Pflichten des Partners. 1. Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, andere als die ihm von wkda über AWIN zur Verfügung gestellten Werbemittel zu nutzen oder diese eigenmächtig abzuändern.
2. Jegliche Form des Missbrauchs - d.h. die Generierung von Transaktionen über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese AGB verstoßen - ist untersagt. Dem Partner ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Transaktionen zu generieren oder für eine Zuordnung von Transaktionen zum Partner zu sorgen:
i. Vortäuschung von Transaktionen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellungen von Produkten oder Dienstleistungen auf der Plattform von wkda sowie die Täuschung potentieller Nutzer/Kunden über das Leistungsangebot oder die Konditionen von wkda;
ii. Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel (i) nicht, (ii) nicht auf die vereinbarte Weise, (iii) auf eine diesen AGB widersprechende Weise oder (iv) nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen;
iii. Sonstige Formen des „Affiliate Frauds“ (insbesondere Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping) sowie die Nutzung von Layern, Add-ons, traffic hijacking, iFrames und der Postview-Technologie, um damit zum Nachteil von wkda für eine Erhöhung von Transaktionen zu sorgen.
3. Der Partner wird den Tracking Code gemäß der AWIN-AGB installieren. Der Partner darf den Tracking Code nicht verändern bzw. manipulieren, um tatsächlich nicht vorhandene Transaktionen zu generieren.
4. Xxxx schriftliche Zustimmung durch wkda, ist es dem Partner nicht gestattet, per Werbe-E-Mails für wkda zu werben. Im Falle der schriftlichen Zustimmung durch wkda gilt Folgendes:
i. Der Partner verpflichtet sich, E-Mail-Werbung ausschließlich unter Einhaltung des Double-Opt-In-Verfahrens sowie unter Berücksichtigung aller maßgeblichen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und verbraucherrechtlichen Informationspflichten, insbesondere der Pflicht zur Bereithaltung eines Impressums und der Abmeldemöglichkeit, durchzuführen. wkda wird von sämtlichen Ansprüchen Dritter, wegen irreführender und/oder fehlender und/oder falscher Angaben in den Werbe- E-Mails, die im Verantwortungsbereich des Partners sind, von dem Partner freigestellt.
ii. Der Partner gewährleistet, dass seine Werbe-E-Mails wede...
Pflichten des Partners. Der Partner bietet seinen Kunden NWS Services an. Wenn der Kunde des Partners daran interessiert ist, einen der NWS Services zu starten, muss der Partner NMS schriftlich darüber informieren, dass er für diesen Lead verantwortlich ist. Die Lead-Meldung muss vor der Aufnahme eines NWS Service durch den Kunden erfolgen und an xxxxx@xxxxxxx.xx gesendet werden.
Pflichten des Partners. Der Partner stellt seinen Kunden NWS Services in seinem Namen zur Verfügung. Wenn ein Kunde des Partners an der Nutzung eines der NWS Services interessiert ist, startet der Partner den Dienst über sein eigenes Konto auf der NWS-Plattform. Der Partner ist für die Unterstützung seines Kunden verantwortlich.
Pflichten des Partners. 9.1 Der Partner ist in Übereinstimmung mit und im vom Datenschutzrecht geforderten Umfang allein verantwortlich für:
(a) die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen an die betroffenen Personen gemäß dem Datenschutzrecht, einschließlich in Übereinstimmung mit den Artikeln 13 und 14 der DSGVO, in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Bezug auf die gemeinsam verantworteten Services;
(b) die Bereitstellung eines angemessenen Hinweises in den digitalen Flächen des Partners für jede relevante Verarbeitung personenbezogener Daten durch Criteo für die gemeinsam verantworteten Services, einschließlich der Bereitstellung eines Links zu den Datenschutzrichtlinien von Criteo (xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx);
(c) die Einholung und Dokumentation von Einwilligungs- oder Opt-Out-Bestimmungen, die gegebenenfalls von betroffenen Personen eingeholt wurden;
(d) die Umsetzung von Auswahlmechanismen, um eine gültige Einwilligung von betroffenen Personen oder Opt- Out-Bestimmungen, sofern anwendbar, in Übereinstimmung mit dem Datenschutzrecht und gegebenenfalls mit den spezifischen Anforderungen der zuständigen lokalen Aufsichtsbehörden einzuholen;
(e) wo Opt-Out-Bestimmungen anwendbar sind, den betroffenen Personen das Recht einzuräumen, dem Verkauf und der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten oder der Verwendung der personenbezogenen Daten für Zwecke der gezielten Werbung zu widersprechen;
(f) die Einhaltung der für die Gültigkeitsdauer der eingeholten Einwilligung geltenden Anforderungen und die Anforderung der Einwilligung der betroffenen Personen nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer; und
(g) sofern zutreffend sichert der Partner zu und garantiert, dass jeder Drittanbieter von Werbetechnologie, mit dem der Partner in Bezug auf die Werbefläche auf digitalen Flächen zusammenarbeitet, die über die Criteo- Plattform zum Verkauf angeboten wird (jeweils ein „eingewilligter Drittanbieter“), die Bestimmungen dieser DSV vollständig einhält;
(h) auf Anfrage und jederzeit unverzüglich den Nachweis zu erbringen, dass der Partner die Einwilligung einer betroffenen Person eingeholt hat.
Pflichten des Partners. 5.1. Der Partner unterlässt alles, was das Firmenansehen, den Firmenwert und den Kundenstamm von Drillisch und einem mit Drillisch verbundenen Unternehmen schädigen oder beeinträchtigen könnte.
5.1.1. Der Partner muss insbesondere die Bewerbung des Internetvertriebes von Drillisch auf seiner Website stets so platzieren und ausgestalten sowie seinen Website-Inhalt entsprechend anpassen und pflegen, dass durch die Bewerbung des Partners der Umsatz von Drillisch gefördert, der Bekanntheitsgrad von Produkten von Drillisch gesteigert, ein positives Bild von dem Unternehmen und den Marken der Drillisch vermittelt und allgemein die Vertriebschancen für von Drillisch angebotenen Produkten und Dienstleistungen gefördert werden.
5.1.2. Der Partner unterlässt es insbesondere, Produkte von Dritten, gleich welcher Form, auf Webseiten von Drillisch zu bewerben.
5.1.3. Nachweisbarer Missbrauch berechtigt Drillisch zur Sperrung des Partners für die weitere Teilnahme am Partnerprogramm. Ferner entfällt der Anspruch auf ausstehende Provisionen.
5.2. Der Partner muss unverzüglich nach Aufforderung durch Drillisch mittels E-Mail, Fax oder Brief die Bewerbung für Drillisch einstellen und sämtliche auf Marken der Drillisch verweisende Grafiken und sonstige Hinweise im Internet-Auftritt des Partners entfernen sowie die Verbindung zum Rechner von Drillisch beenden, ohne dass Drillisch die Entscheidung begründen muss. Dies gilt auch für die Bewerbung einzelner Werbeaktionen oder Tarife, wenn diese, beispielsweise aus Gründen der Aktualität, von Drillisch eingestellt werden.
Pflichten des Partners. Die Partnereinrichtung verpflichtet sich: • die notwendigen Voraussetzungen für die Vorbereitung, Durchführung und für einen reibungslosen Ablauf des Arbeitsplanes dieser Vereinbarung zu schaffen, im Hinblick darauf, dass die Ziele des Projekts, wie in dem von der Europäischen Kommission bewilligten Projektantrag mit Budget und Arbeitsplan vorgesehen (Anhang B), erreicht werden; • die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung zwischen dem Zuschussempfänger und der Europäischen Kommission (Anhang A) vollständig zu erfüllen und dazu sinngemäß die entsprechende nationale Gesetzgebung zu beachten; • dem Zuschussempfänger alle erforderlichen und für die Projektverwaltung notwendigen Informationen und Unterlagen zum geforderten Termin zur Verfügung zu stellen.
Pflichten des Partners. 4.1. Weder der Partner noch ein Teilnehmer erwirbt, außer im vertraglich ausdrücklich festgehaltenen Umfang, Rechte, Eigentumsrechte oder Beteiligungen an einer Karte.
4.2. Der Partner und seine Mitarbeiter werben aktiv für die Ausgabe und Nutzung der Karte. Sofern der Partner am Bonusprogramm teilnimmt, verpflichtet er sich, dem Karteninhaber den vereinbarten und im System hinterlegten Vorteil als Bonus auf die jeweilige Karte zu gewähren. Der Partner verpflichtet sich zudem auf Wunsch und Kauf der Teilnehmer, Gutscheinbeträge auf die entsprechenden Karten zu laden. Weiter erlaubt er dem Karteninhaber das Einlösen von Guthaben seiner Karte. Verweigert der Partner die Bonusbuchung (ein Abzug vom Kaufpreis als Barzahlungsrabatt gilt dabei ebenso als Verweigerung), das Einlösen des Guthabens, bzw. des Gutscheins, gilt eine Vertragsstrafe von € 100,- pro Nichtgewährung, sowie die nachträgliche Registrierung des Kaufpreises, bzw. Einlösung des Gutscheins als vereinbart. Bei mehrfacher Verweigerung hat der Programmbetreiber auch das Recht den Partner vom Kartenprogramm auszuschließen bzw. vorübergehend auf unbestimmte Zeit zu sperren.
4.3. Der Partner bezahlt den Wert aller Aufladungen und alle anfallenden Gebühren für das Kartenprogramm sowie andere in Verbindung mit diesem Vertrag zahlbaren Beträge. Diese Beträge werden nach Abrechnungs-/Rechnungsstellung in der angegeben Zahlungsfrist durch den PB oder einem vom PB beauftragten Dienstleister per SEPA-Firmen-Lastschrift eingezogen. Der Partner hat keinen Zinsanspruch auf die an den PB gezahlten Beträge. Alle durch den Partner im Rahmen dieses Vertrages zahlbaren Beträge verstehen sich, sofern nichts anderweitiges ausdrücklich vorgegeben ist, gegebenenfalls ohne Mehrwertsteuer, die sofern rechtmäßig erhoben, zusätzlich vom Partner zu bezahlen ist.
