Mehrkosten durch Unterdeckung der Gemeinkosten Musterklauseln

Mehrkosten durch Unterdeckung der Gemeinkosten. In einschlägiger Literatur90 ist geregelt, welche Kostenbestandteile in den Gemeinkosten eines Planungsbüros enthalten sind und wie diese zu ermitteln sind. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass sich die Gemeinkosten in den Anteil Personal und den Anteil Material und Sonstiges gliedern. In den Gemeinkosten Personal sind zum Beispiel Personalkosten der Geschäftsführung enthalten sowie Stunden für die Teilnahme von Wettbewerben, Akquisition, interne Verwaltung oder Marketing. Zu den Gemeinkosten Material und Sonstiges eines Architekturbüros werden zum Beispiel Raumkosten, Sachkosten, Verkehrs-, Reise-, Schulungskosten, Gebühren, Versicherungs-, Kapital- und Finanzierungskosten gezählt. Die Gemeinkosten werden in der Regel jährlich aufgrund des budgetierten Aufwandes ermittelt und als Prozentsatz des geplanten Umsatzes ausgedrückt. Bei Abweichungen der Höhe des jährlichen Umsatzes von der Prognose folgen die Gemeinkosten der Umsatzänderung nicht in demselben Ausmaß, sondern nur mit erheblicher Zeitverzögerung, da eine Veränderung der Gemeinkosten (Aufstockung, aber vor allem Reduzierung der Anzahl der Mitarbeiter) nur langfristig erfolgen kann. In der Regel bleibt also der zu Jahresbeginn festgesetzte Prozentsatz im Laufe eines Geschäftsjahres unverändert. Aus diesem Grund kommt es bei Nichterreichung des zugrunde liegenden jährlichen Umsatzes am Jahresende zu einem negativen Deckungsbeitrag.91 In der A 2060:09 Punkt 7.4.4 ist die Abdeckung von Nachteilen infolge einer Minderung oder eines Entfalls von Leistungen geregelt. Der auf die planungsspezifischen Besonderheiten angepasste Vertragstext lautet wie folgt: Nachteilsabgeltung92 Aus diesem Vertragspunkt ergibt sich, dass auch Gemeinkosten zu ersetzen sind, wenn Leistungen entfallen. Im Sinne der Deckungsbeitragsrechnung sind die Gemeinkosten durch geeignete Zuschläge jährlich zu ermitteln. Daraus lässt sich ableiten, dass ein Entfall von Leistungen zu einem 90 Weiterführende Literatur: BAIK, HIA:08, Modul 3, Ermittlung des Mittleren Stundensatzes. XXXXXXXXXXX, X.; XXXXXXXXXX, E.; XXXXXXXXXXX R.: L-KAP, Band 1. XXXXXXX, X.: Die Kalkulation von Planungsleistungen (Hochbau) am Beispiel von Architekturbüros. 91 XXXXXXXXXXX, X.; Strategisches Claimmanagement, Seminarunterlage Ausbildungsprogramm Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, 0000 (unveröffentlicht). 92 Auf die planungsspezifischen Anforderungen angepasster Text basierend auf der Quelle: Österreichisches Normungsinstitut: Ö-Norm A 2060:09 Allgemeine Vertragsnorm ...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.