Masernschutzgesetz. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist nur möglich, wenn gegenüber der Schule ein ausreichender Impfschutz für das Kind nachgewiesen wird. Sofern dieser Nachweis nicht bis spätestens 31.07.2022 vorliegt, wird das Kind von der Teilnahme im Schuljahr 2022/23 ausgeschlossen. Ein bereits abgeschlossener Betreuungsvertrag wird in diesem Fall aufgehoben.
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Samples: Aufnahmevertrag, Aufnahmevertrag
Masernschutzgesetz. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist nur möglich, wenn gegenüber der Schule ein ausreichender Impfschutz für das Kind nachgewiesen wird oder eine Masernimmunität belegt wird. Sofern dieser Nachweis der Nachweis/Beleg nicht bis spätestens 31.07.2022 vorliegt, wird das Kind von der Teilnahme im Schuljahr 2022/23 ausgeschlossen. Ein bereits abgeschlossener Betreuungsvertrag wird in diesem Fall aufgehoben.
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Samples: Aufnahmevertrag
Masernschutzgesetz. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist nur möglich, wenn gegenüber der Schule ein ausreichender Impfschutz für das Kind nachgewiesen wird. Sofern dieser Nachweis nicht bis spätestens 31.07.2022 31.07.2021 vorliegt, wird das Kind von der Teilnahme im Schuljahr 2022/23 2021/22 ausgeschlossen. Ein bereits abgeschlossener Betreuungsvertrag wird in diesem Fall aufgehoben.
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Samples: Aufnahmevertrag
Masernschutzgesetz. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist nur möglich, wenn gegenüber der Schule ein ausreichender Impfschutz für das Kind nachgewiesen wird. Sofern dieser Nachweis nicht bis spätestens 31.07.2022 31.07.2023 vorliegt, wird das Kind von der Teilnahme im Schuljahr 2022/23 2023/24 ausgeschlossen. Ein bereits abgeschlossener Betreuungsvertrag wird in diesem Fall aufgehoben.
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Samples: Aufnahmevertrag