Margin-Verpflichtung und Arten der Margin. 3.1.1 Die von der Eurex Clearing AG zu bestimmende maßgebliche Margin-Verpflichtung besteht aus der Summe aller einschlägigen Margin-Verpflichtungen, die von der Eurex Clearing AG, gemäß der jeweils anwendbaren Margin-Methode (wie in Ziffer 3.1.2 definiert) und vorbehaltlich der, und gemäß den, Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, den Individual-Clearingmodell-Bestimmungen, den Net Omnibus-Clearingmodell- Bestimmungen, den US-Clearingmodell-Bestimmungen oder den Basis-Clearing- Mitglied-Bestimmungen gesondert berechnet werden. […]
Margin-Verpflichtung und Arten der Margin. 3.1.1 Die von der Eurex Clearing AG zu bestimmende maßgebliche Margin-Verpflichtung besteht aus der Summe aller einschlägigen Margin-Verpflichtungen, die von der Eurex Clearing AG, gemäß der jeweils anwendbaren Margin-Methode (wie in Ziffer 3.1.2 definiert) und vorbehaltlich der, und gemäß den, Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, den Individual-Clearingmodell-Bestimmungen, den ICM für Spezifizierte Kunden- Bestimmungen, den US-Clearingmodell-Bestimmungen oder den Basis-Clearing- Mitglied-Bestimmungen gesondert berechnet werden.
3.1.2 […] Wenn das Clearing-Mitglied (oder der Clearing-Agent) keine Auswahl im Hinblick auf eine bestimmte Liquidationsgruppe für ein bestimmtes Transaktionskonto (oder im Falle eines (i) OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglieds, das für Rechnung eines oder mehrerer OTC- IRS-FCM-Kunden handelt, das jeweilige OTC-IRS-FCM-Kunden-Eigenkonto und (ii) Clearing-Agenten, der für Rechnung eines oder mehrerer Basis-Clearing-Mitglieder handelt, das jeweilige Basis-Clearing-Mitglied-Eigenkonto (wie in Ziffer 5.1 der Basis- Clearing-Mitglied-Bestimmungen definiert)) in der Member Section vorgenommen hat, wendet die Eurex Clearing AG die Risk Based Margin-Methode für die entsprechende Liquidationsgruppe im Hinblick auf das jeweilige Transaktionskonto (oder das OTC-IRS- FCM-Kunden-Eigenkonto bzw. Basis-Clearing-Mitglied-Eigenkonto) an. […]
Margin-Verpflichtung und Arten der Margin. 3.1.1 Die von der Eurex Clearing AG zu bestimmende maßgebliche MARGIN-VERPFLICHTUNG besteht aus der Summe aller einschlägigen MARGIN-VERPFLICHTUNGEN, die von der Eurex Clearing AG vorbehaltlich der, und gemäß den, GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN oder den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN gesondert berechnet werden.
3.1.2 Jede solche einschlägige MARGIN-VERPFLICHTUNG entspricht in Bezug auf eine TRANSAKTION oder eine Mehrheit von TRANSAKTIONEN nach einer vorhergehenden Verrechnung, je nach Anwendbarkeit, der Summe aus der CURRENT LIQUIDATING MARGIN Verpflichtung, der PREMIUM MARGIN Verpflichtung, der SPREAD MARGIN Verpflichtung, der ADDITIONAL MARGIN Verpflichtung und allen sonstigen in den BESONDEREN CLEARING-BESTIMMUNGEN geregelten Arten von Margin-Verpflichtungen (die „MARGIN-ART“). Die CURRENT LIQUIDATING MARGIN Verpflichtung und die ADDITIONAL MARGIN Verpflichtung gelten für alle Wertpapiertransaktionen gemäß Kapitel II bis VI.
3.1.3 Die „CURRENT LIQUIDATING MARGIN“ Verpflichtung entspricht dem Wert des Verlustes, der der Eurex Clearing AG zum Zeitpunkt der Bestimmung der MARGIN-VERPFLICHTUNG aus einer Glattstellung einer TRANSAKTION, welche dieser MARGIN-VERPFLICHTUNG unterliegt, entstehen würde, wobei Geld- und Wertpapierpositionen aus diesen TRANSAKTIONEN gesondert berücksichtigt werden. Jede Geldposition wird dadurch ermittelt, dass sie mit dem jeweils aktuellen Marktzinssatz diskontiert wird (Berechnung des Barwertes am Bewertungstag). Jede Wertpapierposition wird nach Handelsschluss des betreffenden MARKTES auf Grundlage des Täglichen Abrechnungspreises (wie in Kapitel II-VI beschrieben) bewertet, wobei etwaige Stückzinsen berücksichtigt werden.
3.1.4 Die „PREMIUM MARGIN“ Verpflichtung entspricht dem Wert des Verlustes, der der Eurex Clearing AG zum Zeitpunkt der Bestimmung der MARGIN-VERPFLICHTUNG aus einer Glattstellung einer Option mit sofortiger Prämienzahlungsverpflichtung entstehen würde, wenn die Eurex Clearing AG Käuferin der Option ist.
3.1.5 Die „SPREAD MARGIN“ Verpflichtung entspricht dem Wert des Verlustes, der der Eurex Clearing AG zum Zeitpunkt der Bestimmung der MARGIN-VERPFLICHTUNG aus einer Glattstellung von Futures-Kontrakten entstehen würde. Bei der Bestimmung der SPREAD MARGIN wird die Eurex Clearing AG Kauf- und Verkaufs-Positionen in Bezug auf identische Verfalltermine gegeneinander verrechnen und, soweit möglich, Netto-Kauf-Positionen und Netto-Verkaufs-Positionen in Kontrakten mit unterschiedlichen Verfallterminen g...
Margin-Verpflichtung und Arten der Margin. 3.1.1 Die von der Eurex Clearing AG zu bestimmende maßgebliche MARGIN-VERPFLICHTUNG besteht aus der Summe aller einschlägigen MARGIN-VERPFLICHTUNGEN, die von der Eurex Clearing AG vorbehaltlich der, und gemäß den, GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN, den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN oder den INDIVIDUALNET OMNIBUS- CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN gesondert berechnet werden.