Common use of Mehrarbeit bei Wochengagenverträgen gemäß TZ 5.3.1 Clause in Contracts

Mehrarbeit bei Wochengagenverträgen gemäß TZ 5.3.1. 5.4.3.1. Angeordnete Arbeit, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die 12. Stunde pro Tag (tägliche Mehrarbeit) oder über die 50. Stunde bzw. den 5. Tag pro Woche (wöchentliche Mehrarbeit) hinausgeht ist ebenso wie die Arbeit am 6. und 7. Tag der Kalenderwoche Mehrarbeit. Sie ist zusätzlich zur zeitanteiligen Gage mit Zuschlägen gemäß TZ 5.4.3.2 oder 5.4.3.3 abzu- gelten.

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Samples: www.bffs.de, filmunion.verdi.de, www.produzentenallianz.de

Mehrarbeit bei Wochengagenverträgen gemäß TZ 5.3.1. 5.4.3.1. Angeordnete Arbeit, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Be- stimmungen über die 12. Stunde Stun- de pro Tag (tägliche MehrarbeitMehrar- beit) oder über die 50. Stunde bzw. den 5. Tag pro Woche (wöchentliche Mehrarbeit) hinausgeht hi- nausgeht, ist ebenso wie die Arbeit am 6. und 7. Tag der Kalenderwoche Mehrarbeit. Sie ist zusätzlich zur zeitanteiligen Gage zeitantei- xxxxx Xxxx mit Zuschlägen gemäß ge- mäß TZ 5.4.3.2 5.4.3.2. oder 5.4.3.3 abzu- gelten5.4.3.3. abzugelten.

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Samples: www.produzentenallianz.de

Mehrarbeit bei Wochengagenverträgen gemäß TZ 5.3.1. 5.4.3.1. 5.4.3.1 Angeordnete Arbeit, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die 12. Stunde pro Tag (tägliche Mehrarbeit) oder über die 50. Stunde bzw. den 5. Tag pro Woche (wöchentliche Mehrarbeit) hinausgeht hinausgehen ist ebenso wie die Arbeit am 6. und 7. Tag der Kalenderwoche Mehrarbeit. Sie ist zusätzlich zur zeitanteiligen Gage mit Zuschlägen gemäß TZ 5.4.3.2 oder 5.4.3.3 abzu- geltenzu vergüten.

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Samples: Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende

Mehrarbeit bei Wochengagenverträgen gemäß TZ 5.3.1. 5.4.3.1. Angeordnete Arbeit, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die 12. Stunde pro Tag (tägliche Mehrarbeit) oder über die 50. Stunde bzw. den 5. Tag pro Woche (wöchentliche Mehrarbeit) hinausgeht hinaus- gehen ist ebenso wie die Arbeit am 6. und 7. Tag der Kalenderwoche Mehrarbeit. Sie ist zusätzlich zur zeitanteiligen Gage mit Zuschlägen gemäß TZ 5.4.3.2 oder 5.4.3.3 abzu- geltenabzugelten.

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Samples: Tarifvertrag