Maintenance-Vertrag: Laufzeit, Kündigung (Softwarekauf) Musterklauseln

Maintenance-Vertrag: Laufzeit, Kündigung (Softwarekauf). 3.7.1 Bei einem Softwarekauf gelten die Bedingungen der Ziffer 3 (Vertragsbedingungen Maintenance) nur, wenn ein solcher Service im Angebot aufgeführt und vom Vertragspartner bestellt wurde (Maintenance-Vertrag). Klargestellt wird, dass bei einer Softwaremiete Maintenance-Dienstleistungen (Ziffer 3) als Instandhaltung grundsätzlich Teil des Softwaremietvertrages sind und kein separater Maintenance-Vertrag abgeschlossen wird. Die Laufzeit und Kündigung des Softwaremietvertrages richtet sich nach Ziffer 2.8 oben. 3.7.2 Die Laufzeit (unbestimmt, bestimmt) und Leistungsperiode (z.B. jährlich, vierteljährlich etc.) für den Maintenance-Vertrag ergibt sich aus dem Angebot. Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, ist für den Beginn der Laufzeit der Zeitpunkt der Überlassung der Software maßgeblich. Wurde keine feste Laufzeit vereinbart, verlängert sich der Servicevertrag jeweils um die im Angebot festgelegte Leistungsperiode, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Leistungsperiode schriftlich gekündigt wurde. Ist eine monatliche Leistungsperiode vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der monatlichen Leistungsperiode gekündigt werden. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, kann die Kündigung frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen. 3.7.3 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3.7.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.