Medizinische und chirurgische Fachgebiete Musterklauseln

Medizinische und chirurgische Fachgebiete. Allergologie und Immunologie: Kosten für Impfungen gehen zulasten des Versicherten, ausgenommen die drei unter Abschnitt 4.7.1 „Programm zur Kindergesundheit“ genannten, und bis zu den Maximalbeträgen, die festgelegt wurden in der Leistungstabelle zu Deckungen und Höchstgrenzen, die den Besonderen Vertragsbedingungen als Anhang beigefügt ist. 1. Onkoplastische Rekonstruktion der Brust nach radikaler Operation und wenn nötig während desselben chirurgischen Eingriffs eine brustchirurgische OP zur Angleichung der gesunden Brust (Durchführung zeitlich begrenzt auf maximal zwei Jahre nach der onkologischen OP). Enthalten sind Implantate, Expander und Netze. 2. Therapeutische Brustrekonstruktion nach Mastektomie der gesunden kontralateralen Brust bei Frauen, die zuvor wegen Brustkrebs operiert wurden und Trägerinnen von Mutationen
Medizinische und chirurgische Fachgebiete. Allergologie und Immunologie: Umfasst die Kosten für Impfungen und die Extrakte bei allergenen Prozessen. Anästhesiologie und Reanimation: Einschließlich Epiduralanästhesie / Periduralanästhesie. Angiologie und Gefäßchirurgie Verdauungssystem: Umfasst virtuelle Koloskopie, auch CT-Kolonographie genannt (3D), durchgeführt ausschließlich durch dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehörende Leistungserbringer (Eigenmittel). Kardiologie und Kreislaufapparat: Umfasst die kardiologische Rehabilitation nach akutem Myokardinfarkt. Kardiovaskuläre Chirurgie Allgemeine Chirurgie und Chirurgie des Verdauungstraktes. Eingeschlossen ist die Adipositaschirurgie oder bariatrische Chirurgie, bei einem BMI gleich oder größer als 40 (morbide Adipositas). Oral- und Kieferchirurgie Kinderchirurgie Plastische Chirurgie und Wiederherstellungschirurgie: Umfasst chirurgische wiederherstellende Eingriffe nach Läsionen, im Wesentlichen durch Plastiken (Formung von Organen und Gewebeteilen) und durch Transplantate. Ausgeschlossen ist die plastische Chirurgie zu ästhetischen Zwecken, außer in den folgenden Fällen: 1. Onkoplastische Rekonstruktion der Brust nach radikaler Operation und wenn nötig während desselben chirurgischen Eingriffs eine brustchirurgische OP zur Angleichung der gesunden Brust (Durchführung zeitlich begrenzt auf maximal zwei Jahre nach der onkologischen OP).
Medizinische und chirurgische Fachgebiete. Allergologie und Immunologie: Die Impfstoffe sind vom Versicherten zu tragen. Anästhesie und Reanimation: Angiologie und Herz-und Gefäßchirurgie. Verdauungssystem. Kardiologie und Kreislauferkrankungen: beinhaltet Herz-Kreislaufchirurgie. Allgemeine Chirurgie und Magen- Darm-Chirurgie: Einschließlich der bariatrischen Chirurgie, wenn der Body-Mass-Index gleich oder größer Oral- und Kieferchirurgie. Kinderchirurgie. Plastische und rekonstruktive Chirurgie: umfasst chirurgische Eingriffe zur Wiederherstellung von Verletzungen, im Wesentlichen durch Plastiken und Transplantate. Davon ausgeschlossen ist die plastische Chirurgie zu ästhetischen Zwecken, außer in diesen beiden Fällen: 1. Onkoplastische Brustrekonstruktion nach einer Brustentfernung und, wenn nötig, während dieses chirurgischen Eingriffes die Remodellierung der kontralateralen gesunden Brust (maximale Grenze, ein Jahr nach der onkologischen Chirurgie). Hierbei ist das Brustimplantat, die Hautexpander und das Gewebe für die Brustrekonstruktion enthalten.

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben 1.1. im Privat- und Berufsbereich 1.2. im Betriebsbereich

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.