Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit Transferfä- higkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. auf- grund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen er- bringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt, Investment Fund Prospectus
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit Trans- ferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt, Investmentfondsprospekt
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit Transferfä- higkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. auf- grund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft – bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft - bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar konvertier- bar ist.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag & Prospekt
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht manEs besteht das Risiko, wenn dass ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft fehlender Transferbereitschaft der Währung seines Sitzlandes oder aus ähnlichen Gründen Leistungen nicht fristgerecht oder fristgerecht, überhaupt nicht oder nur in einer anderen Währung erbringen kann. So können z.z. B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.Gesellschaft
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Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit Transferfä- higkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. auf- grund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF bzw. der Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen Devisenbeschrän- kungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Treuhandvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit Transferfä- higkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. auf- grund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF bzw. der Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen Devisenbeschränkun- gen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Aif Fund Prospectus
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW bzw. der Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Mora- torien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW bzw. der Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht fristgerecht, oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds das Sondervermögen Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds das Teilvermögen Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Fondsvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft - bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Treuhandvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer auslän- discher Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines sei- nes Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.z. B. Zahlungen, auf die der Fonds das Sondervermögen Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Verkaufsprospekt
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer aus- ländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft -bereit- schaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht frist- gerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds das Sonderver- mögen Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen Devisenbe- schränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Verkaufsprospekt
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer ausländische Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines –bereitschaft ihres Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkönnen. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Immobilienfonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer ausländi- scher Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch das Sondervermögen An- spruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen Devisenbeschränkun- gen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Verkaufsprospekt
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender feh- lender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt über- haupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Treuhandvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund 27 fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Treuhandvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft - bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Fondsvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Mo- ratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar konvertier- bar ist.
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Samples: Treuhandvertrag
Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer aus ländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft bereit schaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht frist gerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds das Sonderver mögen Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen Devisenbe schränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
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Samples: Sales Contracts