Löschung der Daten nach Beendigung der Nutzung Musterklauseln

Löschung der Daten nach Beendigung der Nutzung. Wird Apple Pay deaktiviert, werden die betroffenen Daten gelöscht, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Dem Karteninhaber oder Dritten ist die Entfernung, Änderung oder Unkenntlichmachung des Urheberrechtsvermerks und der Vermerke zu Marken oder besonderem Schutz unterliegenden Rechten der Bank, mit der Bank verbundener oder dritter Unternehmen untersagt, die mit der Funktion und/oder dem Service verbunden bzw. in diesen enthalten sind oder auf die im Zusammenhang mit der Funktion und/oder dem Service oder durch diese zugegriffen werden kann.
Löschung der Daten nach Beendigung der Nutzung. Wird die Funktion Fidor Pay deaktiviert so werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. § 8 Schutzrechte – Besondere Bestimmungen für die Nutzung der Funktion Die Funktion Fidor Pay ist ein urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm. Es ist dem Nutzer daher untersagt, die Funktion zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekom- pilieren, sie im Wege des Reverse Engineering zurück zu entwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode der Funktion zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet. Ebenso ist dem Nutzer die Entfernung, Änderung oder Unkenntlichmachung des Urheberrechtsvermerks und der Vermerke zu Marken oder besonderem Schutz unterliegenden Rechten der Bank, mit der Bank verbundener oder dritter Unternehmen unter- sagt, die mit der Funktion und/oder dem Service verbunden bzw. in diesen enthalten sind oder auf die im Zusammenhang mit der Funktion und/oder dem Service oder durch diese zugegriffen werden kann. Fidor Bank AG Sandstr. 33 80335 München T: +49 (0)89 18 90 85-100 F: +49 (0)89 18 90 85-199 M: info@fidor.de Fidor Bank AG BLZ: 700 222 00 FDD0DEMMXXX Commerzbank AG BIC: DRESDEFF700 IBAN: DE31 7008 0000 04098535 00 Vorstand: Pascal Cirelli Stefan Spannagl Vorsitzender des Aufsichtsrates: Jean-Yves Forel Amtsgericht München, HRB-NR.: 149 656
Löschung der Daten nach Beendigung der Nutzung. Wird die Funktion Fidor Pay deaktiviert so werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Funktion Fidor Pay ist ein urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm. Es ist dem Nutzer daher untersagt, die Funktion zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, sie im Wege des Reverse Engineering zurück zu entwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode der Funktion zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet. Ebenso ist dem Nutzer die Entfernung, Änderung oder Unkenntlichmachung des Urheberrechtsvermerks und der Vermerke zu Marken oder besonderem Schutz unterliegenden Rechten der Bank, mit der Bank verbundener oder dritter Unternehmen untersagt, die mit der Funktion und/oder dem Service verbunden bzw. in diesen enthalten sind oder auf die im Zusammenhang mit der Funktion und/oder dem Service oder durch diese zugegriffen werden kann. Ergänzend gelten die jeweils relevanten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen der Bank.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.