Pflichten des Partners Musterklauseln

Pflichten des Partners. 5.1. Der Partner unterlässt alles, was das Firmenansehen, den Firmenwert und den Kundenstamm von Drillisch und einem mit Drillisch verbundenen Unternehmen schädigen oder beeinträchtigen könnte.
Pflichten des Partners. Der Partner bietet seinen Kunden NWS Services an. Wenn der Kunde des Partners daran interessiert ist, einen der NWS Services zu starten, muss der Partner NMS schriftlich darüber informieren, dass er für diesen Lead verantwortlich ist. Die Lead-Meldung muss vor der Aufnahme eines NWS Service durch den Kunden erfolgen und an xxxxx@xxxxxxx.xx gesendet werden.
Pflichten des Partners. 9.1 Der Partner ist in Übereinstimmung mit und im vom Datenschutzrecht geforderten Umfang allein verantwortlich für:
Pflichten des Partners. 1. Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, andere als die ihm von wkda über AWIN zur Verfügung gestellten Werbemittel zu nutzen oder diese eigenmächtig abzuändern.
Pflichten des Partners. Der Partner stellt seinen Kunden NWS Services in seinem Namen zur Verfügung. Wenn ein Kunde des Partners an der Nutzung eines der NWS Services interessiert ist, startet der Partner den Dienst über sein eigenes Konto auf der NWS-Plattform. Der Partner ist für die Unterstützung seines Kunden verantwortlich.
Pflichten des Partners. 5.1. Der Partner muss unmittelbar nach Installation der technischen Lösung im Sinne von Ziffer 3.3. überprüfen, ob die vorgesehene Verbindung zum Rechner von Mey erfolgreich hergestellt wird.
Pflichten des Partners. 11.1 Der Partner ist allein dafür verantwortlich, die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Qualität der personenbezogenen Daten sicherzustellen und sicherzustellen, dass die Criteo anvertraute Verarbeitung eine angemessene Rechtsgrundlage gemäß des Datenschutzrechts hat.
Pflichten des Partners. 3.1 Der Partner muss sicherstellen, dass seine Zugangsdaten zum Portal (Kundennummer, Passwort) sorgfältig gesichert und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Er ist verpflichtet, Zertifizierung Bau umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang zum Portal von Dritten missbraucht wurde. Der Partner haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat die Verwendung der Zugangsdaten nicht zu vertreten.
Pflichten des Partners. 4.1. Bevor der Partner SAP zum Zweck der Vorbereitung einer Order Form für einen bestimmten Endnutzer kontaktiert, prüft und bestätigt er, dass es sich bei diesem Endnutzer nicht um eine Regierungsbehörde handelt.
Pflichten des Partners. (a) In dem vom Partner gegenüber dem Vertragsunternehmen (Händler) verwendeten Vertragsformular ist deutlich und textlich hervorgehoben darauf hinzuweisen, dass Leistungserbringer gegenüber dem Vertragsun- ternehmen SPS ist. Dabei hat der Partner gegenüber dem Händler fol- gende Vertragsklausel zu verwenden: Die [Name des Vertragsunternehmens, Anschrift] (Vertragsunternehmen) beauftragt hiermit SIX Payment Services (Europe) S.A., 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (SPS) mit der Durchführung des ZVD-Clearing/Zahlungsver- kehrs-/Transaktionsdienstleistungen. Das Vertragsunternehmen verzichtet gemäß § 151 BGB auf den Zugang der Annahmerklärung von SPS. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragsunternehmen und SPS gelten die beigefügten „Besondere Bedingungen für die Erbringung von Clearing-Leistungen“. Das Vertragsunternehmen bevollmächtigt hiermit außerdem [NAME des Partners, Straße, PLZ, ORT], im Namen des Vertragsunternehmens unter Befreiung von dem Verbot des § 181 BGB sämtliche Erklärungen entgegenzunehmen und abzugeben, die für die Durchführung des ZVD-Clearing erforderlich sind.