Lärmgrenzwerte für Gartengeräte Musterklauseln

Lärmgrenzwerte für Gartengeräte. Vertikutierer - Bei Vertikutierern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 94 dB (A) nicht überschreiten. - Bei Vertikutierern mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 92 dB (A) nicht überschreiten. • Heckenscheren - Bei Heckenscheren mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 104 dB (A) nicht überschreiten. - Bei Heckenscheren mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 96 dB (A) nicht überschreiten. • Rasentrimmer/Rasenkantenschneider - Bei Rasentrimmern / Rasenkantenschneidern mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 92 dB (A) nicht überschreiten. • Rasenmäher - Bei Rasenmähern mit Verbrennungsmotor darf der Schallleistungspegel bei folgenden Schnittbreiten nicht überschritten werden: o bei Schnittbreite L ≤ 50 cm 92 dB (A) o bei Schnittbreite L > 50 cm 96 dB (A) - Bei Rasenmähern mit Elektromotor/Batteriebetrieb darf der garantierte Schallleistungspegel 90 dB (A) nicht überschreiten. • Grastrimmer - Bei Grastrimmern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 100 dB (A) nicht überschreiten. • Freischneider - Bei Freischneidern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 104 dB (A) nicht überschreiten. • Hochentaster - Bei Hochentastern mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 104 dB (A) nicht überschreiten. - Bei Hochentastern mit Elektromotor/Batteriebetrieb darf der garantierte Schallleistungspegel 98 dB (A) nicht überschreiten. • Komposthäcksler - Bei Komposthäckslern darf der garantierte Schallleistungspegel 92 dB (A) nicht überschreiten. • Motorkettensägen - Bei Motorkettensägen mit Verbrennungsmotor darf der garantierte Schallleistungspegel 103 dB (A) nicht überschreiten. - Bei Motorkettensägen mit Elektromotor darf der garantierte Schallleistungspegel 100 dB (A) nicht überschreiten. • Laubbläser - Der garantierte Schallleistungspegel darf 100 dB (A) nicht überschreiten.

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  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.