Lizenzgewährung. Dem Kunden wird eine persönliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der integrierten SOFTWARE gewährt (sowie jegliche dazugehörige Dokumentation). Der Kunde darf die SOFTWARE oder einen Teil davon nicht vermieten, verkaufen, leasen oder anderweitig vertreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lizenzbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen