Maklervertrag Musterklauseln

Maklervertrag. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
Maklervertrag. 1. Der Versicherungsnehmer beauftragt den Versicherungsmakler und eventuelle Rechtsnachfolger im Rahmen der Versicherungsvermittlungstätigkeit mit der Vermittlung, Beratung, Betreuung und Verwaltung seiner Fotoapparateversicherung und bevollmächtigt ihn zu seiner rechtsgültigen Vertretung gegenüber Versicherungsgesellschaften, Produktgebern, Aufsichtsbehörden, Ombudsmann e.V., IHK und Versicherungsmaklern.
Maklervertrag. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie als Vertragspartner, d.h. sowohl als Anbieter oder als Interessent, von einem oder mehreren Angeboten des Maklers Gebrauch machen, indem Sie sich mit uns oder unmittelbar mit dem Anbieter bzw. Interessenten direkt in Verbindung setzen. Hierunter fällt ausdrücklich nicht eine Vermittlung, die im § 2, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Bestellerprinzip)festgelegt ist. Mit dem Empfang des Angebots -per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise -treten diese AGB in Kraft.
Maklervertrag. Ein Maklervertrag kommt unter den gesetzlich dafür vorgesehenen Bestimmungen zustande.
Maklervertrag. 3. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Mit dem Empfang des Angebots/Offerte -per Post, E-Mai, Fax, Telefon, Internet oder auf andere Art und Weise- treten diese AGB in Kraft.
Maklervertrag. Fordert der Nutzer hinsichtlich eines Objektes auf dieser Website weitere Informationen, Daten oder Unterlagen an, schließt der Nutzer mit der imovo GmbH einen Maklervertrag zu nachfolgenden Bedingungen. Die imovo GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der schriftliche Maklervertrag ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, die im Zweifel nachfolgenden Geschäftsbedingungen vorgehen.
Maklervertrag. Mit Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Anforderung von Informationen, oder eines Exposés, Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter eines von der Fürstenfelder IMMOBILIEN angebotenen Objektes kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den Bedingungen dieser AGB zustande.
Maklervertrag. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der MIM-Mannheimer Immobilienmanagement GmbH Gebrauch machen, wenn Sie sich z.B. mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/Offerte – per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise – treten diese AGB in Kraft.
Maklervertrag. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit durch den Auf- traggeber oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Interessenten aufgrund der übergebenen Daten des Ange- botes, kommt der Maklervertrag mit dem Auftraggeber zu den nachstehenden Bedingungen zustande. Ist ein Makler- vertrag auf Zeit geschlossen, so wandelt er sich nach Ablauf in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht aus- drücklich gekündigt wird.
Maklervertrag. 3.1.Der Makler bereitet die Objektsunterlagen für den Verkäufer oder Vermieter professionell auf. 3.2.Der Makler führt eine marktorientierte Erstbewertung des Verkaufsobjekts durch oder ermittelt den Mietpreis für ein Mietobjekt. 3.3.Der Makler erstellt auf Grundlage der ihm gelieferten Informationen und seiner Marktbe- wertung ein hochwertiges Expose. 4.1.Der Verwalter erbringt in Abhängigkeit der Verwaltungsart (Mietenverwaltung, Sonderei- gentumsverwaltung, WEG-Verwaltung) alle notwendigen Tätigkeiten. 4.2.Bei der WEG-Verwaltung richtet sich der Leistungsinhalt nach dem konkreten Verwalter- vertrag. 5.1.Angebote des Maklers/Verwalters sind freibleibend und unverbindlich.