4.4. Der Partner erkennt an, dass durch den PB eine Bearbeitung der Teilnehmerdaten, einschließlich der durch die Registrierung des Teilnehmers erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt: (i) zum Zwecke der Einhaltung anwendbarer Bestimmungen;
Pflichten des Partners. 3.1. Der Partner verpflichtet sich, alle von Xxxxxxx im Rahmen des Verivox-Partnerprogramms vorgegebenen inhaltsspezifischen Vorgaben einzuhalten.
3.2. Der Partner verpflichtet sich, die Inhalte nicht über den in diesen AGB oder sonstigen zwischen dem Partner und Verivox geschlossenen Vereinbarungen geregelten Umfang und Zweck hinaus zu verwenden oder verwenden zu lassen. Er wird die Inhalte insbesondere auch nicht auf die Vergleichsergebnisse von anderen, mehreren Vergleichsportalen erfassenden und ggf. miteinander vergleichenden Portalen (sogenannte „Meta-Vergleichsportale“) einbinden oder einbinden lassen. Erlangt der Partner Kenntnis von einer solchen Einbindung der Inhalte, wird er Verivox hierüber unverzüglich informieren.
3.3. Der Partner darf an Verivox verliehene oder von Verivox verliehenen oder mit Verivox in Zusammenhang stehenden Auszeichnungen, Prüfsiegeln (z.B. TÜV-Süd) und Zertifikaten nur nach ausdrücklicher Genehmigung von Verivox in Textform für den dabei benannten Zweck sowie die dabei benannte Dauer, in jedem Fall aber nicht länger als während des Zeitraums der Programmteilnahme des Partners, verwenden.
3.4. Mit Beendigung der Teilnahme am Verivox Partnerprogramm ist der Partner verpflichtet, sämtliche von der Verivox zur Verfügung gestellten Inhalte unverzüglich aus seinem Angebot zu entfernen sowie jede Bewerbung von Verivox und den Produkten und jede sonstige Verwendung der Wort- und Bildmarken von Verivox einzustellen.
Pflichten des Partners. 5.1 Der Partner bindet alle relevanten (app-)ads.txt-Einträge, die YOC dem Partner zur Verfügung stellt und die für die Erfüllung des Vertrages notwendig sind, gemäß den einschlägigen IAB-Spezifikationen in der jeweils aktuellen Fassung in sein Inventar ein.
5.2 Der Partner stellt YOC die Sellers.json- und RTB Supply Chain Object-Informationen gemäß dem jeweils gültigen IAB- Standard zur Verfügung.
5.3 Der Partner garantiert, Inhaber des für die vertragsgegenständliche Nutzung relevanten Inventars zu sein beziehungsweise über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
5.4 Der Partner wird bei Bedarf auf Aufforderung von YOC umgehend gegenüber Xxxxxx Partnern bestätigten, dass XXX berechtigt ist, das Inventar vertragsgemäß zu verwenden.
5.5 Der Partner wird erforderliche Änderungen oder Anpassungen hinsichtlich vertragsrelevanter Integrationen und Konfigurationen aller in dieser Ziffer 5 erwähnten technischen Vorgaben gemäß der Weisung von YOC vornehmen. Handelt es sich um Änderungen oder Anpassungen, die für eine Veräußerung des Inventars zwingend erforderlich sind, wird der Partner diese Änderungen oder Anpassungen unverzüglich vornehmen.
5.6 Der Partner ist verpflichtet, YOC unverzüglich über Änderungen des Inventars, der Partnerdaten sowie über relevante Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den Parteien zu informieren.
5.7 Der Partner räumt YOC ein widerrufliches, unentgeltliches Recht ein, Namen, Logos, Domains, sowie Spezifikationen des Inventars des Partners im Rahmen der Leistungs- und Vertragserfüllung sowie für Marketingzwecke zu nutzen. Das Recht bleibt über die Beendigung des Vertrages hinaus bestehen, sofern es nicht durch den Partner schriftlich widerrufen wird.
Pflichten des Partners. 3.1 Der Partner muss sicherstellen, dass seine Zugangsdaten zum Portal (Kundennummer, Passwort) sorgfältig gesichert und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Er ist verpflichtet, Zertifizierung Bau umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang zum Portal von Dritten missbraucht wurde. Der Partner haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat die Verwendung der Zugangsdaten nicht zu vertreten.
3.2 Dem Partner ist es untersagt, bei Nutzung des Portals gegen die guten Sitten zu verstoßen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte von Zertifizierung Bau oder Dritten zu verletzen oder in sonstiger Form gegen geltendes Recht zu verstoßen.
3.3 Der Partner wird Zertifizierung Bau von etwaigen Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung vorstehender Pflichten freistellen.