Materialkosten Musterklauseln

Materialkosten. Für das eingesetzte oder vorbereitete Material werden pauschal 10,00€ pro Termin und Beraterin und Berater in Rechnung gestellt.
Materialkosten. Die im Rahmen der Werkstattleistungen verwendeten Ersatz- teile und Verbrauchsmaterialien, die durch das EIU bereitge- stellt werden, werden dem EVU neben den Entgelten für die Werkstattleistung und den Kosten der Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien mit einem Lager- und Verwaltungs- kostenaufschlag, gemäß der jeweils gültigen Entgeltliste, in Rechnung gestellt.
Materialkosten. 3.1. Das im Rahmen der Instandhaltung benötigte Verbrauchsmaterial und Verschleißteile werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet, soweit es nicht gemäß Ziff. 2.1. im Leistungsumfang eingeschlossen ist.
Materialkosten. Die Bereitstellung zusätzlichem Material das nicht in der Angebotssumme enthalten ist, wird nachträglich nach Aufwand verrechnet.
Materialkosten. Die Sorgeberechtigten sind einverstanden, dass für ihr Kind in der Kindertages- einrichtung Beobachtungs-, Entwicklungs- und Fotodokumentationen durch das pä- dagogische Personal gemäß sächsischen Bildungsplan erstellt werden und entrichten für das benötigte Material einen Unkostenbeitrag (siehe Anlage 4).
Materialkosten. 5.1 Schulthess übernimmt etwaige Materialkosten nur sofern im Leistungsumfang des bestellten Servicepakets enthalten.
Materialkosten. Auf die Materialkosten sind die Gemeinkosten von Prozent auf die Material-Einkaufskosten aufzuschlagen.
Materialkosten. (1) Für die Dentallegierungen sind die am Liefertag gültigen Listenpreise zuzüglich 5 v. X. xxxxxxxxxxx. Berechnungsgrundlage ist das Gewicht des Rohlings.
Materialkosten. 5.5 Heizungs-Installateur-Service im Notfall
Materialkosten. Bitte ankreuzen Ein Materialkostenbetrag der Teilnehmer/innen darf nicht berechnet werden Der Künstler ist berechtigt, in geringem Umfang anfallende Materialkosten von den Schülerinnen und Schülern, die am Angebot teilnehmen, zu erheben, sofern fertiggestellte Arbeiten den Kin- dern anschließend zur Verfügung gestellt werden. Dabei darf ein Betrag von € pro Person und Monat nicht überschritten werden.