzuladen, zu speichern, auszudrucken, zu kopieren und ausschließlich für Support- und Unterstützungszwecke im Zusammenhang mit der Verwendung der Software zu verwenden und (iii) dürfen Sie eine Kopie der Software auf mehr als einem Ihrer kompatiblen Einzelplatzrechnern oder Workstations installieren und verwenden, wenn Sie eine Named-User-Lizenz erworben haben. Diese maximale Zahl an Computern und/oder Benutzern wird beim Kauf der Software festgelegt und genau angegeben. Während des Evaluierungszeitraums (wie nachfolgend definiert) darf die Software nur von einem Benutzer und auf nur einem Einzelplatzrechner oder einer Workstation installiert und genutzt werden. Wenn Sie die Lizenz im Rahmen eines Pakets von Altova-Softwareprodukten („Produktpaket“) erworben haben, von denen Sie nicht jedes Produkt einzeln installiert haben, gelten die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags für Archivierungs-, Notfall-Backup- oder Wiederherstellungszwecke anzufertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopie für keinen anderen Zweck verwendet wird. Der LIZENZNEHMER und jeder Endnutzer erkennen an, dass jede Kopie die Verwendung der gesamten Software, die im Lieferumfang des Produktpakets enthalten ist. (ii) Wenn Sie eine Lizenz für SchemaAgent erworben haben, dann gelten die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zur Nutzung der Software für den darin inkludierten SchemaAgent-Server („SchemaAgent-Server“). Dabei dürfen Sie den SchemaAgent-Server jedoch ausschließlich in Verbindung mit der Altova-Software und nur für die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Zwecke verwenden. (iii) Wenn Sie eine Lizenz für Altova Software erworben haben, die es dem Benutzer ermöglicht den Quellcode zu generieren, dann sind Sie durch die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz erteilten Genehmigung zur Installation und Verwendung der Software auch berechtigt, den Quellcode zu generieren, und zwar entweder (i) anhand von einem Modulen der Altova Library, die in der Software inkludiert sind (der auf diese Weise generierte Code wird als „beschränkter Quellcode“ bezeichnet), oder (ii) anhand Ihrer eigenen Schemata oder Mappings (der anhand Ihres eigenen Quellmaterials generierte Code wird als „unbeschränkter Quellcode“ bezeichnet). Zusätzlich zu den durch diesen Lizenzvertrag eingeräumten Rechten gewährt Ihnen Altova eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und eingeschränkte Lizenz, den gesamten generierten Code (bestehend aus dem beschränkten und unbeschränkten Quellcode) in eine ausführbare Objektcodeform zu übersetzen und diese zu verwenden, zu kopieren, weiterzugeben oder zu lizenzieren. Sie sind nur dann befugt, den beschränkten Quellcode ab- oder weiterzugeben, weiterzulizenzieren, zu verkaufen oder an Dritte zu übertragen, wenn die betreffende Partei bereits in Form eines gesonderten Lizenzvertrags oder einer anderen Vereinbarung mit Altova zur Verwendung des beschränkten Quellcodes berechtigt ist. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag, dürfen Sie die Altova-Library-Module oder den beschränkten Quellcode (oder sonstiges geistiges Eigentum von ihnen installiert wirdAltova enthalten in oder in Verbindung mit den Altova- Library-Modulen oder dem beschränkten Quellcode) nicht in solcher Art und Weise weitergeben, lizenziert ist und nicht verkauft wird und sie keinen Rechtsanspruch in andere Software einbetten, mit anderer Software verbinden oder auf andere Weise verwenden, die den beschränkten Quellcode den Bestimmungen des „Copylefts“, der freien Software oder das Eigentum einer Open Source Lizenz unterwerfen würde, welche die Offenlegung des beschränkten Quellcodes oder der Altova-Library- Module erforderlich machen würde. Xxxxxx behält sich alle übrigen Rechte an der Software selbst erwerbenvor. Der LIZENZNEHMER ist Bei den Bestandteilen von UModel, für die Sicherstellung verantwortlichein Reverse Engineering Ihres eigenen oder eines anderen Quellcodes, dass alle Endnutzer die Lizenz und die Bestimmungen dieser Vereinbarungen stets einhaltenden Sie rechtmäßig erworben haben, wenn sie die Software und die Dokumentation nutzenzulässig ist, stellt eine solche Verwendung durch Sie keinen Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag dar. Der LIZENZNEHMER Soweit dies nicht in Abschnitt 1(h) ausdrücklich gestattet wird, ist gegenüber DEVOLUTIONS für alle Handlungen und Unterlassungen verantwortlich, die von Endnutzern unter Verletzung dieser Vereinbarung begangen werden, und der LIZENZNEHMER wird DEVOLUTIONS von allen Ansprüchen oder Schäden freistellen, die DEVOLUTIONS im Zusammenhang damit entstehen. (b) Die Anzahl der Endnutzer, die zur Installierung und Nutzung ein Reverse Engineering der Software autorisiert sind, wird nach Maßgabe der Art der durch den LIZENZNEHMER erworbenen oder von ihm erhaltenen Lizenz schwanken. Es sind fünf (5) Arten von Lizenzen erhältlich: (i) die Einzelnutzerlizenz, (ii) die Mehrnutzerlizenz; (iii) die Standortlizenz, (iv) die Länderlizenz und (v) die Globallizenz: ausgestellten Rechnung angegeben ist). Der LIZENZNEHMER ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Anzahl der Endnutzer, welche die Software verwenden, nicht die durch die Lizenz autorisierte Anzahl der Endnutzer übersteigtexplizit untersagt.

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