Mediations-Rechtsschutz. Mediation eröffnet Ihnen die Möglichkeit der freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Mit Hilfe der Moderation einer neutralen Person (Mediator), die wir vermitteln, erarbeiten die Parteien eigenverantwortlich eine Problemlösung. Wir übernehmen gemäß Ziffer 6.1.3 die Vergütung des von uns vermittelten Mediators. Voraussetzung ist, dass das Mediationsverfahren in Deutschland durchgeführt wird. Der Mediations-Rechtsschutz erweitert die Leistungen der Ziffer 5.1 entsprechend. Die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz (Ziffer 9) gelten nicht;
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Mediations-Rechtsschutz. Mediation eröffnet Ihnen die Möglichkeit der freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Mit Hilfe Mithilfe der Moderation einer neutralen Person (Mediator), die wir vermitteln, erarbeiten die Parteien eigenverantwortlich eine Problemlösung. Wir übernehmen gemäß Ziffer 6.1.3 4.1.3 die Vergütung des von uns vermittelten Mediators. Voraussetzung ist, dass das Mediationsverfahren Mediators für die Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland durchgeführt wirdDeutschland. Der Mediations-Rechtsschutz erweitert die Leistungen der Ziffer 5.1 entsprechend. Die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz (Ziffer 9) gelten nicht;den Schadenersatz-Rechtsschutz.
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Samples: Kreditkarten Kundenbedingungen
Mediations-Rechtsschutz. Mediation eröffnet Ihnen die Möglichkeit der freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Mit Hilfe der Moderation einer neutralen Person (Mediator), die wir vermitteln, erarbeiten die Parteien eigenverantwortlich eine Problemlösung. Wir übernehmen gemäß Ziffer 6.1.3 die Vergütung des von uns vermittelten Mediators. Voraussetzung ist, dass das Mediationsverfahren in Deutschland durchgeführt wird. Der Mediations-Rechtsschutz erweitert die Leistungen der Ziffer 5.1 entsprechendZiffern 5.3.1 bis 5.3.3, 5.3.7 und 5.3.10. Die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz (Ziffer 9) gelten nicht;
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Mediations-Rechtsschutz. Mediation eröffnet Ihnen die Möglichkeit der freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Mit Hilfe der Moderation einer neutralen Person (Mediator), die wir vermitteln, erarbeiten die Parteien eigenverantwortlich eine Problemlösung. Wir übernehmen gemäß Ziffer 6.1.3 die Vergütung des von uns vermittelten Mediators. Voraussetzung ist, dass das Mediationsverfahren in Deutschland durchgeführt wird. Der Mediations-Rechtsschutz erweitert die Leistungen der Ziffer 5.1 5.2 entsprechend. Die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz (Ziffer 9) gelten nicht;.
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