Pflichten des Partners Musterklauseln

Pflichten des Partners. 5.1. Der Partner unterlässt alles, was das Firmenansehen, den Firmenwert und den Kundenstamm von Drillisch und einem mit Drillisch verbundenen Unternehmen schädigen oder beeinträchtigen könnte.
Pflichten des Partners. 1. Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, andere als die ihm von wkda über AWIN zur Verfügung gestellten Werbemittel zu nutzen oder diese eigenmächtig abzuändern.
Pflichten des Partners. 9.1 Der Partner ist in Übereinstimmung mit und im vom Datenschutzrecht geforderten Umfang allein verantwortlich für:
Pflichten des Partners. Der Partner bietet seinen Kunden NWS Services an. Wenn der Kunde des Partners daran interessiert ist, einen der NWS Services zu starten, muss der Partner NMS schriftlich darüber informieren, dass er für diesen Lead verantwortlich ist. Die Lead-Meldung muss vor der Aufnahme eines NWS Service durch den Kunden erfolgen und an xxxxx@xxxxxxx.xx gesendet werden.
Pflichten des Partners. Der Partner stellt seinen Kunden NWS Services in seinem Namen zur Verfügung. Wenn ein Kunde des Partners an der Nutzung eines der NWS Services interessiert ist, startet der Partner den Dienst über sein eigenes Konto auf der NWS-Plattform. Der Partner ist für die Unterstützung seines Kunden verantwortlich.
Pflichten des Partners. 5.1 Der Partner bindet alle relevanten (app-)ads.txt-Einträge, die YOC dem Partner zur Verfügung stellt und die für die Erfüllung des Vertrages notwendig sind, gemäß den einschlägigen IAB-Spezifikationen in der jeweils aktuellen Fassung in sein Inventar ein.
Pflichten des Partners. (a) In dem vom Partner gegenüber dem Vertragsunternehmen (Händler) verwendeten Vertragsformular ist deutlich und textlich hervorgehoben darauf hinzuweisen, dass Leistungserbringer gegenüber dem Vertragsun- ternehmen SPS ist. Dabei hat der Partner gegenüber dem Händler fol- gende Vertragsklausel zu verwenden: Die [Name des Vertragsunternehmens, Anschrift] (Vertragsunternehmen) beauftragt hiermit SIX Payment Services (Europe) S.A., 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (SPS) mit der Durchführung des ZVD-Clearing/Zahlungsver- kehrs-/Transaktionsdienstleistungen. Das Vertragsunternehmen verzichtet gemäß § 151 BGB auf den Zugang der Annahmerklärung von SPS. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragsunternehmen und SPS gelten die beigefügten „Besondere Bedingungen für die Erbringung von Clearing-Leistungen“. Das Vertragsunternehmen bevollmächtigt hiermit außerdem [NAME des Partners, Straße, PLZ, ORT], im Namen des Vertragsunternehmens unter Befreiung von dem Verbot des § 181 BGB sämtliche Erklärungen entgegenzunehmen und abzugeben, die für die Durchführung des ZVD-Clearing erforderlich sind.
Pflichten des Partners. 11.1 Der Partner darf Criteo keine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, es sei denn, dies ist für die Erbringung der Criteo-Services erforderlich und der Partner hat in jedem Fall die erforderlichen Mitteilungen gemacht und die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen eingeholt, deren personenbezogene Daten von Criteo gemäß des Vertrages verarbeitet werden. Der Partner ist verpflichtet, bei der Nutzung der Criteo-Services personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Datenschutzrechtes zu verarbeiten und Criteo unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Partner gegen ein Datenschutzrecht verstößt. Die Anweisungen des Partners an Criteo in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen dem Datenschutzrecht entsprechen. Der Partner ist allein dafür verantwortlich, die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Qualität der personenbezogenen Daten sicherzustellen und sicherzustellen, dass die Criteo anvertraute Verarbeitung eine angemessene Rechtsgrundlage gemäß des Datenschutzrechts hat.
Pflichten des Partners. 11.1 Der Partner ist allein dafür verantwortlich, die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Qualität der personenbezogenen Daten sicherzustellen und sicherzustellen, dass die Criteo anvertraute Verarbeitung eine angemessene Rechtsgrundlage gemäß des Datenschutzrechts hat.
Pflichten des Partners. 11.1 Der Partner verpflichtet sich, VOYAGE die für die Organisation der Reise erforderlichen Informationen zur Gruppe (Teilnehmerliste etc.) fristgerecht in der angefor- derten Form und Anzahl zuzusenden.