Monitoring Musterklauseln

Monitoring. 4.4.1 EXASOL setzt im EXASuite-Cluster ein softwarebasiertes Health Monitoring ein, welches über ein automatisiertes Incident Meldesystem inklusive einer mehrstufigen Eskalationsstrategie verfügt. Der Umfang des Monitorings orientiert sich dabei an den üblichen Störungsquellen im EXASuite Cluster.
Monitoring. 4.4.1 Exasol setzt im Exasuite-Cluster ein softwarebasiertes Health Monitoring ein, welches über ein automatisiertes Incident Meldesystem inklusive einer mehrstufigen Eskalationsstrategie verfügt. Der Umfang des Monitorings orientiert sich dabei an den üblichen Störungsquellen im Exasuite Cluster.
Monitoring. 5.4.1 Im Rahmen des Monitoring stellt Exacloud eine softwarebasierte Systemüberwachung im Exasuite- Cluster zur Verfügung, die über ein automatisiertes Incident-Meldesystem verfügt, inklusive eines mehrstufigen Eskalationsprozesses. Der Umfang des Monitoring orientiert sich dabei an den üblichen Störungsquellen im Exasuite Cluster.
Monitoring. Nach Eingabe der Zugangsdaten, kann der aktuelle Status zu Anträgen und ausgelieferten SMC-B Karten eingesehen werden.
Monitoring. Dell überwacht den APEX-Service und sammelt Telemetriedaten über Ihre Nutzung des APEX- Service, wie in der Angebotsbeschreibung näher beschrieben.
Monitoring. Die Bundesregierung beauftragt in Abstimmung mit den unterzeichnenden Verbänden und Organisationen der Wirtschaft ein unabhängiges, wissenschaftliches Institut, ein jährliches Monitoring durchzuführen. Das erste Moni- toring soll im Frühjahr 2016 erfolgen. Das Institut übernimmt folgende Aufgaben: ● Erfassung der Zahl der Netzwerke sowie die Prüfung, ob sie gemäß dieser Vereinbarung betrieben werden. ● Erfassung der Summe der innerhalb der Netzwerke umgesetzten Maßnahmen einschließlich der dadurch erziel- ten Energieeinsparungen und hierdurch vermiedenen THG-Emissionen. Für die Durchführung dieser Aufgabe wird eine angemessene Anzahl von Stichproben vereinbart. Die Erfassung dieser Daten dient der Ermittlung und Darstellung der Gesamteffekte der Netzwerkinitiative in einem jährlichen Monitoringbericht. Dabei werden keine unternehmensindividuellen Daten veröffentlicht. Erzielte Einsparungen der Effizienz-Netzwerke werden anonymisiert und ohne Nennung der durch die Netzwerkmitglieder selbst gesetzten Netzwerkziele dargestellt. Sofern die Unternehmen eines Netzwerks dies einstimmig beschließen, können ein Effizienz-Netzwerk, seine Mit- glieder sowie die im Effizienz-Netzwerk erzielte kumulierte Einsparung im Rahmen des Monitorings auch nament- lich genannt werden.
Monitoring. (1) Der Ausdruck "Monitoring" bezeichnet die kontinuierliche Beurteilung der Fortschritte bei der Um- und Durchsetzung von Maßnahmen, die unter diese Abkommen fallen.
Monitoring. Das Service-Team richtet für die beauftragte Kundenumgebung ein Monitoring ein und setzt einen Prozess für Störungsmeldungen auf.
Monitoring. Ihr individueller Fortschritt beim Erlernen der deutschen Sprache wird bewertet. Das Programm und die Sprachschule überwachen gemeinsam die Fortschritte aller Kursteilnehmer*innen. Wenn Sie die Kriterien für den Aufstieg in die nächste Kursstufe nicht erfüllen, ist die Sprachschule berechtigt, Sie auf dieser Stufe zu belassen, damit Sie die Lerninhalte wiederholen können. Wenn Sie innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung dieser Teilnehmererklärung die Vorbereitungsmaßnahmen ohne triftigen Grund abbrechen oder diese aus wichtigen, von Ihnen zu vertretenden Gründen durch das Triple Win-Programm abgebrochen werden müssen, sind Sie verpflichtet, der GIZ ihren Anteil an den Kosten für Ihre Teilnahme an den Vorbereitungs- und Fördermaßnahmen zu erstatten. Die GIZ kann Ausnahmen von dieser Zahlungsverpflichtung zulassen, wenn die Zahlung eine unbillige Härte darstellen würde. Das Programm entscheidet, ob ausreichende Gründe oder ein wichtiger Grund für Ihren Abbruch der Vorbereitungsmaßnahme vorliegen. Sie als Teilnehmer*in, der*die nach Deutschland reist, verpflichten sich - den für die Erteilung eines Visums erforderlichen Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (B1-Prüfungszeugnis) zu erbringen; - alle für die Erteilung eines Visums erforderlichen Unterlagen in der erforderlichen Form (übersetzt und ggf. amtlich beglaubigt) zu beschaffen und einzureichen und notwendige persönliche Termine bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat wahrzunehmen; - alle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen erforderlichen Anträge/Formulare auszufüllen und abzusenden sowie die erforderlichen Unterlagen auf eigene Kosten in der erforderlichen Form (amtlich beglaubigt und übersetzt - mit Apostille) bei der zuständigen Behörde einzureichen; - nach Erteilung des Visums und der Arbeitserlaubnis, mit der Ihre Eignung zur Aufnahme einer Tätigkeit als Krankenpflegekraft anerkannt wird, ist in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber unverzüglich nach Deutschland zu reisen.
Monitoring. NRW stärkt die Ergebnisverantwortung der Schulen durch ein Controlling und hat sein Mo- nitoring im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf kennzahlengestützt weiter- entwickelt und auf die Berufskollegs ausgedehnt. Für die in diesem Abkommen beschriebenen und neu zu entwickelnden Instrumente werden durch das Land, sofern nötig, relevante Kennzahlen entwickelt, erhoben und ausgewertet, die eine Überprüfung der Zielerreichung der Maßnahme ermöglichen. Vorrangig wird auf vorhandene Kennzahlen zurückgegriffen. Regelmäßige Evaluationen sind Teil des Gesamtkonzepts. Neben der wissenschaftlichen Be- gleitung bei Implementierung von KAoA und einer ersten Evaluation der einzelnen Stan- dardelemente der Berufs- und Studienorientierung sowie Verfahrensabläufe wird KAoA nun über den Zeitraum von drei Jahren ab Juli 2020 erneut evaluiert. Der Fokus der Evaluation liegt auf den Wirkungen der Standardelemente der Beruflichen Orientierung sowie des Übergangs. Zur besseren Dokumentation der umzusetzenden Standardelemente wird den Schulen ein neu entwickeltes Modul zur Verfügung gestellt, das am Schulverwaltungsprogramm SchILD angedockt ist.