Common use of Länder- oder Transferrisiko Clause in Contracts

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 17 contracts

Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 13 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit Transferfä- higkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. auf- grund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 6 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen er- bringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 6 contracts

Samples: Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt, Investment Fund Prospectus

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit Trans- ferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 4 contracts

Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt, Investmentfondsprospekt

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit Transferfä- higkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. auf- grund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 3 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 3 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft – bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 3 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft - bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar konvertier- bar ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag & Prospekt

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht manEs besteht das Risiko, wenn dass ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft fehlender Transferbereitschaft der Währung seines Sitzlandes oder aus ähnlichen Gründen Leistungen nicht fristgerecht oder fristgerecht, überhaupt nicht oder nur in einer anderen Währung erbringen kann. So können z.z. B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.Gesellschaft

Appears in 2 contracts

Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit Transferfä- higkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. auf- grund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF bzw. der Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen Devisenbeschrän- kungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit Transferfä- higkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. auf- grund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF bzw. der Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen Devisenbeschränkun- gen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Aif Fund Prospectus

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW bzw. der Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Prospectus and Trust Agreement

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Mora- torien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW bzw. der Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Prospectus and Trust Agreement

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht fristgerecht, oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds das Sondervermögen Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Investment Fund Prospectus

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds das Teilvermögen Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Fondsvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft - bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds AIF Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer auslän- discher Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines sei- nes Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.z. B. Zahlungen, auf die der Fonds das Sondervermögen Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Verkaufsprospekt

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer aus- ländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft -bereit- schaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht frist- gerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds das Sonderver- mögen Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen Devisenbe- schränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Verkaufsprospekt

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer ausländische Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines –bereitschaft ihres Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkönnen. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Immobilienfonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Investment Fund Prospectus

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer ausländi- scher Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch das Sondervermögen An- spruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen Devisenbeschränkun- gen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Verkaufsprospekt

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender feh- lender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt über- haupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund 27 fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft - bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Fondsvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kannkann (z.B. aufgrund von Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Mo- ratorien oder Embargos). So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds OGAW Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar konvertier- bar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Länder- oder Transferrisiko. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer aus­ ländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft ­bereit­ schaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht frist­ gerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds das Sonderver­ mögen Anspruch hat, ausbleiben ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen Devisenbe­ schränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts