Beurkundung Musterklauseln

Beurkundung. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
Beurkundung. 4.2.1 Dieser Vertrag ist notariell zu beurkunden. 4.2.2 Die Kosten der Beurkundung werden durch die Eigentümerin der Parzelle Nr. 155 (GB Lausen) getragen.
Beurkundung. Die IIM GmbH hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf Erteilung einer Ausfertigung der Vertragsurkunde.
Beurkundung. In dem gemeinsamen Beurkundungstermin liest der Notar den Kaufvertrag vor und erläutert die Formulierungen. Die Parteien können jederzeit Fragen stellen. In der Beurkundung erge- bende Änderungen und Ergänzungen werden vor Ort in den Kaufvertrag eingearbeitet.
Beurkundung. Hiermit wird öffentlich beurkundet, dass die Parteien
Beurkundung. Sollten sich Fragen zum Vertragsentwurf ergeben, können Sie diese jederzeit vor der Beurkundung mir besprechen bzw. im Rahmen der Beurkundung stellen. Sollten einem Verkäufer Löschungsunterlagen von Darlehensgebern vorliegen bezüglich solcher Rechte, die im Rahmen der Vertragsabwicklung gelöscht werden sollen, muss er diese vor oder bei Beurkundung dem Notar übergeben. Sofern ein Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise über Darlehen finanziert, sollte er die rechtzeitige Übersendung der Grundschuldbestellungsunterlagen an den jeweiligen Notar veranlassen, so dass die Beurkundung der Grundschuld für den gleichen Termin vorbereitet werden kann. Während der Beurkundung wird der gesamte Kaufvertrag vom Notar vorgelesen. Dies ist gesetzliche Pflicht und soll dazu dienen, zum einen der genaue Inhalt beiden Vertragsteilen nochmals bewusst zu machen, zum anderen dazu, dass die rechtliche Gestaltung in Absprache mit den Beteiligten noch- mals geprüft wird und alle erforderlichen Regelungen im Vertrag enthalten sind.
Beurkundung. Vor dem Beurkundungstermin erhalten Sie in der Regel einen Vertragsentwurf übersandt. Sollten sich hierbei Fragen aufwerfen, können Sie diese jederzeit vor der Beurkundung mit meinen Mitarbeitern oder (nach Terminvereinbarung) mit mir besprechen bzw. im Rahmen der Beurkundung stellen. Den Beurkundungstermin stimmen Sie bitte mit den anderen Beteiligten und der Rezeption meiner Kanzlei ab (Tel. 0451/389810). Sofern der andere Vertragsbeteiligte als Unternehmer handelt, muss Ihnen eine mindestens vierzehntätige »Prüfungsfrist« zwischen Übersendung des Entwurfs durch das Notariat und Beurkundung zur Verfügung stehen (§ 17 Abs. 2a BeurkG), von der nur in sehr engen Ausnahmefällen abgewichen werden darf, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der Zweck der »Wartefrist« auch ohne Fristablauf gewahrt ist. Die Gründe hierfür sind in die Urkunde aufzunehmen. Zur Beurkundung bringen Sie bitte Ihren (wenn möglich gültigen) Personalausweis oder Reisepass mit, es sei denn, Sie sind bereits Kunde im Notariat und dadurch dem Notar persönlich bekannt. Ferner benötigen wir Ihre (elfstellige) Steuerident-Nummer (hierzu informiert Sie ein getrenntes Merkblatt). Sind Sie der deutschen (Rechts-)sprache nicht ausreichend kundig, muss ein (nicht mit Ihnen verwandter oder verschwägerter) Dolmetscher die Urkunde in die von Ihnen gewünschte Sprache übersetzen. Er sollte gerichtlich vereidigt sein; vorgeschrieben ist dies jedoch nicht. Auf Wunsch erhalten Sie von ihm auch eine schriftliche Übersetzung des Entwurfs bzw. der Urkunde. Sie sollten sich rechtzeitig vor dem Termin um einen solchen Dolmetscher kümmern und auch die Kostenfrage mit ihm klären. Sofern Ihnen als Verkäufer Dokumente von Gläubigern vorliegen bezüglich solcher Rechte, die im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung zur Löschung gelangen sollen (»Löschungsbewilligung«, ggf. auch »Grundschuldbrief«), können Sie diese vor oder bei Beurkundung in meinem Notariat abgeben; hierdurch werden unnötige Doppelanforderungen dieser Unterlagen vermieden, und Sie sparen sich in der Regel auch höhere Notarkosten. Es hilft auch, z.B. zumindest die Darlehensnummer Ihres bereits zurückgezahlten Kredites zu erfahren, da der Schriftverkehr so bei der Bank rascher zugeordnet werden kann. Sofern Sie als Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise über Bankkredit finanzieren, bitte ich Sie in Ihrem eigenen Interesse, bei Ihrem Kreditsachbearbeiter die rechtzeitige Übersendung der Grundschuldbestellungs-Unterlagen an mein Notariat zu veranlassen, s...
Beurkundung. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde (bzw. des Miet,- Pachtvertrages).
Beurkundung. Diese Urschrift wird vom Notar den Vertragsparteien wörtlich vorgelesen. Anschlies- send unterzeichnen die Mitwirkenden die Urschrift mit dem Notar und bezeugen da- mit ihre Zustimmung zum Inhalt dieser Urkunde.
Beurkundung. Den Beurkundungstermin stimmen Sie bitte mit den anderen Beteiligten und der zu- ständigen Sachbearbeiterin in unserer Kanzlei ab, die Ihnen benannt wird, im Regelfall handelt es sich dabei um die Durchwahl Nr. 283 77 23 oder 283 77 28. Handelt es sich bei dem anderen Vertragsbeteiligten um ein Unternehmen, so bedarf es einer mindestens 14-tägigen „Prüfungsfrist“ zwischen Entwurfsübersendung und Beur- kundung. Dies ergibt sich aus § 17 Abs. 2 a BeurkG. Zur Beurkundung selbst bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reise- pass mit, es sei denn, Sie sind bereits dem beurkundenden Notar persönlich bekannt. Sollten Ihnen als Verkäufer Löschungsunterlagen von Gläubigern vorliegen bezüglich solcher Rechte, die im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung zur Löschung gelangen sollen, können Sie diese vor oder bei Beurkundung beim Notar abgeben; hierdurch werden unnötige Doppelanforderungen dieser Unterlagen vermieden. Sofern Sie als Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise über Bankkredit finanzieren, bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, bei Ihrem Kreditsachbearbeiter die rechtzeitige Übersendung der Grundschuldbestellungsunterlagen an den Notar zu veranlassen, so dass die Beur- kundung der für die Finanzierung unerlässlichen Grundschuld für den gleichen Termin vorbereitet werden kann. Während der Beurkundung wird Ihnen der gesamte Text des Kaufvertrages vom Notar vorgelesen. Dies entspricht der gesetzlichen Pflicht und soll dazu dienen, dass zum ei- nen der genaue Inhalt beiden Vertragsteilen nochmals zu Bewusstsein gelangen kann, zum anderen dazu, dass der Notar die rechtliche Gestaltung in Absprache mit den Be- teiligten nochmals prüft und alle erforderlichen Regelungen im Vertrag enthalten sind. Fragen und Auskünfte können jederzeit während der Beurkundung oder im Anschluss an das Verlesen gestellt bzw. erteilt werden. Selbstverständlich steht Ihnen der Notar auch nach Beurkundungsverhandlung für alle Rückfragen und Informationen im Zu- sammenhang mit diesem Vertrag gern zur Verfügung. Sie erhalten daher zusammen mit der „amtlichen Ausfertigung“ (der unterschriebenen Ausfertigung) eine Mitteilung darüber, welche Sachbearbeiter für Ihren Vorgang zuständig sind, und wie Sie diese telefonisch erreichen.