Marketing. Die Ausgabe und Verteilung der „Ehrenamtskarte“ obliegt ausschließlich dem „Landkreis“. Den Akzeptanzstellen ist es insbesondere nicht gestattet, ohne vorherige Absprache mit dem „Landkreis“ selbstständig Werbung und Marketing im Zusammenhang mit der „Ehrenamtskarte“ zu betreiben.
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Samples: www.lk-starnberg.de, www.landratsamt-roth.de
Marketing. Die Ausgabe und Verteilung der „Ehrenamtskarte“ obliegt ausschließlich aus- schließlich dem „Landkreis“. Den Akzeptanzstellen ist es insbesondere insbe- sondere nicht gestattet, ohne vorherige Absprache mit dem „LandkreisLand- kreis“ selbstständig Werbung und Marketing im Zusammenhang mit der „Ehrenamtskarte“ zu betreiben.
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Samples: www.landkreis-ansbach.de
Marketing. 5.1 Die Ausgabe und Verteilung der „Ehrenamtskarte“ obliegt ausschließlich dem „Landkreis“. Den Akzeptanzstellen ist es insbesondere nicht gestattet, ohne vorherige Absprache mit dem „Landkreis“ selbstständig selbständig Werbung und Marketing im Zusammenhang mit der „Ehrenamtskarte“ zu betreiben.
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Samples: www.landkreis-pfaffenhofen.de