Lärmaktionsplanung Musterklauseln

Lärmaktionsplanung. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen in allen Ballungsräumen mit über 250.000 Ein- wohnern die Lärmbelastungen der Bevölkerung in Lärmkarten flächendeckend dargestellt wer- den, wenn diese 55 dB(A) im Tagesmittel (LDEN) oder 50 dB(A) nachts (LNight) als unteren Schwel-lenwert überschreiten. Die Darstellung erfolgt nach einheitlichen Lärmindizes (als Schallpegel) LDEN und LNight. Die Berechnungsvorschriften weichen jedoch von den nationalen Vorschriften ab und sind daher nicht direkt zu vergleichen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie enthält keine Grenzwerte, bei deren Überschreitung eine Lärm- aktionsplanung durchzuführen ist. Die einheitliche Durchführung der Lärmaktionsplanung in Nordrhein-Westfalen wird über den Runderlass des zuständigen Ministeriums des Landes NRW von 07.02.2008 geregelt. Danach liegen Lärmprobleme und somit Handlungsbedarf für einen Lärmaktionsplan vor, wenn ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Da verschiedene wissenschaftliche Studien belegen, dass bereits Pegel von über 65 / 55 dB(A) zu erhöhten Gesundheitsrisiken führen können, empfiehlt das zuständige Bundesministerium bereits Lärmschwerpunkte ab einem LDEN von 65 dB(A) oder einem LNight von 55 dB(A) zu unter- suchen. Dieser Empfehlung hat sich die Stadt Bochum angeschlossen. Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung wurde der „Strategische Lärmaktionsplan“ aufgestellt und vom Rat der Stadt Bochum mit Datum vom 21.12.2011 beschlossen. Bezüglich der Lärmbelastung liegen Ergebnisse der Lärmkartierung vor. Ein Lärmschwerpunkt liegt im Bereich der Markstraße, nördlich der Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße. Konkrete Maßnahmen (Tempo 30) werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung geprüft. Dort werden Nachtpegel von bis zu 60 dB(A) LNight erreicht. Im Tageszeitraum (24-Stundenwert) werden dort Pegel bis zu LDEN = 70 dB(A) erreicht. Auch der Bereich der Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße mit den Knotenpunkten Markstraße und Neulingstraße ist durch Verkehrslärm stark vorbelastet. Bei einer deutlichen Zunahme der Verkehrslärmbelastung sind ggf. Lärmminderungsmaßnahmen zu prüfen und durchzuführen. Die Lärmkartierung ergab für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, außer im Randbereich an der Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße (s. o.), eine Belastung mit Umgebungslärm von LDEN ≤ 55 dB(A) bzw. LNight ≤ 45 dB(A). Der „detaillierte Lärmaktionsplan“ wurde auf Basis der 2. Stufe Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 am 01.10.2015 vom Rat der Stadt Bochum beschlossen...

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